Hallo, im Jahr 1999 haben mein damaliger Partner und ich uns gemeinsam ein Haus gekauft (jeweils 50% Grundbucheintrag) und über die Bank vollfinanziert. Nun habe ich einen neuen Partner und wir alle haben nun die Frage, welche Schritte notwendig sind, um die 50% meines Ex-Partners auf meinen neuen Partner zu übertragen? Der Großteil der Hauskredite muss im März 2009 neu abgeschlossen werden, daher wäre nun der sinnvollste Zeitpunkt, sich Gedanken darüber zu machen, da dann natürlich auch mein jetziger Partner die Kredite mit übernehmen müßte. Welche Schritte sind nun rechtlich notwendig für eine Umschreibung und welche Kosten fallen dann an? Wird hier z.B. auch wieder die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt fällig? Es handelt sich ja nicht um einen Kauf, sondern nur um einen Übertrag mit allen Rechten und Pflichten vom Ex- auf den neuen Partner. Es wird keine Kaufsumme etc. gezahlt. Was würde hier auf uns zukommen? Notarkosten, Steuern, ...??? Danke für Feedback!

Wenn Dein Ex-Partner seinen Anteil an Deinen neuen Partner übertragen will, dann geht das nur im Wege des Kaufes; der Kaufpreis kann natürlich dadurch ausgeglichen werden, dass Dein neuer Partner die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank übernimmt; das ist aber nur ein interner Vorgang des Ausgleiches zwischen den Vertragsparteien; bei dem Vertrag handelt es sich um einen ganz normalen Kaufvertrag; daher sind auch die bei einem Kaufvertrag anfallenden Steuern/Abgaben zu entrichten; Notarkosten und Kosten des Gerichtes richten sich nach dem Wert des Anteils; über die Kosten könntest Du Dich telefonisch vorab beim Notar oder Gericht erkundigen; (zudem müsste noch geklärt werden, ob die Bank überhaupt bereit ist Deinen Ex-Partner aus der persönlichen Haftung zu entlassen)

Steuerfrei übertragen geht unter Ehepartnern und auf Kinder. Sonst muß ein Gutachten erstellt werden und der zu übertragene Wert versteuert werden. Kosten ca. 4,5 % incl. Grunderwerbsteuer und Notar. Der Regelfall wird auch von daher der Kauf des bewerteten 1/2-anteils sein. Der Verkäufer zahlt mit dem Kaufpreis seinen Darlehensanteil zurück. Der Käufer nimmt, wenn er es nötig hat, einen neuen Kredit für die Bezahlung des Kaufpreises auf. Als Sicherheit wird das gesamte Grundstück belastet - nicht nur die Hälfte. Der Verkäufer wird im Grundbuch gelöscht und der neue Eigentümer eingetragen.
Da braucht man doch in diesem Fall kein teures Gutachten. Die beiden machen einen Kaufvertrag - und fertig.
firstguardian am 11. Dezember 2008 13:16 Na, da wäre ich mir aber nicht so sicher! Spätere Schätzungen durch das Finanzamt könnten zu einer bösen Überraschung führen!
Entscheidend ist ein Notarvertrag.
Im Prinzip kauft Dein neuer Partner dem alten seine Hälfte ab. Dazu einigen sie sich auf einen Kaufpreis. Der kann auch in der Kreditübernahme bestehen.
Von dem Kaufpreis hängen auch alle weiteren Nebenkosten ab.