Deserte am 16.05.2009 um 7:09 Uhr
Mein Schwiegervater hat eine Enkeltochter,sein Sohn hat die Vateschaft nie annerkannt. Die KM hat geheiratet und ihr Mann hat das Kind einbenannt. Die KM hat sich wieder von ihm getrennt und ist mit ihrem neuen Partner bei einem Unfall verstorben. Die kleine kam zum Ehemann und ihre Schwester zu einer Freundin der KM. Der Umgang der Großeltern wird von der Freundin der KM und dem Ehemann der KM verweigert Das mein Schwiegervater keine Rechte hat weiß ich,aber die Mutter der KM muss doch ein Recht auf Umggang haben ? An wenn können sich die Großeltern wenden um ein verfahren in die Wege zu leiten um ein Recht auf Umgang zu bekommen mit den beiden Kindern ?
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Was Kinder betrifft, würde ich mich immer zuerst an das Jugendamt wenden!

Es gibt neue Gesetze, die besagen, dass ein Kind Anrecht auf den Umgang mit den Großeltern hat, andersrum genauso. Wenn die Großeltern das Umgangsrecht einklagen, hat die Frau, die das Kind übernommen hat, sehr sehr schlechte Karten. Sie sollten das dem Kind zuliebe lieber friedlich klären. Eine Annäherung könnte in Schutzräumen des JugA stattfinden z.B. oder im Beisein eines Psychologen. Wie gesagt: Die Großeltern haben da gute Karten.
Na super, schon mal mitbekommen, dass einige Kinder tot sind, weil sich auf da JugA verlassen wurde? In dieser Situation, könnte es sogar passieren, dass die sich zu sehr einmischen...
Dann wohl direkt zu nem Anwalt gehen oder ?
Es gibt auch kostenlose Familienberatungen, die hilfreich zur Seite stehen. In unserer Stadt gibts davon in jedem Bezirk mehrere.