Müssten es zwei verschiedene Steuernummern sein? Und müsste ich meine Umsatzsteuer Identnr. bereits vom Finanzamt bekommen haben als Selbstaendiger auch wenn ich kein Gewerbe angemeldet habe? Werde grad wahnsinnig ... wie finde ich das heraus?
Guten Abend,
also soweit ich weiß, muss die UmsatzsteuerIdentnr. Jeder führen, der ein Gewerbe hat. Aber auch Freiberufler (verschiedene Branchen) und noch andere Berufsgruppen (Nomenklatur) müssen (ich glaube seit dem Jahr 2004) diese Nummer führen und auf ihren Briefbogen - für Jedermann ersichtlich - aufnehmen.Kurzum: Alle, die Umsatz erzielen. Die Steuernummer, die jetzt gerade die Bürger erreichen, beziehen sich auf alle? anderen Steuern.
LG
Infos3

Das sind tatsächlich zwei verschiedene Nummern. Wichtiger ist die Steuernummer.
Die Umsatzsteuer Identnr. brauchst du in der Regel erst, wenn du irgendwie mit dem Ausland Geschäfte machst. Das kann aber auch schon ein Softwaredownload sein, den du steuerlich absetzen willst.
PS: Du kannst die Umsatzsteuer Identnummer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.
Danke! Ich habe es auch nicht gewüsst...
USt.-Nr. braucht jeder, der z.B. ein Gewerbe oder ein Handwerk angemeldet hat, der Rechnungen schreibt, und die (MwSt.) USt. berechnet oder verrechnen (abschreiben) will. Steuernummer ist was anderes, die hat letztendlich jeder und vor kurzem hab ich ein Brief im Briefkasten gehabt, der darauf hindeutet, daß die politische Entscheidung eine eindeutige Steuernummer an alle zu vergeben, inzwischen durchgesetzt wird.
Cassiopeia78 am 2. September 2008 23:49 die ust-id braucht nur wer im europäischen ausland geschäfte macht...

Die USt-Id-Nr. ist natürlich nicht verpflichtend zu haben. Sie gilt tatsächlich für jeden, der umsatzsteuerliche Sachverhalte im Rahmen von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen innerhalb der EU erreichen möchte. Dabei ist es im Einzelfall sogar nicht entscheidend ob Privat- oder Geschäftsfrau/-mann. Die einheitliche Steuernummer die gerade von den Finanzverwaltungen verschickt wird hat mit dieser ganzen Sache gar nichts zu tun. Ich würde allerdings bei jeder Unternehmensgründung sofort auch die USt-Id beantragen. Diese dann auf meine Rechnungen setzen, statt meiner richtigen St.-Nr. [verpflichtender Bestandteil, damit mein Kunde die Umsatzsteuer als Vorsteuer ziehen kann]. Hintergrund ist der, dass Finanzämter z.B. dem Steuerberater auch telefonisch Auskünfte über einen Steuerpflichtigen erteilen - oder auch mit dem Steuerpflichtigen sprechen. Zu leicht macht man es dem Datenklauer. Daher als Nachweis der Unternehmereigenschaft die USt-Id und das kann einem nicht so leicht passieren.
Nein, das ist nicht korrekt. Im Normalfall braucht man nur eine einfache Steuernummer vom Finanzamt. Die Umsatzsteueridentnummer beantragt man bei Bedarf, wenn man Geschäfte innerhalb der EU macht.