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Umtausch von Matratzen?

gefragt von SabzziSabzzi am 28.10.2009 um 8:12 Uhr

Guten Morgen! Ich habe im März diesen Jahres eine Matratze bei Hammer gekauft, nun ist sie schon total durchgelegen... Ist da Garantie drauf? Was meint ihr?

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garantie x 941 matratze x 269

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Funki1969
beantwortet von Funki1969 am 28. Oktober 2009 08:14
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Gewährleistung = 2 Jahre

Versuchen würde ich es auf alle Fälle mit Umtausch, evtl. auch höherwertige mit Draufzahlen.


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Hexe2354
beantwortet von Hexe2354 am 28. Oktober 2009 08:14
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Sicher können die getauscht werden. Hört sich ja ganz nach einem Materialfehler an. Fragt einfach nach, Lg Rita


anonym
beantwortet von inzwi am 28. Oktober 2009 08:18
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Auf alle Fälle solltest du reklamieren.Meistens wir die Matratze nachgebessert. Bei mir wurde sie abgeholt und wiedergebracht, dann war sie wie Neu und hält auch bis heute.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 28. Oktober 2009 08:15
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der händler muss auch auf matratzen eine gewährleistung geben. allerdings bist du ein paar wochen über der sechsmonatsfrist, in der die beseislastumkehr gilt. d.h. du müsstest dem händler jetzt beweisen, dass die matratze fehlerhaft war und nicht durch unsachgemäßen gebrauch durchgelegen ist. matratzen haben in der regel z.b. eine gewichstbeschränkung.

Kommentar von ingridshaus am 28. Oktober 2009 08:24

Was ist den bitte eine beseislastumkehr?

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 28. Oktober 2009 08:52

sorry, tippfehler: beweislastumkehr!


anonym
beantwortet von bomagutefrage am 28. Oktober 2009 08:22
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Selbstverständlich ist auf Matratzen eine gesetzlich vorgeschriebene 2 jährige Gewährleistung. Ist es eine Kaltschaum Matratze? Wenn sich bei Kaltschaummtratzen eine Mulde bildet, die tiefer als 2 cm ist, so ist dies ein Grund die Matratze zu beanstanden. Es wäre interessant zu wissen, um was für eine Matratze es sich handelt (Art, Preis, Dicke). Falls Sie noch Vertrauen zu dem Geschäft haben, so sollten Sie sich erklären lassen, wie es zu dem Problem kommen konnte. Oder Sie wenden sich an ein Fachgeschäft, bei dem Sie sich auch gut beraten fühlen. Sie können auch gerne mal bei uns reinschauen www.bohnen-matratzen.de Übrigens benötigen Kaltschaum-Matratzen und auch Taschenfederkern Matratzen einen Lattenrost mir einem Leistenabstand von max. 3 - 4 cm. Sonst drückt sich der Schaum in die zu großen Abstände und der Kern reibt sich auf. Sollte man aber beim Kauf erklärt bekommen.


anonym
beantwortet von ingridshaus am 28. Oktober 2009 08:14
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Mußt Du mal nachsehen bzw. nachfragen. An unseren Matrazen ist eine Art Bandarole mit dem Namen der Matraze, die des Herstellers und die Garantiezeit.


Jojo68
beantwortet von Jojo68 am 28. Oktober 2009 08:13
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Hast Du denn keine Papiere mehr ? Also ich denke schon, dass da mindestens 1-2 Jahre Garantie ist.. Rufe dort an u frage

Kommentar von 438cc14854857b645c8ccf34069e490esmallSabzzi am 28. Oktober 2009 08:14

ich habe noch den kassenbon, da steht das aber nicht drauf

Kommentar von ingridshaus am 28. Oktober 2009 08:15

Auf einem Kassenbon steht nie etwas von Garantie. Den soll man sich nur aufheben, damit man beweisen kann, dass man das Teil dort gekauft hat.

