gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Umschreibung/Uebertrag Haushälfte vom Ex- auf neuen Partner? Kosten Notar, Finanzamt,...?

gefragt von leni70leni70 am 11.12.2008 um 12:57 Uhr

Hallo, im Jahr 1999 haben mein damaliger Partner und ich uns gemeinsam ein Haus gekauft (jeweils 50% Grundbucheintrag) und über die Bank vollfinanziert. Nun habe ich einen neuen Partner und wir alle haben nun die Frage, welche Schritte notwendig sind, um die 50% meines Ex-Partners auf meinen neuen Partner zu übertragen? Der Großteil der Hauskredite muss im März 2009 neu abgeschlossen werden, daher wäre nun der sinnvollste Zeitpunkt, sich Gedanken darüber zu machen, da dann natürlich auch mein jetziger Partner die Kredite mit übernehmen müßte. Welche Schritte sind nun rechtlich notwendig für eine Umschreibung und welche Kosten fallen dann an? Wird hier z.B. auch wieder die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt fällig? Es handelt sich ja nicht um einen Kauf, sondern nur um einen Übertrag mit allen Rechten und Pflichten vom Ex- auf den neuen Partner. Es wird keine Kaufsumme etc. gezahlt. Was würde hier auf uns zukommen? Notarkosten, Steuern, ...??? Danke für Feedback!

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Finanzen x 23.721 grunderwerbsteuer x 21 notarkosten x 10 umschreibung-haus x 1

firstguardian
beantwortet von firstguardian am 11. Dezember 2008 13:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 11. Dezember 2008 13:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Dein Ex-Partner seinen Anteil an Deinen neuen Partner übertragen will, dann geht das nur im Wege des Kaufes; der Kaufpreis kann natürlich dadurch ausgeglichen werden, dass Dein neuer Partner die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank übernimmt; das ist aber nur ein interner Vorgang des Ausgleiches zwischen den Vertragsparteien; bei dem Vertrag handelt es sich um einen ganz normalen Kaufvertrag; daher sind auch die bei einem Kaufvertrag anfallenden Steuern/Abgaben zu entrichten; Notarkosten und Kosten des Gerichtes richten sich nach dem Wert des Anteils; über die Kosten könntest Du Dich telefonisch vorab beim Notar oder Gericht erkundigen; (zudem müsste noch geklärt werden, ob die Bank überhaupt bereit ist Deinen Ex-Partner aus der persönlichen Haftung zu entlassen)


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 11. Dezember 2008 13:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Steuerfrei übertragen geht unter Ehepartnern und auf Kinder. Sonst muß ein Gutachten erstellt werden und der zu übertragene Wert versteuert werden. Kosten ca. 4,5 % incl. Grunderwerbsteuer und Notar. Der Regelfall wird auch von daher der Kauf des bewerteten 1/2-anteils sein. Der Verkäufer zahlt mit dem Kaufpreis seinen Darlehensanteil zurück. Der Käufer nimmt, wenn er es nötig hat, einen neuen Kredit für die Bezahlung des Kaufpreises auf. Als Sicherheit wird das gesamte Grundstück belastet - nicht nur die Hälfte. Der Verkäufer wird im Grundbuch gelöscht und der neue Eigentümer eingetragen.

Kommentar von anjanni am 11. Dezember 2008 13:08

Da braucht man doch in diesem Fall kein teures Gutachten. Die beiden machen einen Kaufvertrag - und fertig.

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 11. Dezember 2008 13:16

Na, da wäre ich mir aber nicht so sicher! Spätere Schätzungen durch das Finanzamt könnten zu einer bösen Überraschung führen!


anonym
beantwortet von anjanni am 11. Dezember 2008 13:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Entscheidend ist ein Notarvertrag.

Im Prinzip kauft Dein neuer Partner dem alten seine Hälfte ab. Dazu einigen sie sich auf einen Kaufpreis. Der kann auch in der Kreditübernahme bestehen.

Von dem Kaufpreis hängen auch alle weiteren Nebenkosten ab.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.