Hallo, ich habe mal eine Frage, bin alleinerziehende Mutter von einer Tochter und habe das alleinige Sorgerecht, der Vater meiner Tochter hat einen Beschluß beim Familiengericht erwirkt, das er sie alle zwei Wochen holen darf (ich hatte nie was dagegen). Meine Frage ist nun, darf er mit ihr auch ins Ausland fahren oder brauch er dafür meine Zustimmung? Wie ist das, wenn ich z.B. mal mit ihr einen Auslandsurlaub machen will, kann er mir das verbieten?
Lg Cordula

Wenn er sie wieder zurück bringt, ist es egal, ob er mit dem Kind übers WE ins Ausland fährt oder in Buxtehude bleibt.

da du das alleinige sorgerecht und damit auch das aufenthaltsbestimmungsrecht hast muß er dich auf jeden fall informieren und deine erlaubnis einholen. du brauchst seine aber nicht. so kenn ich das jedenfalls...
Indy72 am 25. Juni 2008 20:19 Währnd der Umgangszeit hat der andere Partner das Ortsbestimmungsrecht.
Cassiopeia78 am 25. Juni 2008 20:24 aber er darf doch trotzdem nicht ohne erlaubnis mit dem kind ins ausland, sonst wären die meisten "kindsentführungen" ja legitim... also ich wär wirklich stocksauer. ist doch nun wirklich kein problem da bescheid zu sagen!!!

Hallo, soweit ich weiß, braucht er dafür ja einen Paß vom Kind und der ist immer im Besitz des Sorgeberechtigten, also bei Dir. Wenn Du sicher gehen willst, würde ich ihm den Paß nicht aushändigen.
Aber sprich doch die Sache mit ihm ab. Es ist doch einfacher und billiger als sich wieder vor gericht zu treffen.