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Umgangsrecht - wer, wie und was?

gefragt von Syriana am 10.07.2008 um 14:52 Uhr

Hallo ihc hab mich vor ein paar Wochen von meinem Mann getrennt. Er sieht die Kleine regelmäßig, holt sie jedes oder jedes zweite Wochenende. Allerdings gibt es immer wieder Theater. Er bringt sie nicht zurück, droht damit, sie seiner Mutter nach Jugoslawien mitzugeben, oder das alleinige Sorgerecht zu beantragen, usw... Unterhalt zahlt er nur minimal in bar, wenn wir uns sehen. Maximal 400€ im Monat. Er selber verdient 1600-1800 netto im Monat. Was kann ich tun? Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten!

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recht x 35.047 familie x 9.273 trennung x 1.156 anwalt x 795 umgangsrecht x 271

Gartenfee1971
beantwortet von Gartenfee1971 am 10. Juli 2008 14:56
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Wenn Du kein Geld für einen Anwalt hast, kannst Du Rechtskostenbeihilfe beantragen. Ansonsten das Jugendamt wegen der Klärung des Umgangsrechts und der Gefahr der Kindesentziehung informieren.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 10. Juli 2008 15:02

Unter Beratungshilfe findet man das besser http://kuerzer.de/YOOTTrW7q


anonym
beantwortet von Mietnormade am 10. Juli 2008 15:04
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Für einen guten Tipp bräuchte man das Alter des Kindes. Ist es unter 3 Jahren hat die Mutter auch einen Unterhaltsanspruch. Ansonsten legt das Familiengericht das Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht fest. Üblicherweise bekommt das die Mutter. Bei finanziellen Problemen gibt es beim Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein der für eine kompetente Erstberatung sorgen kann. Man kann natürlich auch hier weiter Fragen.

Kommentar von Syriana am 10. Juli 2008 15:07

Sie ist gestern zwei geworden. Wie lange dauert sowas alles?

Kommentar von Mietnormade am 10. Juli 2008 15:11

Zum Amtsgericht gehen Rechtsberatungsschein holen etwa 30 Minuten. Die Klageschrift beim Amwalt etwa 30 Minuten. Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen je nach Familiengericht und Begründung zwischen 1 Std und 6 Wochen. Ach ja Du hast im übrigen Anrecht auf Unterhalt Deinen Angaben zu folge beträgt die Unterhaltsleistung Frau+Kind zwischen 700 und 900 Euro.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 10. Juli 2008 14:59
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es steht dir prozesskostenhilfe zu. geh zum jugendamt und erkläre ihnen deine situation, dann kannst du auf betreuten umgang bestehen (d.h. er darf das kind nur in der anwesenheit eines betreuers sehen)...falls er sich nicht daran hält, kannst du das alleinige sorgerecht beantragen und da wirst du gute karten haben (wenn er diese massnahme verweigert)

Kommentar von Catfan am 10. Juli 2008 15:01

es reicht nicht nur das alleinige Sorgerecht sondern auch das Ummgangsrecht muss eingeschränkt bzw entzogen werden.Das ist nicht das Gleiche.

vg

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 10. Juli 2008 15:07

alleiniges umgangsrecht ist fast nicht zu bekommen. in den letzten jahren bestehen die gerichte, dass sie väter mehr rechte haben. darauf würde ich nicht bauen. vorausgesetzt das leben des kindes ist gefährdet oder er schlägt es. viel wichtiger ist es, dass sie den aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt und das alleinige sorgerecht.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 10. Juli 2008 14:55
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Das Jugendamt informieren.

Kommentar von Syriana am 10. Juli 2008 14:56

Und was passiert dann?


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