Ich habe momentan Besuch aus Kanada, der kräftig shoppen geht, weil er bei der Ausreise aus Deutschland die Umsatzsteuer zurückerstattet bekommt. Wie sähe es aus, wenn meine Gäste in Deutschland ein Produkt kaufen, die Umsatzsteuer zurück bekommen und mir das Produkt dann aus Kanada schicken? Wäre das Betrug?
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Bei der Einfuhr könnte Zoll und Einfuhrumsatzsteuer anfallen, außerdem kämen dann noch die Transportkosten dazu.
Nein. Es wäre allerdings eine Verwaltungsübertretung, wenn Dein Besuch in Kanada nicht die dortige Umsatzsteuer bzw. etwaige Zollabgaben dafür entrichtet (sprich es am Zoll vorbeischmuggelt). Wenn Du davon weißt, und man könnte Dir dieses Wissen nachweisen, wärst Du Mitwisser einer solchen Handlung. Da das aber ein kleineres Vergehen ist, dürfte das wohl straffrei sein bzw. wäre der Aufwand, Dir das nachzuweisen, zu hoch.
Die Ware muss Deutschland verlassen, sonst ist es eine Straftat. (mittelbare Falschbeurkundung, § 271 STGB)
Du zahlst in Kanada sicherlich auch noch eine Umsatzseteuer, wenn es nicht grade in der Freimenge liegen sollte. Lässt Du Dir das dann schicken, wird es hier wieder verzollt. Zoll und EUST! (Es sei den es ist zollfrei.) Ob Zoll drauf ist, kannst Du unter zoll.de ermitteln - bei EZT-online. Letztendlich machst aber minus. Das Porto zahlst ja auch noch.
Die gegebene Situation ist so, dass die Ware von einem Ausländer gekauft wird, der sie ausführt. §271 kommt also nicht zum Tragen.
Doch und zwar dann, wenn er sich den Tax Free Schein oder die Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung für Umsatzsteuerzwecke abstempeln lässt und dann bei der Verabschiedung die Waren gleich dem moorhuhn54 überlässt. Dann ist der Tatbestand erfüllt. Verlässt er Deutschland mit der Ware, dann natürlich nicht.

wenn du schon so fragst dann willst du es ja darauf anlegen.überlege gut.
Betrugsabsicht und Ausführung eines Betrugs ist nicht dasselbe, zahraa!
Aber sicher dat! Außer du deklarierst es beim Zoll.
Du hast die Frage nicht genau gelesen. Da es moorhuhn54 nicht selbst kauft und ausführt, muss er es auch nicht verzollen!
Hab' die Frage schon genau gelesen glaubst du allen Ernstes es wäre so einfach?
Dann könnten wir auf diese Art, deiner Meinung nach, glänzende Geschäfte am Fiskus vorbei machen.
Schon mal was von Einfuhrzoll gehört?
auch ein interessanter Beitrag zum Thema http://www.vedix.de/online-shopping-im-ausland-wenn-der-fiskus-das-schnappchen-k...
In der Geldgier, wie meistens, zu kurz gesprungen!!!