hallo bin neu hier und habe versucht antwort auf meine frage zu finden aber bin nicht fündig geworden dachte dann stell ich mal meine frage selber. Ich habe eine 2,5 jahre alte tochter habe mich in der schwangerschaft von ihrem vater getrennt und alle paar monate wenn er mal lust hat macht er stress u will die kleine sehen und auch alleine haben. Heute habe ich post vom Jugendamt bekommen ich soll da hin kommen und stellung nehmen warum der vater sein umgangsrecht nicht ausüben darf. ich bin oft auf ihn zu gegangen und habe ihn bei seiner arbeitsstelle besucht. wir haben es schon mal über den anwalt probiert aber hat nicht geklappt. ich habe ihm von anfang an den umgang mit der kleinen nicht verwehrt aber ich will dass der umgang nur in meinem beisein statt findet. was muss ich tun damit er die kleine nicht alleine bekommt?
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Das er sie alleine bekommt glaub ich eher nicht..nur im beisein vom jugendamt..

Du hast alleiniges Sorgerecht. Eigentlich darst Du dann bestimmen wann und wie er die Kinder sieht. Geh zum Jugendamt und erklär ihnen die Situation und Deine Bedenken
Melina79 am 5. November 2008 20:51 schuldige, DAS Kind,nicht DIE Kinder.. :)
Hallo,
ich stelle das was du hier erzählst nicht in Frage, das Gericht braucht aber greifbare Beweise, warum es dem Vater den Umgang (allein) mit dem Kind untersagen sollte. Bringt er denn euer Kind in Gefahr? Vernachläßigt er das Kind? Was spricht gegen ein Umgang, ohne daß Sie dabei sind?
Mir (ich = Vater einer wundervollen (unehelichen) Tochter :-) ) ging es ähnlich - nach dem ich meine heutige Frau kennengelernt hatte, hat meine frühere Lebenspartnerin den alleinigen Umgang mit meiner Tochter verwehrt.
Ich schilderte mein Fall dem Jugendamt, diese versuchten zu vermitteln, scheiterten aber.
Ich zog vors Gericht. Das Gericht folgte der Ansicht des Jugendamts und gab meinem Antrag vollumfänglich statt, auch wenn die Darstellung meiner früheren Lebenspartnerin mit "emotional bedingte Abweichungen bei Darstellung des Vater-Kind-Verhältnisses" behaftet war: Es dient dem Wohl des Kindes, beide Elternteile zu geregelten Zeiten sehen zu dürfen.
Ich gebe Dir aber unbedingt recht, wenn Du versuchtst Dein Kind nicht absichtlich in ein emotionales Loch zu stoßen: Er sollte regelmäßige Besuchszeiten wahrnehmen - und das dauerhaft, dem Kind die Möglichkeit geben sich an ihn und den Besuchszeiten zu gewöhnen. Er sollte eurem Kind die Sicherheit geben, dauerhaft einen Vater zu haben, sich auf ihn zu verlassen. Das ist wichtig für das Kind.
Persönlich würde ich euch beiden empfehlen, es schritt für schritt anzugehen. Vielleicht erstmal in kleinen Schritten, für ne Stunde alleine mit ihm auf dem Spielplatz, oder für ein paar stunden in den Zoo ... Dein Kind wird Dir schon zeigen, ob und wie gut es mit der neuen Situation klar kommt.
Ich wünsche euch und eurem Kind viel Glück in dieser schwierigen Situation. Denkt euer das Kind, das jetzt zwischen den Fronten steht. Es braucht euch beide - Vater genauso wie Mutter!
Hallo!! Du hast zwar das alleinige Sorgerecht aber es ist heut zutage nichts mehr wert!!!! Das JA wird dir dagen der Mann hat das recht sein Kind zusehen die vorgeschichte intressieren die nicht!!! Und dann gibt es eine Eingewöhnungzeit!!Für das Kind!! Treffe dich erstmal an öffentlichen Plätzen. Und dan mal auf den Spielplatz und soweiter!!! Beim JA sagen das du nicht abgeneigt bist das er das Kind sehen darf aber er sich nie so richtig gemeldet hat.
du mußt gar nichts tun. du hast das alleinige sorgerecht allein dadurch kannst du entscheiden das er nur in deinem beisein die kleine sieht.

Schildere dem JA doch den bisherigen Verlauf seines väterlichen Verantwortungsgefühls seit der Geburt. Du brauchst keine Angst zu haben, keiner wird das Kind alleine zu ihm geben, er hat doch keine richtige Beziehung zum Kind. Wie sollte er auch, bei gelegentlichen Treffen. Denke es geht ihm um irgendwelche Machtspielchen, hast Du evtl. eine neue Beziehung??? Alles gute LG
Hallo, Ich denke das sie das Jugendamt genau das sagen sollten was sie geschrieben haben in Ihre Frage.Den versuch Ihm eizulenken das Kind zu sehen?und er meldete sich nur in monatstakten.
