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Umgangsrecht auch ins Ausland?

gefragt von Casper2005Casper2005 am 25.06.2008 um 20:09 Uhr

Hallo, ich habe mal eine Frage, bin alleinerziehende Mutter von einer Tochter und habe das alleinige Sorgerecht, der Vater meiner Tochter hat einen Beschluß beim Familiengericht erwirkt, das er sie alle zwei Wochen holen darf (ich hatte nie was dagegen). Meine Frage ist nun, darf er mit ihr auch ins Ausland fahren oder brauch er dafür meine Zustimmung? Wie ist das, wenn ich z.B. mal mit ihr einen Auslandsurlaub machen will, kann er mir das verbieten?

Lg Cordula


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Indy72
beantwortet von Indy72 am 25. Juni 2008 20:15
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Wenn er sie wieder zurück bringt, ist es egal, ob er mit dem Kind übers WE ins Ausland fährt oder in Buxtehude bleibt.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 25. Juni 2008 20:18

Aber sprich doch die Sache mit ihm ab. Es ist doch einfacher und billiger als sich wieder vor gericht zu treffen.


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 25. Juni 2008 20:16
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da du das alleinige sorgerecht und damit auch das aufenthaltsbestimmungsrecht hast muß er dich auf jeden fall informieren und deine erlaubnis einholen. du brauchst seine aber nicht. so kenn ich das jedenfalls...

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 25. Juni 2008 20:19

Währnd der Umgangszeit hat der andere Partner das Ortsbestimmungsrecht.

Kommentar von Dc61a2cce2e5b62d5f87df88cb2668efsmallCassiopeia78 am 25. Juni 2008 20:24

aber er darf doch trotzdem nicht ohne erlaubnis mit dem kind ins ausland, sonst wären die meisten "kindsentführungen" ja legitim... also ich wär wirklich stocksauer. ist doch nun wirklich kein problem da bescheid zu sagen!!!


kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 25. Juni 2008 21:08
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Hallo, soweit ich weiß, braucht er dafür ja einen Paß vom Kind und der ist immer im Besitz des Sorgeberechtigten, also bei Dir. Wenn Du sicher gehen willst, würde ich ihm den Paß nicht aushändigen.


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