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Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG

gefragt von max7777 am 16.07.2008 um 9:33 Uhr

Ich bin seit neustem Umsatzsteuerbefreit, kann ich aber trotzdem die 19% mwst im Shop bei den Artikel und auf der Rechnung stehen lassen ?

Nur das ich halt auf der Rechnung dazuschreibe: Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG

Dann brauche ich nicht alles ändern !


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Reply


FordPrefect
beantwortet von FordPrefect am 16. Juli 2008 09:41
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Nein, denn das wäre eine irreführende Auspreisung. Wenn Du von §19 UStG Gebrauch machst, dann muss auch Dein Auftritt zum Kunden hin entsprechend umgestaltet werden, denn die Ausweisung von Mehrwertsteuer ist Dir damit ja eben nicht möglich. Sonst würde sich Dein gewerblicher Kunde mit Recht betrogen fühlen, erführe er erst bei Zugang der Rechnung, dass Du gar keine MWST. ausweisen darfst (und sich der Einkauf damit für ihn um 19% verteuert).

NB.: Bei einem Handelsgewerbe ist die Anwendung von §19 UStG in aller Regel mehr von Schaden als von Nutzen. Bei Dienstleistungen schaut das schon anders aus.


LisaMarie
beantwortet von LisaMarie am 16. Juli 2008 09:41
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Verstehe deine Frage nicht so ganz... Aber: Wenn du umsatzsteuerbefreit bist, gehören die 19% MWSt nicht auf die Rechnung!


anonym
beantwortet von dolabella am 16. Juli 2008 09:58
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Entweder §19 und Befreiung von der Umsatzsteuer, oder 19% ausweisen und Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Beides geht nicht. Wenn Dir der Aufwand für die Änderung zu hoch ist, verzichte lieber auf die Kleinunternehmerregelung.

Kommentar von max7777 am 16. Juli 2008 10:16

Aber dann muss ich doch 19% an das Finanzamt zahlen oder erst ab 7662 Euro ?

Kommentar von dolabella am 16. Juli 2008 10:20

Umsatzsteuer die Du ausweist, egal ob zu Recht oder unberechtigt, musst Du immer an das Finanzamt abführen. Die 7662 EUR (sind das nicht 7664?) haben bei der Umsatzsteuer nichts zu suchen, das ist der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Die kommt später. Umsatzsteuer zahlst Du auf Deine Umsätze, im Gegenzug kannst Du Dir Umsatzsteuer Deiner Lieferanten zurückholen (Vorsteuer). Handelst Du mit gebrauchten Gegenständen, hast Du noch die Möglichkeit der Differenzbesteuerung, da müsste ich mich aber erst mal schlau machen.

Kommentar von Simple_avatar7smallkleineroteHexe am 16. Juli 2008 17:00

Bei der USt gilt die Kleinunternehmerregelung bis 17.900 Euro jährlich. Wenn auf den Rechnungen USt ausgewiesen wird, muss sie auch ans FA bezahlt werden, egal ob Kleinunternehmer oder nicht. Berechnungsgrundlage für die ESt ist dein Gewinn jhrl. (bis 7.664 € fällt grundsätzlich keine EST an)




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