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Umtausch nur gegen Gutschein - ist das rechtens?

gefragt von millimann am 19.10.2007 um 11:04 Uhr

Ich wollte gestern etwas umtauschen und habe anstatt dem Kaufpreis nur einen Gutschein bekommen. Ist das in Ordnung oder kann ich auf die Rückzahlung des Kaufpreises bestehen?


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Rückzahlung (52)
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Reply


schapitz
beantwortet von schapitz am 19. Oktober 2007 11:08
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Das ist rechtens. Es sei denn du hast es ueber Fernabsatzgesetz gekauft. Es sei denn der Artikel ist schadhaft oder es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, dann ist es ein Reklamationsgrund mit dem Recht der Wandlung nach der zweiten Nachbesserung.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathias Münch am 19. Oktober 2007 12:09

So schön kann man in 3 Sätzen Gewährleistung im Verbraucherrecht erklären. (-: DH.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 19. Oktober 2007 11:11
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Da du nicht schreibst, was du zurück gegeben hast, kann ich nur vermuten.

Grundsätzlich muss bei Ladenkauf der Händler die Ware nicht zurück nehmen, wenn du es dir z.B. zu Hause anders überlegt hast.

Wenn die Ware defekt ist, hat der Händler 2 Reparaturversuche, bevor das Wort Wandlung des Kaufvertrages überhaupt infrage kommt.

Bietet dir der Händler wie in deinem Fall einen Gutschein an, dann hat er mehr gemacht, als er gesetzlich musste. Er war kulant, aber da es freiwillig geschieht, kann der Händler entscheiden und nicht du.


Pinbuster
beantwortet von Pinbuster am 19. Oktober 2007 11:07
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Wenn die Ware keinen Mangel aufweist besteht grundsätzlich kein Recht auf Umtausch. Viele Händler tun das trotzdem aus Kulanzgründen, aber es ist durchaus rechtens, das mit einem Gutschein zu tun.


anonym
beantwortet von Vinc1 am 19. Oktober 2007 11:10
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Wie dem auch sei, bis jetzt habe ich immer mein Geld wieder bekommen. Und wenn ein Laden meint, er müsste bei Rückgabe einen Gutschein ausstellen, dann überlege ich mir ob ich dort nochmal einkaufe!!!

Kommentar von LittleArrow am 19. Oktober 2007 12:37

Ja doch, noch einmal! Um den Gutschein zu verwenden. Dann nicht mehr.

Kommentar von 0d4550e9ca310f36c442f19c90c63308smallHunley am 19. Oktober 2007 13:46

Das ist der Aspekt, warum die Händler überhaupt ein Rücknahme- oder Umtauschrecht anbieten. Aber ein gesetzliches Recht gibt es dazu nicht, wie die anderen hier schon beschrieben haben.


Patron
beantwortet von Patron am 19. Oktober 2007 13:13
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wenn du die ware nur wegen nichtgefallen zurück gebracht hast, dann hast du einfach glück gehabt mit dem gutschein, denn einen anspruch hast du gar nicht. unter welchen umständen du einen hättest, steht im bürgerlichen gesetzbuch bgb, sollte man sich im internet runterladen und drin suchen nach gewährleistung usw.

wir sind alle verwöhnt von aldi und co, die garantieren ohne begründung die rücknahme jeder ware in einer frist. aber das ist nicht gesetz!





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