Umsatzsteuer-Voranmeldung, was kriege ich vom Finanzamt zurück?

8 Antworten

Umsatzsteuer (Steuer auf verkaufte Produkte) - Vorsteuer (Steuer von eingekauften Produkten) = die Umsatzsteuer die du zahlen musst oder die du wieder bekommst.

Du hast 15,00 € Mehrwert. Darauf 19 % MWSt. sind 2,85 €. Die kriegt "unterm Strich" das Finanzamt. Und da ja nicht du, sondern der Endkunde die trägt, bleiben dir deine 15 € Gewinn.

Oder in deinem Beispiel: 1.988 € x 19 % = 377,72 € (das ist die MWSt., die du deinen Kunden im Auftrag des Finanzamts abgeknöpft hast). 375,44 € haben dir andere Unternehmer im Auftrag des Finanzamts abgeknöpft; und damit das Finanzamt die nicht doppelt kassiert, kannst du sie von den 377,72 € abziehen und übrig bleiben 2,28 €, die du an das Finanzamt abzuführen hast.

Wenn wir diese 2,28 % gleich 19 % setzen, ergibt sich ein Nettogewinn von 12,00 €. Die Arbeit hat sich also immer noch gelohnt, denn 12 € Gewinn sind besser als gar keiner.

Wenn Du den Text vor den Kennziffern lesen würdest, wären die Fragen eigentlich überflüssig. Bei Kennziffer 81 steht der Betrag der Umsätze zu einem Steuersatz von 19 %. Bei Kennziffer 66 stehen die abziehbaren Vorsteuerbeträge, und bei Kennziffer 83 steht der Betrag der Umsatzsteuervoranmeldung oder - mit einem Minuszeichen- der Vorsteuerüberschuss, den Du ausgezahlt bekommst. So, rechne mal nach.

Du bezahlst die Umsatzsteuer, die Du Deinem Kunden berechnest und bekommst die Umsatzsteuer erstattet, die der Händler Dir in Rechnung stellt. Praktischerweise wird das dann gleich verrechnet.

In Deinem Beispiel wären das also 59,84 Euro Umsatzsteuer minus 57 Euro Vorsteuer - also mußt Du noch 2,84 Euro an das Finanzamt zahlen (wenn ich mich nicht verrechnet habe) - also quasi 19% auf Deinen "Gewinn".

Dies sollte ein Online-Shop sein, aber ich verdiene ja nichts. Wie verdienen dann die anderen Online-Shops?

Wovon verdiene ich dann? Von dem klitzekleinen Gewinn? Aber das sind gerade mal in dem Beispiel 15 Euro. Wenn ich 10 verkaufe, für den ganzen Monat dann 150 Euro verdient?

@ThomasAusBonn

Tja, so ist das mit dem Selbständig-Sein. Auch da muß man für viel Geld viel arbeiten!

@ErsterSchnee

"Selbstständig" = selbst und ständig arbeiten! Bei den anderen wird es die Masse machen, Qualität und gute Werbung.

Hallo Thomas, ich geh jetzt mal nicht auf Deine o.g. Zahlen ein aber folgendes:

Du kaufst irgendetwas ein, eine Ware oder Dinge, die Du für Deinen Betrieb brauchst (z.B. Druckerpapier, du tankst Deinen Geschäftswagen voll..... ) dafür bezahlst Du ja MwSt. Diese sogenannte Vorsteuer bekommst Du vom Finanzamt wieder.

Dagegen gerechnet wird aber die sogenannte Umsatzsteuer, also die 19 % (oder 7% wenn Du Dinge mit ermässigtem Steuersatz vertreibst). Diese Ust nimmst Du ja ein und die will das Finanzamt haben.

Monatlich, vierteljährlich oder wie immer es Du mit dem Finanzamt vereinbart hast, rechnest Du zusammen:

Einkäufe (für den Betrieb) - davon die Steuer, die Du bezahlt hast, die bekommst du wieder. Verkäufe und erhaltene Umsatzsteuer - die will das Finanzamt.

Wenn Du mehr Umsatzsteuer (Steuer der Verkäufe) als Vorsteuer (Steuer Deiner Einkäufe) hast, dann musst Du die Differenz an das Finanzamt zahlen = Umsatzsteuerzahllast Wenn Du mehr Vorsteuer (aus Deinen Einkäufen) hast als Du Umsatzsteuer (aus den Verkäufen) erhalten hast, dann bekommst Du die Differenz vom Finanzamt wieder.

Allerdings: Denke, wenn du immer mehr Vorsteuer hast als Umsatzsteuer, dann heißt das ja, dass Du immer mehr einkaufst als verkaufst - dann bist Du bald pleite , denn Du gibst ja immer mehr Geld aus, als Du an Umsätzen einnimmst. Das kann in einigen Monaten im Jahr sein, aber sollte nicht regelmäßig so sein. Das Finanzamt kann Dir dann unterstellen "keine Gewillerzielungsabsicht" zu haben.....

So, wenn Du das jetzt verstanden hast, dann kannst Du Dir aufgrund Deiner Zahlen ausrechnen, ob und wenn ja wieviel Du evtl. erstattet bekommst. Wenn Du noch Fragen hast, nochmal melden.