Frage von jechter 10.04.2008

Umsatzsteuer bei Auftrag im Ausland, Freiberuf

  • Antwort von Gullup 10.04.2008
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Um Himmels willen diese Frage kannste so nicht beantwortet bekommen. Zwar ist Umsatzsteuer noch eine der geordneten Steuern wie ich finde, aber dazu fehlen einfach zu viele Informationen. Ich möchte Dir raten das nicht hier auf diesem Wege zu machen. Denn wer die Frage wirklich beantworten will, der wird nach grober Schätzung zwei Stunden Gesetzestexte und Urteile durchwühlen müssen - wenns reicht.

  • Antwort von dolabella 10.04.2008

    Ganz grobe Einschätzung: Wenn Du die Dienstleistung in DE erbringst und der Empfänger Unternehmer ist: Nettorechnung und Umsatzsteuer in DE abführen. Wenn Du die Dienstleistung in KR erbringst: Nettorechnung, keine Umsatzsteuer in DE. Alles andere ist kompliziert. Nähere Informationen findest Du in §3a UStG (http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/)

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