Mein Partner hat einen vierjährigen Sohn aus einer früheren Beziehung (keine Ehe). Bisher war es so, daß der Kleine jedes zweite WE bei uns war. Kurz vor Weihnachten ist seiner Ex nun eingefallen, daß sie das so nicht mehr haben will und der Kleine nun nur noch einmal im Monat zu uns darf! Als Begründung gab sie an, daß er zum Fußball angemeldet worden sei. Ansonsten nichts! Meine Fragen nun: Darf sie das so einfach? Welche Möglichkeiten haben wir, dagegen vor zu gehen? Hat jemand schon das gleiche erlebt und wenn ja, wie hat er sich dagegen gewehrt? Weiß echt nicht mehr weiter. Danke schon mal für die Hilfe!
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http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/scheidung/content0202.html
Wenn kein gerichtliches Urteil vorliegt fuer Kontakt, dann darf sie das.
auchmama am 28. Dezember 2007 21:51 Nein darf sie nicht!!! Gott sei dank, hat sich hier zum Wohle der Kinder einiges getan! Dem Papa kann ich nur ans Herz legen, alles für den Kontakt zu seinem Kind zu tun! Kinder brauchen Vater und Mutter. Hier sieht es doch so aus, als wenn 4 Jahre lang alles i.O. war!?! @nashiras: DH, das du dich so für den Kleinen stark machst!!! Es lohnt sich für Kinder zu kämpfen, habe selbst 2, inzwischen erwachsene Stiefkinder, wir verstehen uns super. LG an alle
auchmama am 28. Dezember 2007 21:52 Nein darf sie nicht!!! Gott sei dank, hat sich hier zum Wohle der Kinder einiges getan! Dem Papa kann ich nur ans Herz legen, alles für den Kontakt zu seinem Kind zu tun! Kinder brauchen Vater und Mutter. Hier sieht es doch so aus, als wenn 4 Jahre lang alles i.O. war!?! @nashiras: DH, das du dich so für den Kleinen stark machst!!! Es lohnt sich, für Kinder zu kämpfen, habe selbst 2, inzwischen erwachsene Stiefkinder, wir verstehen uns super. LG an alle
Lerne gerne dazu. Jetzt, wo einiges mehr bekannt, haette ich nie so geantwortet. Rein rechtlich ist meine Antwort nicht falsch. Sieh @elmara, mit der ich voll einig gehe. Auch das Verhalten von @nashiras finde ich grosssartig. Es ist doch miserabel, wenn man solche wichtigen Fragen, fuer alle Beteiligten, letzlich mit dem Richter regeln soll. "Sie weiss nicht was sie will..., Beeinflussung von" ist doch einfach katastrophal, was da von unvernuenftig Seite einem Kind zugemutet wird. Ich wuensche dem Kind, dass nashira einem Jugendamt begegnet, das dem Wohl des Kindes und nicht irgend hirnrissig Paragraphen verpflichtet.
auchmama am 29. Dezember 2007 13:12 Wenn alle sich ihrer Verantwortung bewußt sind, dann können doch alle davon provitieren! Papa und Stiefmama begleiten den Knirps zum Fußball und Mama hat dann mal frei! Wir haben das immer so gehandhabt und nach anfänglichen Schwierigkeiten - haben sich alle wohl gefühlt!
Waere allen zu wuenschen, dass sie diesen Weg finden.

Wenn es über das Besuchsrecht keine richterlichen Vereinbarungen des Familiengerichtes gibt, darf sie das tatsächlich (leider). Dein Partner sollte noch einmal versuchen mit seiner ehemaligen Freundin zu reden, schliesslich, davon gehe ich jetzt mal aus, hat sich der Kleine bei euch wohlgefühlt und ihm wird die Zeit mitr dem Vater ja jetzt auch massiv beschnitten. Was ihr vermeiden solltest, ist nun den Sohn über mögliche Gründe auszuhorchen oder ihm den Ünmut über die Entscheidung der Mutter mitzuteilen. Das mit dem Fußballtraining als Grund ist mir auch nicht einsichtig. Schliesslich wird er nicht 48 Stunden am Stück trainieren und wenn ihr in verschiedenen Städten lebt, solte das Training auch an einem WE der Mutter möglich sein. Dein Partner sollte versuchen in einem entweder persönlichem Gespräch oder Brief sachlich und ohne Agression zu schreiben, wie traurig er ist, dass er seinen Sohn nun so selten sieht und nach der Möglichkeit einer anderen Lösung fragen. Sollte die Mutter daraufhin total abwehrend reagieren, würde ich mich, anstelle DEines Partners, beim Jugendamt oder anderen Beratungsstellen informieren, was er tun kann, ohne den Sohn unter emotionalen DRuck zu setzen. Ich denke in eurem Fall wäre tatsächlich eine schriftliche Vereinbarung besser. Zur Not muss er die Möglichkeit abschhätzen dies vor dem Familiengericht klären zu lassen. Viele Väter resignieren viel zu früh.
Soweit ich weiß, gibt es keine richterliche Vereinbarungen. Er versucht ja immer wieder in Ruhe mit ihr darüber zu reden (gab schon mehrere ähnliche Sachen). Meistens sieht sie dann auch ein, daß es falsch ist, was sie tut und dann läufts wieder ne Weile. Doch dann kommt der nächste Hammer. Sie weiß im Endeffekt nicht was sie will und läßt sich meiner Ansicht nach ziemlich von ihrem neuen Partner beeinflußen, der alles mögliche tut, um meinem Freund eins auszuwischen. Zumal der Kleine wohl immer ziemlich viel von seinem Vater erzählt, wenn er von uns zurück kommt. Das ging schon soweit, daß der Kleine gar nicht mehr nach Hause wollte, nachdem er zwei Wochen bei uns war. Wahrscheinlich ist der neue Freund eifersüchtig - keine Ahnung. Ich denke auch, daß das mit dem Fußball vorgeschoben ist und da wir in der selben Stadt wohnen, sehe ich kein Problem darin, den Kleinen zum Training oder Spiel zu fahren, wenn er an einem solchen WE bei uns wäre. Mal schauen, was das Jugendamt dazu meint und danke für die Tipps!
koira1975 am 28. Dezember 2007 23:52 Überlegt Euch mal tatsächlich so eine Betreuungsvereinbarung schriftlich aufzusetzen, wenn die Mutter wieder einen "lichten Moment" hat;-). Das ist dann zwar nicht automatisch rechtskräftig, aber dein Freund hat etwas in der Hand , wenn es hart auf hart kommt.
Umgangsrecht steht dem biologischen Elternteil auch zu - auch wenn nicht verheiratet:
Zunächst gilt der § 1684 BGB anzusetzen:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. (2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet. (3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten. (4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
FAZIT: Ich würde zuerst versuchen, das gütlich zu regeln und bestimmte Vereinbarungen zu treffen. Dann würde ich zum Jugendamt gehen, dann Anwalt einschalten; wenn das nichts nützt, wird dieser das Familiengericht anrufen.