Jedoch wird es schwer sein vorerst ihm das Kind nicht alleine zu überlassen höchsten sie hätten ein wichtiger grund warum er das Kind nur mit ihre bekleidung sehen sollte.
( ist er Drogenabhängig? oder sonstiger sucht wie Alkohol? oder kindesmisshandlung??Könnte er das Kind im Ausland entführen?? usw..)
Das müssten sie dann rechtlich fest legen lassen. Nur dann bekäme er das Kind nur unter Aufsicht.
Wenn er das Kind seit langem nicht gesehen hatt zb. mehrere Monaten? können sie aber dieses auch als grund beim Jugendamt angeben! "dabei zu sein für die ersten besuchen mit dem Vater.:: ein Tipp= das Kind sei dem Vater fremd gegenüber geworden und sie würden gerne dabei sein damit es sich am Vater gewöhnen würde für spätere Auübungsrechte des Vater mit Kind.
Ob dies dann der fall sein wird ob der Vater die Ausübungrechte mit dem Kind alleine war nehmen kann?? wird nur der Richter entscheiden falls nicht etwas vorligt wie Ich Ihnen als vergehenshinweise geschrieben habe am anfang diese Antwortes
vielen dank ... er hat das kind seit geburt vielleicht 10 mal insgesamt gesehen und sie ist nun 2,5 jahre was ic nicht verstehe ist wir waren nicht mal verheiratet andere haben die probleme nicht ?! die waren auch nicht verheiratet u da wird nicht drauf beharrt dass der vater die kleine alleine haben soll...
Meine Freundin hat auch das alleinige Sorgerecht und ihr Ex darf das Kind nur im Beisein von ihr oder einer Vertrauensperson sehen. Sperrt er sich... dann sag ihm klipp und klar entweder in deiner Anwesenheit oder gar nicht. Dein Kind braucht feste Tage und Zeiten und nicht wenn der Vater des Kindes Bock hat.
Hallo, kann dir leider aus eigener Erfahung und derzeitigem Streß mit meinen Ex, nur sagen das es schwer wird,dafür zu sorgen das er das Kind nicht ohne dich in die Hände bekommt. Ich habe meinem Ex auch nie den Umgang verweigert,wir haben uns getrennt, da war ich im 4. Monat schwanger. Nach der Geburt, hatte er sogar 14tägiges Umgangsrecht, was ich ihm von mir aus zugesprochen habe. Diese Kontakte hat er allerdings nur aus genutzt um mich zu kontrollieren, ich habe den reinsten Pysochoterror mit gemacht wärend und außerhalb der Umgangskontakte.Schließlich haben wir uns ausser gerichtlich geeinigt,das er bis zum 1. Geburtstag weg bleibt, was natürlich nicht dabei geblieben ist.Und jetzt macht er erstrecht streß, weil ich seit einen halben Jahr einen neuen Partner habe, wir haben uns kennen gelernt, als mein Sohn 6 monate alt war. Leider bin ich auch noch beweispflichtig und selbst wenn Beweise für sein Verhalten vorliegen, werden sie nicht wirklich wahrgenommen. Ich habe eine einweilige Verfügung gegen ihn erwirkt und selbst hier hält er sich nicht daran und und ich muss jetzt mit kamera rumlaufen und zu beweisen das er sich nicht daran hält und hat trotzdem das Recht seinen Sohn einmal im Monat zu sehen,die ersten drei Termine war ich dabei und gestern waren wir wieder bei Gericht und jetzt möchte er ihn alleine haben, allerdings war er nicht da in den ersten Monaten seines Lebens, mein Sohn kennt ihn nicht und alters gerecht geht er auch nicht mit ihm um. Ich habe jetzt natürlich angst das ich vom Gericht gezwungen werde, ihn an ihm abzugeben. Habe jetzt einen Antrag auf Erziehungshilfe beim Jugendamt gestellt, weil die Richterin meinte ich wäre vielleicht zu Mütterlich und würde sein Handeln mit dem Kleinen grundsätzlich falsch verstehen und sie möchte von der Fachkraft wissen, ob er in der Lage ist für ihn zu sorgen. Jetzt hoffe ich das das Gutachten zu meinen Gunsten ausfällt und ich nicht meinen Sohn abgeben muss, an eine Person die sich solange einen Scheiß um uns gekümmert hat. Er macht das doch nur um mich zuverletzten und weil er ja Unterhalt zahl und das Recht hat:O(. Versuchs über das Jugendamt und hoffe das sie dich unterstützten. Mich ärgert immer der Satz: das ist das Recht des Kindes ist beide Eternteile kennen zu lernen. Aber dann bitte wenn sie das auch verstehen.