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Ummeldung nach Umzug, wie genau funktioniert das?

gefragt von Saski5 am 05.08.2009 um 18:21 Uhr

Was muss man da wie genau machen, wenn man in eine ganz andere Stadt umzieht? Muss man sich erst neu am neuen Wohnort anmelden und dann am alten abmelden? Oder erst abmelden und dann so schnell wie möglich neu anmelden? Wie geht das? Und kostet das was?

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Recht x 35.221 Umzug x 1.542 Ummeldung x 59

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anonym
beantwortet von Locke71 am 6. August 2009 08:31
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Hilfreichste Antwort

Du musst Dich beim Einwohnermeldeamt der neuen Stadt innerhalb von einer Woche nach dem Umzug anmelden. Wie das alles funktioniert, kannst Du hier nachlesen: http://www.umziehen.de/Einwohnermeldeamt/anmelden.php. Abmelden musst Du Dich nicht mehr extra, es sei denn, Du ziehst von einer Zweitwohnung in Deine Hauptwohnung oder Du ziehst ins Ausland.


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Kitty2312
beantwortet von Kitty2312 am 5. August 2009 18:23
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Ich glaube du musst dich in deiner neuen Stadt anmelden und die melden die dann in deiner alten Stadt ab. So wurde es mir aufjedenfall mal erklaert... Geh mal ins Rathaus bei dir im Ort.


skorpion01
beantwortet von skorpion01 am 5. August 2009 18:22
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So schnell wie möglich beim neuen Einwohnermeldeamt eintragen lassen. Die Abmeldung erfolgt automatisch durch das neue Einwohnermeldeamt.


anonym
beantwortet von Rantanplan28 am 20. November 2009 17:03
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Für die Stadt München findest Du hier alle wichtigen Schritte! Geh am besten anhand einer Umzugscheckliste vor.

http://www.move2muenchen.de/index.php?l1=87&l2=55


ameise99
beantwortet von ameise99 am 7. August 2009 15:37
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Wer mehrere Wohnsitze hat oder ins Ausland umzieht, muss seinen bisherigen Wohnsitz abmelden. Für alle anderen Umzüge ist die Abmeldepflicht weggefallen, man muss sich also nur noch am neuen Wohnort anmelden. Kosten sind je nach Bundesland unterschiedlich (zwischen kostenlos und gering). Persönliches Erscheinen ist angeraten, da auch der Personalausweis geändert werden muss. Frist eine Woche. Denke aber auch an ein evtl. Fahrzeug/Fahrzeugschein, Führerschein.


susi24
beantwortet von susi24 am 5. August 2009 18:29
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Erst anmelden, dnn mit der Ummeldebescheinigung zum Abmelden.


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