Wenn man als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist, muss man auf einer ordentlichen Rechnung trotzdem eine Umsatzsteuernummer ausweisen?

Natürlich, weil es ja ohne weiteres passieren kann, dass du über die Befreiungsgrenze springst und dann dem Finanzamt Rede und Antwort gegeben musst. Außerdem schreibt der Gesetzgeber vor, dass die U-Ist. auf allen offziellen Papieren anzugeben ist.

Schau mal hier, da ist alles m.E sehr gut beschrieben: http://www.bzst.bund.de/003menuelinks/005ustidnr/511vorschriften/index.html

Es gibt einen Steuernummer (keine Umsatzsteuernummer), die hat mit der Mehrwertsteuer nichts zu tun und Du musst Sie natürlich auf der Rechnung ausweisen.
Die Steuernummer auch für die USt wird immer vergeben, denn der Unternehmer muss auch als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung fürs Jahr abgeben. Die Steuernummer auf der Rechnung kann ein Kleinunternehmer auch weglassen, den dem Empänger fällt dadurch nur der Vorsteuerabzug weg, den er bei einem Kleinunternehmer so und so nicht hätte.
Wenn du über 16620€ liegst mußt Du die Mehrwertsteuer ausweissen.Wenn nicht, darfst Du gar keine eintragen (Kleingewerbe Betreibender).
Ja, aber die UST Pflicht beginnt erst NACH der Überschreitung der Grenzen. Das ist aber für die alten Rechnungen nicht der Fall. Wo steht das mit der Angabe auf allen offizeille Papieren?
du musst aber dem Finazamt durch die Einnahmen/Überschußrechnung nachweißen, dass du unter der Grenze geblieben bist ....