Hallo, meine Kinder kommen regelmäßig jedes 2. Wochenende zu mir von freitags 18.30 bis sonntags 18.30 Uhr. Ab März muss ich aber entweder freitagabends bis 22.00 Uhr arbeiten oder sonntags von 14.00 bis 18.00 Uhr. Dies wäre etwa jedes 2. Mal der Fall. Ich verdiene nach wie vor den Unterhalt für meine Kinder und meine Frau und habe deswegen 2 Jobs. Meine Frau geht einmal die Woche 4 Stunden arbeiten und weigert sich, Zeiten zu tauschen. Hat Sie recht, daß ich mich, wennn es " mein" Wochenende ist und ich arbeiten muss, selbst um Ersatz kümmern muss oder hat sie die Pflicht, die Kinder dann bei sich zu behalten? Wäre schön, wenn ich das in Erfahrung bringen könnte. Janhenrik
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Was genau rechtens ist, ist nicht so einfach zu beantworten. Ist das Umgangsrecht bei Euch gerichtlich geregelt worden oder eine freiwillige Absprache? Grundsätzlich gilt aber, dass das Umgangsrecht nicht nur in § 1684 BGB, sondern auch in Art 6 Abs. II GG verankert ist. Beide Elternteile haben das Recht auf Umgang mit dem Kind und auch das Kind hat das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Sofern aus besonderen Gründen ein Tausch in Betracht kommt, dient dieser nicht dazu, Tage zu verrechnen, sondern die Kontinuität des Kontakts aufrecht zu erhalten. Nachdem die Kinder bei bei der Mutter leben, hat sie naturgemäß sehr viel mehr Kontakttage als du. Würde man nun die Tage, die Du die Kinder nicht sehen kannst, aber trotzdem hast verrechnen, würdest Du die Kinder zu selten sehen.Das ist gewiss nicht der Sinn der Sache. nach: http://kuerzer.de/3E487tYy
Aber natürlich musst Du mit der Mutter vorher absprechen, wenn sich Termine so verschieben, da sie ja auch Pläne hat. Ich würde noch einmal versuchen vernünftig mit ihr zu reden, ob sie nicht doch verschieben kann. Vielleicht war ihre Reaktion auch nur die erste Verärgerung. Ansonsten müsst ihr gemeinsam Alternativen suchen, falls ihre beide keine Zeit für die Kinder habt.
Hallo Koira,
danke für Deine schnelle Antwort.
Also wir haben eine eigene Vereinbarung getroffen, die die ersten Jahre auch gut funktioniert hat.
Ich möchte die Kinder gern sehen, habe sie sogar bislang auch noch montags gesehen und dafür einen Tag Ausgleich genommen. Dies hat aber zu erhöhten Stunden an den anderen vier Tagen geführt, weil ich sie dann nachholen musste.
Wenn die Kinder am 2. WE bei mir sind, ich sie aber abgeben muss, sehe ich sie ja nicht.
Einmal sehe ich sie also freitagabends nicht, das nächste Mal sonntagnachmittags. So sind die WE mit den Kindern immer sehr kurz.
Meine Arbeitskollegin würde ab und zu auch mal tauschen, aber nicht immer. Ich finde, ich arbeite schon aqn 2 Stellen, um noch alles finanzieren zu können und meine Ex-Frau Frau arbeitet ja nur 4 Stunden in der Woche und bekommt noch Unterhalt von mir. Deshalb soll sie dann auch auf die Kinder aufpassen. Oder sehe ich das falsch?
koira1975 am 13. Januar 2008 01:31 Wie alt sind denn diie Kinder? Bist Du Dir sicher, dass Du nach dem neuen Unterhaltsrecht für Deine Frau soviel zahlen muss? Oder ist auch das eine freiwillige Vereinbarung? In der Sache hast Du recht und ich fände es fair, wenn Deine Exfrau Dir den Kontakt zu den Kindern vereinfachen würde. Grundsätzlich darfst Du aber nicht mit der Totschlagargumentation kommen: Sie soll... . Versuche sachlich mit Deiner Exfrau zu diskutieren. Wie ich oben schon geschrieben habe, hast Du ein Recht auf Deine Kinder und die Notwendigkeit für einen Tausch würde jedes Gericht verstehen. Frage Deine Ex , warum sie nicht bereit ist Kompromisse zu machen. Vielleicht hat sie genau an den Tagen, die sie nun tauschen soll, selber Termine (muss ja nicht beruflich sein!). Sollte sich bei vernünftigen Gesprächen keine Einigung erzielen lassen, würde ich einen RA aufsuchen: Gott sei Dank haben heute Väter auch mehr Rechte.
Hallo Koira, beruflich ist meine Frau an den WE nicht gebunden, sie hat die WE den Zeiten ihres neuen Lebensgefährten angepasst, der dann auch immer die Kinder hat. meine Kinder sind 10 und 12 Jahre alt. Ich habe meiner Ex-Frau vor 4 Jahren unterschrieben, daß sie bis zur Einschulung meiner Tochter (10) in eine weiterführende Schule nicht mehr als die 4 Stunden arbeiten gehen muss. Das ist in diesem Sommer. Bis dahin habe ich eine vom RA ausgerechnete Summe vereinbart. Im Juli wird neu verhandelt. Mal nachgefragt bwei meiner Frau, ob sie dann auch halbtags (mehr verlange ich ja gar nicht) arbeiten gehen würde, sagte sie nur "mal sehen, das regelten ja Gesetze." Wegen meines Unterhaltes: Habe schon mal in den neuen Gesetzen gestöbert. Da steht was von langjährig verheiratet (wir waren es 14 Jahre), 2 und mehr Kinder und das man dann ewig zahlen könnte - hoffe, das das so nicht richtig ist.Getrennt lebend sind wir seit 2004 - die Scheidung sollte ich einreichen, das habe ich erst im letzten Jahr gemacht, weil ich noch Hoffnung hatte, die jetzt aber verflogen ist und mir auch klar wurde welche Rentenbenachteiligung ich dadurch habe. Meine Ex-Frau hat von Beginn der Trennung an eine neue Beziehung. Sie wohnen aber nicht zusammen, sehen sich aber täglich etwa 1 Stunde und sie geht an ihren "freien" Wochenenden immer komplett zu ihm. Das reicht wohl noch nicht, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen - oder doch? Viele Fragen - freue mich auf Deine qualifizierten Antworten Janhenrik
koira, Du hast es drauf.
Besser kann man es kaum sagen. DH.
Koira, das muss belohnt werden!