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Ummelden eines Autos von Frankreich nach Deutschland - unter erschwerten Bedingungen ^^

gefragt von cilli04cilli04 am 13.07.2008 um 8:15 Uhr

Mein Fall ist ein wenig kompliziert , ich hoffe Ihr könnt mir trotzdem helfen :

Nach Beendigung einer Beziehung bin ich samt Auto von Frankreich nach Deutschland gezogen . Der Wagen läuft ( noch ) auf meinen Ex-Partner ( angemeldet und versichert auf ihn ). Wir hatten einen Kaufvertrag aufgesetzt , der bestätigt , daß ich der Besitzer des Wagens bin . Nun wurden mir Donnerstag auf Freitag die Schilder geklaut , so daß es uns einfacher erscheint jetzt gleich die Ummeldung auf mich durchzuführen . Welche Schritte müssen nun der Reihe nach unternommen werden ? Bitte um ausführliche Antwort , da ich mich gar nicht mit diesem Thema auskenne .


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regideur
beantwortet von regideur am 13. Juli 2008 08:50
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  1. Anzeige wegen Diebstahls machen und das ganz schnell!!! Du bist dafür verantwortlich wenn mit Deinen Schildern Missbrauch betrieben wird!

  2. Zur Zulassungsstelle gehen und neue Schilder und die Ummeldung machen. Dabei die Doppelkarte der Versicherung nicht vergessen!


anonym
beantwortet von cherusker18 am 13. Juli 2008 09:04
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So einfach ist das nicht. Der Pkw ist in Frankreich zugelassen. Unterstellt, dass es abläuft wie in Deutschland: Pkw in Frankreich abmelden - Ausfuhrkennzeichen besorgen - Auswandern. Am neuen Wohnort mit allen Fahrzeugpapieren zur Zulassungsstelle und den Pkw dort ummelden. Eine Hürde könnte es noch geben: Der Pkw muß der hiesigen Straßenverkehrszulassungordnung (StVZO) entsprechen. Dazu würde ich den TÜV oder eine andere zugelassene Prüfstelle aufsuchen und den Wagen prüfen lassen. Mit dieser Bescheinigung dürfte es dann beim Staßenverkersamt keine Probleme mehr geben.

PS: Die Anzeige wegen Diebstahl in jedem Fall. Es kann sein, dass diese Anzeige auch in Frankreich erfolgen muß. Die Kennzeichen werden in der pol. Fahndung auftauchen. Also wirst Du sowieso neue, anders lautende franz. Kennzeichen haben müssen. Oder: Abmelden und Ausfuhrkennzeichen - s. o.

Kommentar von 7ab017d568330537d4bd5200f295895dsmallcilli04 am 13. Juli 2008 18:16

Also die Anzeige hab ich schon längst gemacht . Das Auto soll jetzt in Deutschland und auf mich zugelassen werden . Mir sind nur die einzelnen Schritte und deren Abfolge nicht bekannt - und ich muß ja am Montag irgendwo anfangen . Kann ja nicht ewig mit dem Zettel mit der geklauten Nummer hinter der Windschutzscheibe rumfahren ^^ ...

Kommentar von cherusker18 am 14. Juli 2008 18:39

Rufe doch mal das für Dich zuständige Straßenverkehrsamt an und schildere Dein Problem. Das ist deren (fast) tägliche Arbeit. Möglicherweise kann man den Pkw ja per Post in Frankreich abmelden. Ohne Abmeldebescheinigung dürfte hier nichts laufen, da eine Doppelzulassung nicht zulässig ist. Wenn Du den Pkw in Frankreich gekauft haben solltest, wird man mit ziemlicher Sicherheit eine Bescheinigung vom TÜV o.ä. haben wollen, das der Pkw der hiesigen StVZO entspricht. Ich denke hier mal nur an die gelben Fahrscheinwerfer. :-) Ansonsten dürfte der dortige Standart dem hiesigen entsprechen. BTW: eine Bescheinigung für die Anzeigenerstattung solltest Du mit vorlegen. Vielleicht kannst Du mir ja eine kurze Mitteilung über den Sachstand zukommen lassen. Viel Glück mit den Behörden. :-)



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