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 28. Oktober 2009 08:15

Kassenbon ist gut! Nur darf die Matratze keine Beschädigungen und Verschmutzungen aufweisen!

Kommentar von 715fcb69cd3dfda2bf1b6f919ec014absmallJojo68 am 28. Oktober 2009 08:15

Ich meinte nicht den Bon.. sondern da gibt es doch immer noch andere Papiere, da steht es drauf

Kommentar von 1890df21fb8b8f067595d66e8519cfb6smallFunki1969 am 28. Oktober 2009 08:45

Sorry, habe mich unverständlich ausgedrückt: Nimm den Kassenbon auf alle mit. Und grundsätzlich gilt: Für gekaufte Gegenstände = 2 Jahre Gewährleistung, wobei innerhalb von 14 Tagen ein Umtausch/eine Rückgabe auch ohne Angabe von Gründen gewährleistet werden muss. In diesem Fall scheint es wirklich ein Materialfehler zu sein, also kann der Verkäufer auch keine Ausbesserung vornehmen, welche man ihm sonst 2 x einräumen müsste.


anonym
beantwortet von ingridshaus am 28. Oktober 2009 08:29
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  1. Die gesetzliche Garantiezeit für Matratzen beträgt 24 Monate.

(bis Lieferdatum 31.12.2001; 6 Monate)

Garantiert wird, dass die Matratze zur Benutzung geeignet ist, bzw. keine Mängel aufweist, die den Gebrauch einschränken.

  1. geh mal googlen, da erfärst die noch mehr darüber, vielleicht findest Du Dein Geschäft bzw. Deine Matratze.

  2. Es gibt hier viele renomierte Firmen, welche ihre Garantiezeiten genau beschreiben, denn für die verschiedenen Arten gibt es auch verschiedene Garantiezeiten.

Kommentar von Vicki am 4. November 2009 13:10

Eine Garantie ist keine gesetzliche Verpflichtung, sonder eine freiwillige Leistung des Herstellers. Eine Gewährleistung hingegen ist gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann der Händler nicht umgehen.


anonym
beantwortet von Mamutsch am 28. Oktober 2009 08:17
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auf alles was du kaufst ist eine Garantie.Was ich bezahle tausche ich im Notfall auch um .Du mußt ja erst auf der Matratze liegen um zu merken ob sie gut ist also versuch es und tausche um


tinimini
beantwortet von tinimini am 28. Oktober 2009 08:15
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Normalerweise Ja ,mindestens 1 Jahr.Wenn es eine Billige war,weiß ich es nicht genau.aber Fragen kostet nichts.Hast du sie nach dem Betten abziehen auch jedes mal gewendet.Das trägt zu einer längeren Lebensdauer bei,oder ist das Lattenrost hin und nicht die Matratze?

Kommentar von 438cc14854857b645c8ccf34069e490esmallSabzzi am 28. Oktober 2009 08:18

notgedrungen musste ich das tun weil ich sonst auf den metallfedern hätte schlafen müssen, aber ich habe jetzt alle varianten gehabt und ab jetzt tuts weh^^


antidepri
beantwortet von antidepri am 28. Oktober 2009 08:15
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Normalerweise 24 Monate, wie auf jede Ware ausser Lebensmitteln (kleiner Scherz)- sonst muss der Händler zweckentfremdete Nutzung nachweisen, aber schwören kann ichs nicht, sonst mal bei der Verbraucherzentrale schlau machen (oder telefonisch beim Händler, wird billiger).


benji2005
beantwortet von benji2005 am 28. Oktober 2009 08:15
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Also ich würde es auf jeden Fall reklamieren. Das kann ja nicht sein, dass nach ein paar Monaten alles durch ist. Anrufen und fragen, oder noch besser gleich mit der Rechnung hinfahren, am Telefon kann man dich leichter abwimmeln. Wenn du dort stehst, können sie das nicht so leicht.


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