hallo Ihr lieben.habe mal ne Frage und hoffe auf ehrliche und gute Antworten.Meine x-Frau ist mit meinem Leiblich un ehelichen Kind weggezogen ohne mir zu sagen wo sie mit dem Kind jetzt lebt. Da ich ein Recht und auch die Pflicht habe mein Kind zu sehen was kann ich tun.Das Zuständige Jugendamt verweigert mir jede Aussage oder einen Ansprechspartner.Ich bin verzweifelt.Muß es denn immer ein Rosenkrieg sein.Kennt sich da jemand aus oder kann mir jemand sagen was ich tun kann?
Das Problem hatte ich anfangs auch, doch beim Jugendamt habe ich eigentlich alle Infos bekommen, bin aber trotzdem zum Anwalt gegangen, der hat dann meiner Ex-Frau und ihrer Anwältin Stress gemacht, ratz fatz konnte ich meine Tochter sehen und jedes zweite WE zu mir nehmen. Besteh aber darauf das du kein Umgangsrecht möchtest sondern geteiltes Sorgerecht.
Vorausgesetzt es gibt kein Kontaktverbot.
Geh zur Polizei und mach eine Anzeige wg. Kindesentzug. Nächster Schritt zum Gericht, zur Rechtsantragsstelle und erwirke einen Umgangsbeschluss mit einstweiliger Anordnung, ggf. Ordnungsgeld, ggf. Rückführungsanordnung. Nimm Deine Anzeige von der Polizei mit und füge sie bei. Erwirke eine sofortige Vorlage beim Richter. Bekommst Du eine einstweilige Anordnung, ergänzt Du Deine Anzeige damit.
Für den Fall, das es Dir Ernst ist... Der Rechtspfleger in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts hilft Dir bei der Formulierung. Er wird Dich aber nicht beraten, d.h. das was Du willst musst Du ihm schon mitteilen.
hat deine ex alleiniges sorgerecht oder habt ihr gemeinsames sorgerecht?
ich verstehe das nicht, da muss etwas vorgefallen sein-durch dich. normaler weise setzt sich das jugendamt fuer das umgangs- und besuchsrecht ein! wenn das hier nicht der fall ist-was hast du gemacht? deine frau bedroht? deine kinder nicht rechtzeitig zureuckgebracht? frage beim jugendamt nach, ob du die kinder (evt unter aufsicht des jugendamtes) auf neutralem boden sehen kannst. nimm dir einen familienanwalt

http://www.forum.jurathek.de/ Schau da mal nach ,da gibt es fachlichen Rat.

Das hört sich für mich eigenartig an, daß Dir das Jugendamt Auskunft verweigert. Da wirst Du schon größere Geschütze auffahren müssen.. sicher Anwalt.

Du solltest vor das Jugendgericht. Aber wenn Dir das Jugendamt schon Informationen verweigert, sollte das einen Grund haben.
Sie kommentieren nur den Datenschutz aber ich will ja wie gesagt keine Daten nur Hilfestellung.Ich bitte hier um keine Unterstellungen.
Nellina am 7. Oktober 2009 15:15 Dann musst Du es eben ueber einen Anwalt machen, der die Adresse vom Jugendamt bekommen muss.