Hallo! Ich bin deutscher Unternehmer und schreibe seit längerem Rechnungen für die Vermietung eines Messfahrzeugs an einen polnischen Unternehmer (beide UST-Ident-Nr.) ohne deutsche Umsatzsteuer. In meinen Augen ist das eine sonstige Leistung, die sich nach dem Reverse-Charge-Verfahren nach Polen verlagert und somit keine dt. Umsatzsteuer drauf muß. Dieses Fahrzeug ist kein Transportfahrzeug, beinhaltet zig kameras und Messgeräte und Computer im Fahrzeug. Jetzt ist der Fall andersherum. Der polnische Unternehmer vermietet an mich als deutschen Unternehmer dieses Messfahrzeug und will polnische Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen (beide Ident-Nrn.). Ist das denn korrekt? Ich denke, er kann auf derselben Basis wie ich die Rechnungen steuerfrei ausstellen. Bin ich da auf dem Holzweg?
Vielen Dank im Voraus!
...also, ich gehe mal davon aus, dass ein Messfahrzeug kein Beförderungsmittel ist.
Wir haben eine Katalogleistung §3a (4) Nr. 11 UStG. Ort ist nach §3a (3) UStG dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, also PL. Damit ist der Umsatz in DE nicht steuerbar, allerdings in PL.
Nach Art. 196 i.Z.m. Art 56 MwStSystRL ist Polen verpflichtet, in seinen nationalen Gesetzen für diese Umsätze das Reverse-Charge-Verfahren anzuwenden, § 13 b ist daher analog anwendbar.
Folge: Du schreibst die Rechnung ohne deutsche und ohne polnische USt, der Leistungsempfänger muss die Leistung jedoch der polnischen Umsatzsteuer unterwerfen. Ob er die darauf anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer auch wieder abziehen kann, hängt davon ab, ob er überhaupt dazu berechtigt ist.
Umgekehrt läuft das absolut genauso. Nur gar keine umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu ziehen wäre hier falsch.
Achtung: Ab 2010 ändert sich hier einiges. Du musst dann diese Umsätze in der ZM angeben und benötigst die USt-ID (die du jetzt ja schon hast, die aber für diese Umsätze (noch) keine Rolle spielt).

Der is in der EU und DARF dir garkeie Steuern berechnen, es sei denn, er erbringt die Leistung in PL, dann MUSS er sogar die Steuern erheben. Wenn der dir nur die Kiste vermietet und die RE nach DE geht, so darf er das garnicht. Anders ist es bei der Schweiz, die sind nicht in der EU zählen aber zu Europa. da gibts nette Gesetze zu.
Aber wenn er dir Steuern berechnen will, dann zahl die und hol dir diese wieder, ist ein Durchreichposten den Unternehmer eh immer haben.
...also, noch einer, der nicht lesen kann. Der Deutsche vermietet etwas an jemanden in Polen. Dahin geht dann auch die Rechnung. Bitte sorgfältiger lesen.
...also, ich sollte selber lesen lernen. Der TE hat beide Richtungen angesprochen.
du liegst richtig, innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft/Warenverkehr
...also, mit Leseverständnis hast du es nicht so, oder? Da steht, er vermietet etwas. Wo bitte ist da ein Warenverkehr?
Da steht "an jemanden in Polen", also aus Deutschland. Wo ist da ein Dreiecksgeschäft? Wieviel Ecken hat ein Dreieck?
Nein bist du nicht, wichtig ist der Leistungsort. Und wenn der für ihn im Ausland ist kann er ohne Mwst. abrechnen.