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Umtausch ohne Kassenzettel???

gefragt von schneggi am 26.10.2008 um 13:48 Uhr

hallo, und zwar hab ich mir im jahr 2006 einen Fernseh bei Kaufland gekauft, der ist in den letzten paar Tagen kaputt gegangen, also geht einfach nicht mehr an. Auf dem Karton des Fernsehers steht 3Jahre garantie... meint ihr ich krieg ihn auch ohne Kassenzettel umgetauscht???


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Botox
beantwortet von Botox am 26. Oktober 2008 13:49
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Wahrscheinlich!?!?

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 14:00

Doch der Hersteller hat sich ja auf 3 Jahre verpflichtet und ich würde das Gerät morgen zurückbringen mit nem Zeugen und die Ansprüche geltend machen. Und nicht abwimmeln lassen sondern gleich den Geschäftsführer verlangen wenn nicht gleich nach deinem Recht gehandelt wird !

Kommentar von F840fe4acf5ffd27d0a823e349b0fa55smallalbundysohn am 26. Oktober 2008 14:02

Ich würde gleich die Armee mitnehmen, wenn sie Widerstand leisten

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 14:05

Hm , nö nicht notwendig.


anonym
beantwortet von hcmember am 26. Oktober 2008 14:05
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Der Kunde ist belegpflichtig! Und der Kassenbon ist in diesem Fall der Garantiebeleg. Du könntest aber vielleicht versuchen den fernseher direkt beim Hersteller zu reklamieren wenn der Händler die keine Kopie von deinem verlorenen Beleg austellt. Die können evtl. Anhand der Seriennr. sehen wann der Fernseher produziert wurde, und die könntest evtl. Garantieansprüche geltend machen..

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 14:11

Nein ein Zeuge reicht und es ist Quatsch mit der Seriennummer weil das Gerät vieleicht älter ist beweise es mit der bestätigung eines Zeugen ! Egal wer...

Kommentar von schneggi am 26. Oktober 2008 14:13

okay werde ich tun, vielen danke =) ihr habt mir alle gut geholfen =)

Kommentar von hcmember am 26. Oktober 2008 14:44

Anhand der Seriennummer kann der Hersteller sehen wie alt das Gerät ist. Wenn es nicht älter als 3 Jahre ist, und das Gerät 3 Jahre Garantie hat, hat man die möglichkeit es ohne Beleg zu reklamieren. Das mit dem Zeugen gestaltet sich mit sicherheit schwierig. Da hast du selbst vor gericht schlechte karten. Jedenfalls ist der Händler verpflichtet 10 Jahre alle Kassenvorgänge aufzubewahren. Aber soweit ich weiss erfasst Kaufland nichtmal seriennummern. Da hast du vielleicht ganz gute chancen über den kulanzweg mit deinem zeugen..


anonym
beantwortet von Thueringer7 am 26. Oktober 2008 13:50
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Ich habe mal gehört, dass du einen Zeugen vorweisen musst, der bestätigt, dass du den Fernseher bei Kaufland gekauft hast. Am besten jemand, der dabei war...

Aber vermute, dass das eher kompliziert und zu aufwendig ist.

Kommentar von schneggi am 26. Oktober 2008 13:56

zeugen hab ich viele, aber ob das was bringt, glaube kaum....

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 14:13

Hqat mit Glauben ja auch nichts zu tun es ist fakt wen du einen Zeugen hast ist es ausreichend.


DaSu81
beantwortet von DaSu81 am 26. Oktober 2008 13:51
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Da das schon 2 Jahre her ist, wird es schwierig werden zu beweisen dass du ihn auch wirklich da gekauft hast. Falls du es anders "beweisen" kannst - dann vielleicht; aber ich sehe da Probleme. Generell ist ein Bon oder eine Garantiebescheinigung ja "Pflicht"; aber manche sind da ziemlich kulant (besonders wenn man beweisen kann, dass es dort gekauft wurde); aber bei einem so langen Zeitraum...und one "Beweise"...!?!

Kommentar von ManfredP am 26. Oktober 2008 13:53

Hi ☺

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 13:54

nein ist keine Pflicht. !

Kommentar von schneggi am 26. Oktober 2008 13:55

des is en gerät von kaufland... also Kclassic, dann müssten sie doch eigtl umtauschen...=(

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 14:02

Oder reparieren oder Geld zurück - ja keine Panik

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 26. Oktober 2008 14:09

Wenn es das nur bei Kaufland gibt, wird das keine Probleme geben! Wird schon klappen!


wilde13
beantwortet von wilde13 am 26. Oktober 2008 13:54
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Umtausch 2 Jahre später??? Wohl eher unwahrscheinlich.

