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Umsatzsteuer umgehen - ist das Steuerbetrug?

gefragt von moorhuhn54 am 25.10.2008 um 15:03 Uhr

Ich habe momentan Besuch aus Kanada, der kräftig shoppen geht, weil er bei der Ausreise aus Deutschland die Umsatzsteuer zurückerstattet bekommt. Wie sähe es aus, wenn meine Gäste in Deutschland ein Produkt kaufen, die Umsatzsteuer zurück bekommen und mir das Produkt dann aus Kanada schicken? Wäre das Betrug?


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boriswulff
beantwortet von boriswulff am 25. Oktober 2008 15:06
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Bei der Einfuhr könnte Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen, außerdem kämen dann noch die Transportkosten dazu.

Kommentar von Cbbbcac8a8964b610e4634a700781d12smallhajottka am 25. Oktober 2008 15:06

In der Geldgier, wie meistens, zu kurz gesprungen!!!


anonym
beantwortet von maganz am 25. Oktober 2008 15:06
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Nein. Es wäre allerdings eine Verwaltungsübertretung, wenn Dein Besuch in Kanada nicht die dortige Umsatzsteuer bzw. etwaige Zollabgaben dafür entrichtet (sprich es am Zoll vorbeischmuggelt). Wenn Du davon weißt, und man könnte Dir dieses Wissen nachweisen, wärst Du Mitwisser einer solchen Handlung. Da das aber ein kleineres Vergehen ist, dürfte das wohl straffrei sein bzw. wäre der Aufwand, Dir das nachzuweisen, zu hoch.


schrei13
beantwortet von schrei13 am 25. Oktober 2008 15:09
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Die Ware muss Deutschland verlassen, sonst ist es eine Straftat. (mittelbare Falschbeurkundung, § 271 STGB)

Du zahlst in Kanada sicherlich auch noch eine Umsatzseteuer, wenn es nicht grade in der Freimenge liegen sollte. Lässt Du Dir das dann schicken, wird es hier wieder verzollt. Zoll und EUST! (Es sei den es ist zollfrei.) Ob Zoll drauf ist, kannst Du unter zoll.de ermitteln - bei EZT-online. Letztendlich machst aber minus. Das Porto zahlst ja auch noch.

Kommentar von maganz am 25. Oktober 2008 15:24

Die gegebene Situation ist so, dass die Ware von einem Ausländer gekauft wird, der sie ausführt. §271 kommt also nicht zum Tragen.

Kommentar von Simple_avatar10smallschrei13 am 25. Oktober 2008 15:47

Doch und zwar dann, wenn er sich den Tax Free Schein oder die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke abstempeln lässt und dann bei der Verabschiedung die Waren gleich dem moorhuhn54 überlässt. Dann ist der Tatbestand erfüllt. Verlässt er Deutschland mit der Ware, dann natürlich nicht.


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 25. Oktober 2008 15:04
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Netter Versuch...


zahraa
beantwortet von zahraa am 25. Oktober 2008 15:06
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wenn du schon so fragst dann willst du es ja darauf anlegen.überlege gut.

Kommentar von maganz am 25. Oktober 2008 15:08

Betrugsabsicht und Ausführung eines Betrugs ist nicht dasselbe, zahraa!


anonym
beantwortet von ManfredP am 25. Oktober 2008 15:20
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Aber sicher dat! Außer du deklarierst es beim Zoll.

Kommentar von maganz am 25. Oktober 2008 15:25

Du hast die Frage nicht genau gelesen. Da es moorhuhn54 nicht selbst kauft und ausführt, muss er es auch nicht verzollen!

Kommentar von ManfredP am 25. Oktober 2008 15:42

Hab' die Frage schon genau gelesen glaubst du allen Ernstes es wäre so einfach?

Dann könnten wir auf diese Art, deiner Meinung nach, glänzende Geschäfte am Fiskus vorbei machen.

Schon mal was von Einfuhrzoll gehört?


anonym
beantwortet von sebbi am 26. Oktober 2008 11:54
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