danimaus76 am 01.08.2008 um 8:48 Uhr
Wir wollen demnächst aus Berlin umziehen, ca. 750 km weit weg. Der Vater meines Großen hat momentan ein Umgangsrecht 1 mal im Monat was er mehr schlecht als recht wahrnimmt. Er hat kein Sorgerecht. Nun meinte er einmal zu seiner anderen Ex wenn wir soweit weg ziehen hat sich das für ihn erledigt da er nicht soweit fährt nur um ihn abzuholen. Man müßte sich ja in der Mitte treffen. Wir haben kein Problem damit., onwohl er uns nur Ärger macht. Alleindeswegen schon. Er wird mit Sicherheit versuchen alles uns anzulasten, weil wir ja umziehen und nicht er.Ich würde diese Regelung gern über einen Anwalt vereinbaren. Geht das?

Könnt Ihr nicht noch weiter wegziehen von diesen untragbaren Verhältnissen? - Schauder!
Du hast doch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Was sagt Dein Sohn? Will er denn den regelmäßigen Kontakt? Evtl kann der Junge auch alleine mit dem Zug fahren...
danimaus76 am 1. August 2008 09:23 Er wird jetz 11 und ganz allein mit dem Zug. So reif ist er noch nicht und auch nicht so geduldig die 6 h Fahrt durchzuhalten. Und der vater ist so ein Idiot, ich kann mich nicht drauf verlassen das er ihn pünktlich wieder in den Zug zurücksetzt. Dem Großen würden 5 mal im Jahr reichen, meinte er. Da er mmomtan nur immer im Garten der Großeltern abgeladen wird und am nächsten Tag nach Polen zum tanken u. Kippen kaufen mitfährt ist sein Entusiasmus arg beschränkt.
dann isses ja gut wenn ihr wegzieht. Da wäre mir die Fahrkarte schon zu teuer :-) Für die großeltern tuts mir leid.
danimaus76 am 1. August 2008 09:30 Denen kann man es auch nicht rechtmachen. Und in den Hintern getreten als ihr Sohn sich eineinhalb Jahre nicht bei dem Großen gemeldet hat, haben sie auch nicht. Aber erst wenn so was ist fangen die meisten an Stunk zu machen.Für meine Eltern tuts mir ganz leid, sie haben sich immer um ihn gekümmert und viel mit ihm unternommen.

Auch nach eurem Umzug hat er als leiblicher Vater ein Umgangsrecht - keine Frage.
.
Das heißt aber NUR, das du es ihm ermöglichen mußt, seinen Absenker zu sehen, es heißt nicht, das du ihm entgegen fahren mußt oder ihn abliefern mußt (wäre was anderes, wenn der Vater behindert wäre...).
.
Mach mit ihm einen festen Termin aus, z.b. jedes 2. Wochenende. Er hat die Möglichkeit, seinen Sohn abzuholen, mit ihm etwas zu unternehmen und er hat diesen aber auch wieder zurück zu bringen (Ausnahmen bedürfen der gesonderten Absprache und sollten möglich sein).
.
Es gilt aber, er hat das Recht, nicht die Pflicht des Umganges. Sein Sohn wird eines Tages diesen Umgang schon richtig einzuschätzen wissen. Nur treibe du keinen Keil zwischen die Beiden, das geht zu 99% nach hinten los...
danimaus76 am 1. August 2008 09:27 Zwingen werde ich keinen zum Umgang. Laut Gericht muß ich meinen Sohn dazu zwingen. Wenn er nicht möchte soll ich ihn trotzdem dahinschicken. manchmal frag ich mich ob das dann noch zum Wohl des Kindes ist. Und ob er alle 2 Woche 1400 km weit fährt wage ich zu bezweifeln. Ich hab mal gelesen bei solchen Entfernungen trifft man sich in der Mitte und das ist trotzdem noch weit genug. Bei Bahnfahrt trägt jeder die Hälfte.Lehnt er es ab, wird sich denke ich entscheiden für meinen Sohn wie wichtig er ihm wirklich ist.