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 13:59

Doch der Hersteller hat sich ja auf 3 Jahre verpflichtet und ich würde das Gerät morgen zurückbringen mit nem Zeugen und die Ansprüche geltend machen. Und nicht abwimmeln lassen sondern gleich den Geschäftsführer verlangen wenn nicht gleich nach deinem Recht gehandelt wird !

Kommentar von schneggi am 26. Oktober 2008 13:59

aber da sinn doch drei jahre garantie drauf...

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 14:05

deswegen ja ist doch zu deinem vorteil


jmnoelle
beantwortet von jmnoelle am 26. Oktober 2008 14:00
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Du musst unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Der HÄNDLER ist per Gesetz verpflichtet, 2 Jahre Gewährleistung zu geben, also das Gerät zu reparieren oder ein neues zur Verfügung zu stellen. Die Garantie kann vom Hersteller gegeben werden, ist aber nicht Pflicht. Wenn auf dem Karton steht "3 Jahre Garantie", dann ist es wahrscheinlich vom Hersteller. Natürlich würde der Händler in dem Fall mit Kassenbon auch vermitteln, das ist aber eine andere Sache. Also frag am besten beim Hersteller an.
Noch eine Idee: Guck mal, ob du rausfinden kannst ab wann das Modell produziert wurde. So kannst du evtl. beweisen, dass es jünger als drei Jahre ist.
Viel Erfolg!

Kommentar von Simple_avatar4smalljmnoelle am 26. Oktober 2008 14:05

ich sehe gerade, dass das Gerät von Kaufland ist. Dann muss es jeder Kaufland-Markt zurück nehmen. Nur das Datum musst du noch beweisen....

Kommentar von schneggi am 26. Oktober 2008 14:07

das datum kann ich net beweisen, weis nur das es 2006 war, und das würde ja ausreichen bei 3jahren garantie...

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 14:07

Nein blos nicht aufschrauben , dann verfällt die Garantie. Den Karton brauchst du noch nicht einmal mit abgeben er zählt als Verpackung.


WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 26. Oktober 2008 13:49
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hast du evtl. mit Karte bezahlt? dann reicht auch der Abbuchungsbeleg

Kommentar von schneggi am 26. Oktober 2008 13:56

nein, hab bar bezahlt...


regideur
beantwortet von regideur am 26. Oktober 2008 13:50
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Umgetauscht wohl nicht aber repariert wenn Kaufland kulant ist.


anonym
beantwortet von ManfredP am 26. Oktober 2008 13:50
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Da wirds Probleme geben. Du solltest grundsätzlich bei solchen Teilen den Kassenzettel aufheben.

Schon wegen der Garantiezeit.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 26. Oktober 2008 13:52

Hallo ManfredP!


oohpss
beantwortet von oohpss am 26. Oktober 2008 13:50
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Nein, Umtausch ist kaum warscheinlich. Es sei denn Du hast das Gerät beim Hersteller registriert.
Und selbst mit Kassenzettel wird ein Umtausch nicht einfach.
Die 2 Jahre sind keine Gewährleistung des Händlers, sondern eine Garantie des Herstellers.
Also kann es sein, dass Du Dich mit dem Hersteller auseinandersetzen musst.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 26. Oktober 2008 13:51

muss sie nicht unbedingt..

Kommentar von schneggi am 26. Oktober 2008 13:57

aber des gearät is ja direkt von kaufland, also hat die marke Kclassic...

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 14:09

Dann ists noch einfacher dann ist es ja ne Hausmarke.


McChaos
beantwortet von McChaos am 26. Oktober 2008 13:50
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Nein. Kassenzettel ist Pflicht! Außer du begegnest einem netten Mitarbeiter der Filiale.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 26. Oktober 2008 13:51

das ist so nicht ganz richtig...

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 13:52

Nein ist keine Pflicht ich bewahre die kassenzettel doch nicht alle auf. Wäre nur einfacher aber die Garantie hat man ja trotzdem noch


andreas48
beantwortet von andreas48 am 26. Oktober 2008 13:50
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das Gerät wird repariert und du musst nachweisen, daß du Ansprüche geltend machen kannst..


anonym
beantwortet von mietmensch am 26. Oktober 2008 13:50
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Ja nimm jemqand mit der bezeugt das du ihn dort gekauft hast - zählt genauso wie ein Kassenbon .

Kommentar von schneggi am 26. Oktober 2008 13:58

sicha???

Kommentar von mietmensch am 26. Oktober 2008 14:01

Sicher !

Kommentar von hcmember am 26. Oktober 2008 14:55

hahah, dann reklamier ich jetzt alle meine alten sachen die kaputt sind.. man braucht ja nur nen zeugen...Cool!


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