Hallo, seit ca. 2 Jahren haben die Kindesmutter und ich eine Umgangsregelung für unsere Tochter gemeinsam mit dem Jugendamt getroffen. Ich habe meine Tochter jedes 2. Wochenende (Fr. ca. 15:00 - So. 18:00) und jeden Mittwoch von ca. 16:00 - 20:00 bei mir. Hinzu kommt jeder 2. Donnerstag (immer dann wenn ich sie am WE nicht habe...) mit Übernachtung. Meine bisherige Selbständigkeit habe (musste) ich wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten aufgeben. Seit einer Weile bin ich leider arbeitssuchend. Nun steht eine neue Beschäftigung an. Allerdings müsste ich dann den Donnerstag ganz strreichen. Eigentlich steht mein Entschluss bereits fest. Es ist (langfristig) auch im Sinne meiner Tochter. Es geht hier um meine Existenz. Auch möchte ich ihr natürlich schnellstmöglich wieder "mehr" bieten. Mit der Kindesmutter herrscht Krieg bzw. Waffenruhe. Lange Geschichte... . :( Sie hat das alleinige Sorgerecht. Kann ich die bisherige Regelung einfach auf Ansage aufheben (bzgl. der Donnerstage)? Muss ich ernsthafte (rechtliche) Konsequenzen fürchten? Vielen Dank! Bitte keine überflüssigen und inkompetente Antworten! Diese werden eh umgehend gemeldet und gelöscht! Auch bitte keine unsachlichen Kommentare frustrierter und selbstgerechter "Mütter"! Danke! ;)
boah, ich finde das ist doch recht egoistisch :(

Das würde ich alles über das Jugendamt klären, dann ist es wenigstens offiziell in den Akten.
Natürlich geht Deine eigene Existenz und Job vor. Falls die Kindsmutter nicht mit sich reden lässt, dann muß man es halt über´s Gericht/ Jugendamt regeln. Jeder Richter hätte Verständnis dafür.
Mit der Mutter reden?! Leider Fehlanzeige! Sie wollte mir zuletzt vor Gericht noch den Sonntag mit Übernachtung "schenken". Die Kleine wird übrigens Regelmäßig an Freunde "abgeschoben". Sie arbeitet nicht. Ihre neue Beziehung ist wichtig... . Der Neue hat wohl keine Lust auf das Kind.

Das du arbeiten möchtest finde ich sehr gut, das kommt deiner Tochter ja auch zu gute, erkläre deiner Ex das sie auch entlastet wird wenn du wieder arbeitest. Und ich nehme nicht an das dir Nachteile entstehen, wenn du die kleine weiterhin jedes zweite We nimmst. Frage beim Jugendamt mal nach aber die begrüßen es sehr wenn die Väter arbeiten.
Entlasten?! Ja, ich könnte endlich wieder (mehr) zahlen. Allerdings möchte sie finanzielle und zeitliche Entlastungen... .
Kittymogul am 15. April 2009 21:18 Versuche mit ihr ne Lösung zu finden und last auf keinen Fall das Kind leiden, vieleicht nimmst du dein Kind dann wenn du Urlaub hast oder mal ein paar Überstunden abbummeln, oder ausserplanmäßig Nachmittage, du schaffst das schon:)Biete es ihr an

nein ich denke da musst du mit keinen Konsequenzen rechnen, du kommst deiner Pflicht ja durchaus nach. Regle das alles doch über das Jugendamt, mit standen die Herrschaften immer sehr kompetent und ratgebend zur Seite wenn ich sie brauchte. Vllt hilft auch ein kurzer Brief mit dem Sachverhalt an die Mutter und natürlich mit der höflichen Bitte das zu akzeptieren und ggf einem Vorschlag von dir wie bzw wo man sich "in der Mitte" treffen könnte.. also anderer Tag vorschlagen etc
Stimmt, dann bleibe ich lieber die nächsten Jahre arbeitslos mit meiner Tochter daheim...!
NE, dann klag gegen die Mutter! Verdient hätte sies ja wenn man das so liest.
Klaagen?! Weshalb?
gegen ihre kriegssucht