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Umgangsrecht für meineTochter

gefragt von sugarta am 07.10.2009 um 15:09 Uhr

hallo Ihr lieben.habe mal ne Frage und hoffe auf ehrliche und gute Antworten.Meine x-Frau ist mit meinem Leiblich un ehelichen Kind weggezogen ohne mir zu sagen wo sie mit dem Kind jetzt lebt. Da ich ein Recht und auch die Pflicht habe mein Kind zu sehen was kann ich tun.Das Zuständige Jugendamt verweigert mir jede Aussage oder einen Ansprechspartner.Ich bin verzweifelt.Muß es denn immer ein Rosenkrieg sein.Kennt sich da jemand aus oder kann mir jemand sagen was ich tun kann?

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Familie x 9.304 umgangsrecht x 271

anonym
beantwortet von Gromik am 7. Oktober 2009 15:19
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Das Problem hatte ich anfangs auch, doch beim Jugendamt habe ich eigentlich alle Infos bekommen, bin aber trotzdem zum Anwalt gegangen, der hat dann meiner Ex-Frau und ihrer Anwältin Stress gemacht, ratz fatz konnte ich meine Tochter sehen und jedes zweite WE zu mir nehmen. Besteh aber darauf das du kein Umgangsrecht möchtest sondern geteiltes Sorgerecht.


Qetan
beantwortet von Qetan am 7. Oktober 2009 15:09
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Schalte einen Familienanwalt ein.


anonym
beantwortet von Digimom am 8. Oktober 2009 14:45
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Vorausgesetzt es gibt kein Kontaktverbot.

Geh zur Polizei und mach eine Anzeige wg. Kindesentzug. Nächster Schritt zum Gericht, zur Rechtsantragsstelle und erwirke einen Umgangsbeschluss mit einstweiliger Anordnung, ggf. Ordnungsgeld, ggf. Rückführungsanordnung. Nimm Deine Anzeige von der Polizei mit und füge sie bei. Erwirke eine sofortige Vorlage beim Richter. Bekommst Du eine einstweilige Anordnung, ergänzt Du Deine Anzeige damit.

Für den Fall, das es Dir Ernst ist... Der Rechtspfleger in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts hilft Dir bei der Formulierung. Er wird Dich aber nicht beraten, d.h. das was Du willst musst Du ihm schon mitteilen.


anonym
beantwortet von jumba am 7. Oktober 2009 20:38
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hat deine ex alleiniges sorgerecht oder habt ihr gemeinsames sorgerecht?


anonym
beantwortet von inicio am 7. Oktober 2009 15:20
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ich verstehe das nicht, da muss etwas vorgefallen sein-durch dich. normaler weise setzt sich das jugendamt fuer das umgangs- und besuchsrecht ein! wenn das hier nicht der fall ist-was hast du gemacht? deine frau bedroht? deine kinder nicht rechtzeitig zureuckgebracht? frage beim jugendamt nach, ob du die kinder (evt unter aufsicht des jugendamtes) auf neutralem boden sehen kannst. nimm dir einen familienanwalt


tinimini
beantwortet von tinimini am 7. Oktober 2009 15:15
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http://www.forum.jurathek.de/ Schau da mal nach ,da gibt es fachlichen Rat.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 7. Oktober 2009 15:11
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Das hört sich für mich eigenartig an, daß Dir das Jugendamt Auskunft verweigert. Da wirst Du schon größere Geschütze auffahren müssen.. sicher Anwalt.


Nellina
beantwortet von Nellina am 7. Oktober 2009 15:10
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Du solltest vor das Jugendgericht. Aber wenn Dir das Jugendamt schon Informationen verweigert, sollte das einen Grund haben.

Kommentar von sugarta am 7. Oktober 2009 15:11

Sie kommentieren nur den Datenschutz aber ich will ja wie gesagt keine Daten nur Hilfestellung.Ich bitte hier um keine Unterstellungen.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 7. Oktober 2009 15:15

Dann musst Du es eben ueber einen Anwalt machen, der die Adresse vom Jugendamt bekommen muss.


anonym
beantwortet von Fettseinistdumm am 7. Oktober 2009 15:09
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Anwalt nehmen .


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