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Umsatzsteuerabgabepflichtig - auch als Freiberufler?

gefragt von visulant am 16.01.2008 um 21:17 Uhr

Hi, ein vielleicht zukünftiger Kunde fragte mich, ob ich Umsatzsteuer zahlen muss. Ich bin freiberufliche Grafikerin, war letztes Jahr Mehrwertsteuerbefreit. Ab wann zahlt man eigentlich Umsatzsteuer? Und warum fragt mich der zukünftige Kunde sowas? Mit vielen Grüßen v

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Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 16. Januar 2008 21:38
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Umsatzsteuerbefreiung als Kleinunternehmer bis 17.500€ Jahresumsatz auf Antrag beim FA bei Betriebseröffnung. Umsatzsteuer befreit heißt auch nicht Vorsteuerabzug berechtigt.
Der fragt weil er wissen will ob er die USt. absetzen kann als Vorsteuer oder er ist Privatkunde und rechnet evtl. damit, dass auf Deine Preise noch die USt. aufgeschlagen wird.

Kommentar von visulant am 16. Januar 2008 22:13

hab dank für die schnelle antwort! dann hoff ich mal, daß er sich von den fehlenden steuervorteilen nicht abschrecken läßt. schöne grüße v


Niklaus
beantwortet von Niklaus am 16. Januar 2008 23:12
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Selbstverständlich. Das hat auch Vorteile -mehr als Nachteile. Deine Kunden wollen sicherlich Vorsteuer abschreiben.


anonym
beantwortet von tigeroli am 16. Januar 2008 21:38
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soviel ich weiß - und falls sich die Zahlen seit 2007 nicht geändert haben - kannst Du Dich von der Umsatzsteuerzahlung befreien lassen, solange Dein monatliches Einkommen/Umsatz unter 1.700 Euro bewegt. Kommst im Jahresdurchschnitt drüber, zahlst Du zurück. Eine Steuererklärung musst Du in jedem Fall machen. Dann wird abgerechnet.

Sinnvoll ist es nur dann, wenn Deine Ausgaben - und damit verbundene Mwst. nicht ausreichen, um dagegen gerechnet zu werden. Wenn die Aussicht auf Nachzahlung besteht, kann's teuer werden.

Ein Steuerberater kann das ganz fix durchrechnen und die Varianten durchspielen.

Viel Glück.

Kommentar von visulant am 16. Januar 2008 22:04

danke für die schnelle antwort! muß ich eigentlich jedes jahr ein antrag auf befreiung ausfüllen? ich glaub, ich komm auch 2008 nicht drüber.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 16. Januar 2008 21:36
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Der Kunde fragt dich das, weil bei umsatzsteuerpflichtigen Rechnungen bestimmte Vorschriften/Inhalte zu beachten sind, die wichtigste ist eben, dass die Umsatzsteuer extra ausgewiesen werden muss. Wenn du umsatzsteuerpflichtig veranlagt wirst, dann darf er Rechnungen, die den Vorschriften nicht entsprechen nicht anerkennen, sonst wird die Umsatzsteuer dieser Rechnungen bei einer Prüfung nicht auf seine Umsatzsteuer angerechnet. Jede Umsatzsteuer, die er beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen bezahlt, verringert in der Regel seine Umsatzsteuerzahlung an das Finanzamt.

Über die Kleinunternehmerregelung, die Kleinunternehmer von der Umsatzsteuerpflicht ausnimmt, informierst du dich am Besten hier:

http://www.vnr.de/vnr/unternehmensgruendung/selbststaendig/expertenrat_39096.htm...

L.G.

tanzwiesel

Kommentar von visulant am 16. Januar 2008 21:59

aha. dann wäre es für ihn gut, wenn ich umsatzsteuerpflichtig wäre. bin ich aber nicht, nach den zahlen auf der von dir verlinkten seite. ist eigentlich umsatzsteuer = mehrwertsteuer? und danke für die schnelle antwort!

Kommentar von 7d9ff7b0d33e227f435308ed73c053a4smallcollo am 16. Januar 2008 22:19

Mehrwertsteuer ist eine Art der Umsatzsteuer. Also Umsatzsteuer = Oberbegriff, Mehrwertsteuer = Unterbegriff. Einfuhrumsatzsteuer = Unterbegriff

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 16. Januar 2008 22:31

Nein, für ihn ist es völlig egal, denn wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, rechnest du die Umsatzsteuer auf dein Honorar drauf, nicht runter. Es ist für ihn ein Nullspiel. Aber wenn er eben bei dir Umsatzsteuer bezahlen muss, dann müssen die Rechnungen eben den Vorschriften entsprechen.


anonym
beantwortet von iritaufi am 20. August 2008 08:49
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nein visulant, du bist, soweit ich weiß fünf jahre an deine entscheidung "von der ust befreit zu sein" gebunden.

grüße, iris


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