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Umtausch Schuhe - gibt es eine Umtauschpflicht?

gefragt von athine am 09.05.2008 um 10:50 Uhr

Habe mir im Schuhladen am 17.4.08 neue Schuhe gekauft, in denen ich aber nicht längere Zeit laufen kann. Habe sie nur Zuhause kurze Zeit probiert. War am 6.5.08 beim Händler und wollte sie zurück geben bzw. umtauschen. Er sagte mir es sei nicht möglich! Gibt es eine Rücknahmepflicht und wenn ja, in welchem Zeitraum? Vielen Dank für Eure Hilfe athine



Reply


Bandido
beantwortet von Bandido am 9. Mai 2008 10:51
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Es gibt keine Umtauschpflicht außer die Ware ist schadhaft.

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 9. Mai 2008 10:52

So ist es.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 9. Mai 2008 10:51
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es gibt nur eine rücknahmepflicht von 6monaten, wenn die schuhe kaputt sind. das ist ja bei dir nicht der fall und wenn die nicht kulant sind, hast du verloren. kannst sie nur noch bei ebay vertickern

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 9. Mai 2008 10:52

jawoll :-)

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 9. Mai 2008 10:53

tja, heeeschen wenn du wüsstest wer ich bin :)))

Kommentar von Ce19e92307de71c4c2e502d8d8b16da3smallWolfgang Joost am 9. Mai 2008 10:56

Na gertrude2!

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 9. Mai 2008 10:58

Du bist gar nicht gertrude2?

Hmmmm... naja macht nix - mir fällt jetzt gar niemand ein, über den ich mich ärgern würde, wenn Du er wärest mannistdaskompliziert ;-))

Aber wenn Du mir verraten magst, Rumpelstilzchen, wie Du wirklich heisst - ich bin ganz Ohr :-))

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 9. Mai 2008 10:55

stimmt nicht..es gibt keine Rücknahmepflicht wie auch kein Rücknahmerecht..

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 9. Mai 2008 11:01

HA!!!!!! ich weiss es: Spitzenbluse, Affinität zu Tod und Totengräbern Stimmts :-))

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 9. Mai 2008 11:03

ganz falsch....

Kommentar von 091c3a8979eeff2ed5b6f04e3ccc4e26smallHeeeschen am 9. Mai 2008 11:16

Dann werde ich es wohl ohne Dein geneigtes Dich-outen nicht erfahren, Trudchen :-)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. Mai 2008 10:52
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ein Umtauschrecht beim direkten Kauf im Laden gibt es nicht, in deinem Falle hätte der Händler zumindest die Schuhe annehmen und zum Hersteller zur Prüfung vorhandener Garantieansprüche einsenden müssen


egitil
beantwortet von egitil am 9. Mai 2008 13:16
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also umtauschen kannst du sie in diesem fall nicht! aber wieso kannst du sie nicht länger tragen? zu eng? dann geh zum schuster, der kann sie weiten. wenn du damit ein anderes problem hast würde ich dir entweder einen orthopäden empfehlen, da es ja ein orthoproblem sein kann, oder du rennst zum orthopädischen schuster. ich kann mir gut vorstellen, dass der dir weiterhelfen kann! bevor du aber zum arzt, oder schuster gehst, vorher solange laufen, bis sich die probleme einstellen, sonst kann dir evtl. auch keiner helfen!





Repsy
beantwortet von Repsy am 9. Mai 2008 13:39
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Auf Schuhe gibt es wie bei fast allen anderen Dingen auch 2 Jahre, solange bewahrt wahrscheinlich kaum einer den Beleg auf. Richtig ist das der Schuh, wenn er kaputt ist und es nicht deine Schuld war (falsch genäht, ...), wieder zum Händler gebracht werden kann. Dieser kann dir entweder das Geld oder einen Gutschein geben oder versuchen den Schuh beim Schuster heile machen zu lassen. Bei zu engen oder nicht mehr so schönen Schuhen auf Kulanz hoffen und nicht wieder 19 Tage warten...


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