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Umsatzsteuerfrage: Kann man nachträglich gefundene Quittungen noch ergänzen zur Jahresumsatzsteuer?

gefragt von conrad am 11.01.2008 um 0:08 Uhr

Das ist hier die Frage. Ich mache meine Umsatzsteuer monatlich zur Zeit, d.h. das Finanzamt bucht monatlich die von mir erhaltene MWSt ab und dafür lege ich jeden Monat Quittungen zur Seite und rechne die ein. Nun hab ich aber eine Quittung vom juli letzten Jahres gefunden, die ich übersehen hatte. Kann ich die bei der Jahresumsatzsteuer (nachträglich) anrechnen?


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collo
beantwortet von collo am 11. Januar 2008 00:39
6x
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ja kannst Du

Was Du monatlich abgibst sind lediglich Voranmeldungen. Maßgebend ist zum Schluß die Umsatzsteuererklärung für das gesamte Jahr. Man reicht die Erklärung ein und erhält einen Umsatzsteuerbescheid. Nun hat man noch 4 Wochen Zeit, evtl. vergessene Belege oder andere Änderungen einzureichen. Erfolgt dies nicht, wird der Bescheid nach diesen 4 Wochen rechtskräftig. Erst dann sieht es schlecht aus. Also die gefundenen Belege einfach mit der nächsten Voranmeldung abrechnen, oder mit der Jahreserklärung.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 11. Januar 2008 01:11

Sehr gut und vollständig erklärt, DH.

Kommentar von conrad am 11. Januar 2008 13:15

danke sehr, collo!!



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