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Umsatzsteuer bei Auftrag im Ausland, Freiberuf

gefragt von jechter am 10.04.2008 um 2:09 Uhr

Ich arbeite als Freiberufler für eine dänische Firma in Korea. Da ich mich bisher immer unter 17500 Euro verdient habe, habe ich mir nie gedanken um die Umsatzsteuer machen müssen. Im letzten Jahr war ich aber knapp über der Grenze, und werde das in diesem Jahr wahrscheinlich wieder sein, bin somit also theoretisch Umsatzsteuerpflichtig. Trifft das auch für diesen Auftrag zu?


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Reply


Dirk-d.  Hansmann
beantwortet von Dirk-d. Hansmann am 10. April 2008 06:00
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Um Himmels willen diese Frage kannste so nicht beantwortet bekommen. Zwar ist Umsatzsteuer noch eine der geordneten Steuern wie ich finde, aber dazu fehlen einfach zu viele Informationen. Ich möchte Dir raten das nicht hier auf diesem Wege zu machen. Denn wer die Frage wirklich beantworten will, der wird nach grober Schätzung zwei Stunden Gesetzestexte und Urteile durchwühlen müssen - wenns reicht.


anonym
beantwortet von dolabella am 10. April 2008 07:51
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Ganz grobe Einschätzung: Wenn Du die Dienstleistung in DE erbringst und der Empfänger Unternehmer ist: Nettorechnung und Umsatzsteuer in DE abführen. Wenn Du die Dienstleistung in KR erbringst: Nettorechnung, keine Umsatzsteuer in DE. Alles andere ist kompliziert. Nähere Informationen findest Du in §3a UStG (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/)




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