hallo, und zwar hab ich mir im jahr 2006 einen Fernseh bei Kaufland gekauft, der ist in den letzten paar Tagen kaputt gegangen, also geht einfach nicht mehr an. Auf dem Karton des Fernsehers steht 3Jahre garantie... meint ihr ich krieg ihn auch ohne Kassenzettel umgetauscht???
Der Kunde ist belegpflichtig! Und der Kassenbon ist in diesem Fall der Garantiebeleg. Du könntest aber vielleicht versuchen den fernseher direkt beim Hersteller zu reklamieren wenn der Händler die keine Kopie von deinem verlorenen Beleg austellt. Die können evtl. Anhand der Seriennr. sehen wann der Fernseher produziert wurde, und die könntest evtl. Garantieansprüche geltend machen..
Nein ein Zeuge reicht und es ist Quatsch mit der Seriennummer weil das Gerät vieleicht älter ist beweise es mit der bestätigung eines Zeugen ! Egal wer...
okay werde ich tun, vielen danke =) ihr habt mir alle gut geholfen =)
Anhand der Seriennummer kann der Hersteller sehen wie alt das Gerät ist. Wenn es nicht älter als 3 Jahre ist, und das Gerät 3 Jahre Garantie hat, hat man die möglichkeit es ohne Beleg zu reklamieren. Das mit dem Zeugen gestaltet sich mit sicherheit schwierig. Da hast du selbst vor gericht schlechte karten. Jedenfalls ist der Händler verpflichtet 10 Jahre alle Kassenvorgänge aufzubewahren. Aber soweit ich weiss erfasst Kaufland nichtmal seriennummern. Da hast du vielleicht ganz gute chancen über den kulanzweg mit deinem zeugen..
Ich habe mal gehört, dass du einen Zeugen vorweisen musst, der bestätigt, dass du den Fernseher bei Kaufland gekauft hast. Am besten jemand, der dabei war...
Aber vermute, dass das eher kompliziert und zu aufwendig ist.
zeugen hab ich viele, aber ob das was bringt, glaube kaum....
Hqat mit Glauben ja auch nichts zu tun es ist fakt wen du einen Zeugen hast ist es ausreichend.

Da das schon 2 Jahre her ist, wird es schwierig werden zu beweisen dass du ihn auch wirklich da gekauft hast. Falls du es anders "beweisen" kannst - dann vielleicht; aber ich sehe da Probleme. Generell ist ein Bon oder eine Garantiebescheinigung ja "Pflicht"; aber manche sind da ziemlich kulant (besonders wenn man beweisen kann, dass es dort gekauft wurde); aber bei einem so langen Zeitraum...und one "Beweise"...!?!
Hi ☺
nein ist keine Pflicht. !
des is en gerät von kaufland... also Kclassic, dann müssten sie doch eigtl umtauschen...=(
Oder reparieren oder Geld zurück - ja keine Panik
DaSu81 am 26. Oktober 2008 14:09 Wenn es das nur bei Kaufland gibt, wird das keine Probleme geben! Wird schon klappen!
Umtausch 2 Jahre später??? Wohl eher unwahrscheinlich.
Doch der Hersteller hat sich ja auf 3 Jahre verpflichtet und ich würde das Gerät morgen zurückbringen mit nem Zeugen und die Ansprüche geltend machen. Und nicht abwimmeln lassen sondern gleich den Geschäftsführer verlangen wenn nicht gleich nach deinem Recht gehandelt wird !
aber da sinn doch drei jahre garantie drauf...
deswegen ja ist doch zu deinem vorteil
Du musst unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Der HÄNDLER ist per Gesetz verpflichtet, 2 Jahre Gewährleistung zu geben, also das Gerät zu reparieren oder ein neues zur Verfügung zu stellen. Die Garantie kann vom Hersteller gegeben werden, ist aber nicht Pflicht. Wenn auf dem Karton steht "3 Jahre Garantie", dann ist es wahrscheinlich vom Hersteller. Natürlich würde der Händler in dem Fall mit Kassenbon auch vermitteln, das ist aber eine andere Sache. Also frag am besten beim Hersteller an.
Noch eine Idee: Guck mal, ob du rausfinden kannst ab wann das Modell produziert wurde. So kannst du evtl. beweisen, dass es jünger als drei Jahre ist.
Viel Erfolg!
ich sehe gerade, dass das Gerät von Kaufland ist. Dann muss es jeder Kaufland-Markt zurück nehmen. Nur das Datum musst du noch beweisen....
das datum kann ich net beweisen, weis nur das es 2006 war, und das würde ja ausreichen bei 3jahren garantie...
Nein blos nicht aufschrauben , dann verfällt die Garantie. Den Karton brauchst du noch nicht einmal mit abgeben er zählt als Verpackung.

hast du evtl. mit Karte bezahlt? dann reicht auch der Abbuchungsbeleg
nein, hab bar bezahlt...

Umgetauscht wohl nicht aber repariert wenn Kaufland kulant ist.
Da wirds Probleme geben. Du solltest grundsätzlich bei solchen Teilen den Kassenzettel aufheben.
Schon wegen der Garantiezeit.
DaSu81 am 26. Oktober 2008 13:52 Hallo ManfredP!

Nein, Umtausch ist kaum warscheinlich. Es sei denn Du hast das Gerät beim Hersteller registriert.
Und selbst mit Kassenzettel wird ein Umtausch nicht einfach.
Die 2 Jahre sind keine Gewährleistung des Händlers, sondern eine Garantie des Herstellers.
Also kann es sein, dass Du Dich mit dem Hersteller auseinandersetzen musst.
andreas48 am 26. Oktober 2008 13:51 muss sie nicht unbedingt..
aber des gearät is ja direkt von kaufland, also hat die marke Kclassic...
Dann ists noch einfacher dann ist es ja ne Hausmarke.

Nein. Kassenzettel ist Pflicht! Außer du begegnest einem netten Mitarbeiter der Filiale.
andreas48 am 26. Oktober 2008 13:51 das ist so nicht ganz richtig...
Nein ist keine Pflicht ich bewahre die kassenzettel doch nicht alle auf. Wäre nur einfacher aber die Garantie hat man ja trotzdem noch

das Gerät wird repariert und du musst nachweisen, daß du Ansprüche geltend machen kannst..
Ja nimm jemqand mit der bezeugt das du ihn dort gekauft hast - zählt genauso wie ein Kassenbon .
sicha???
Sicher !
hahah, dann reklamier ich jetzt alle meine alten sachen die kaputt sind.. man braucht ja nur nen zeugen...Cool!
Doch der Hersteller hat sich ja auf 3 Jahre verpflichtet und ich würde das Gerät morgen zurückbringen mit nem Zeugen und die Ansprüche geltend machen. Und nicht abwimmeln lassen sondern gleich den Geschäftsführer verlangen wenn nicht gleich nach deinem Recht gehandelt wird !
Ich würde gleich die Armee mitnehmen, wenn sie Widerstand leisten
Hm , nö nicht notwendig.