gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Umgangrecht bei Fieber des Kindes

gefragt von Bonling am 01.07.2008 um 18:02 Uhr

Kann man ein zweijähriges Kind mit 39°C Fieber zum Umgang geben wenn man sonst des massiven Vorwurfes der Umgangsverweigerung des anderen Elternteils ausgesetzt wäre?

Kind hat Schnupfen, zittert, phantasiert, schläft den ganzen Tag mit Wachphasen von max. 40 Minuten, klagt über Schmerzen in Armen und Beinen.

Fahrweg zum Umgangsberechtigten: ca: 2 Stunden


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (11886)
Kinder (6663)
Familie (2552)
ähnliche Fragen

Reply


Apahatchi
beantwortet von Apahatchi am 1. Juli 2008 18:06
5x
Thumb_up

Würde ich nicht verantworten, bei einer Fahrzeit von zwei Stunden.

Einige Dich doch mit dem anderen Elternteil dass das Kind wenn es gesund ist zweimal hintereinander kommen kann.

Hole eventuell noch den Rat vom Kinderarzt und eine Bescheinigung damit das andere Elternteil es schwarz auf weiß hat.


Moon
beantwortet von Moon am 1. Juli 2008 18:06
4x
Thumb_up

Nein , natürlich nicht, das steht doch außer Frage. Dein Kind ist krank und braucht Bettruhe und Erholung. Du gefährdest ja seine Gesundheit. Das Umgangsrecht ist ja wohl kein Zwangsrecht. Dann bekommt der Vater das Kind halt 1 Woche später zu Besuch. Wenn der Vater sich weiterhin so unkooperativ zeigt, dann wende dich mal an das Jugendamt und hol dir Unterstützung. Ein krankes Kind zu Hause zu behalten , hat mit Umgangverweigerungsrecht nichts zu tun. Am besten holst du dir als Beweis noch eine Krankschreibung vom Kinderarzt.

Kommentar von Nordfriesin am 3. Juli 2008 13:05

So seh ich das auch!!


manu1979
beantwortet von manu1979 am 1. Juli 2008 18:05
3x
Thumb_up

Ich glaube fürs Kind wäre es besser, wenn es da bleibt wo es ist und erst mal gesund wird. Denn es muss ja nicht mit aller Gewalt hin und her gezerrt werden. Davon wirds bestimmt nicht gesund, das sollte der andere Elternteil auch einsehen.


ceres0905
beantwortet von ceres0905 am 1. Juli 2008 18:06
3x
Thumb_up

Wenn das Kind krank ist, macht es keinen Sinn, es durch die Gegend zu kutschieren. Dann sollte man den Termin absagen und einen Ausweichtermin anbieten.


greimel
beantwortet von greimel am 1. Juli 2008 18:25
3x
Thumb_up

Ein krankes Kind bleibt zu Hause. Basta! Im Übrigen ist der Umgangsberechtigte dafür zuständig wie er das Kind zu sich bekommt! Nicht du. Da musst du keine zwei Stunden fahren.





Donnadoria
beantwortet von Donnadoria am 1. Juli 2008 18:05
2x
Thumb_up

du willst diese frage ernsthaft beantwortet haben?

Kommentar von Bonling am 1. Juli 2008 18:10

Würdest Du das andere Elternteil kennen, würdest Du das nicht fragen - leider.

Ich habe da so meine Erfahrungen gemacht, da wird der ganze Staat gegegn den "Umgansgverweigerer" mobil gemacht...

Ich bin genau Eurer aller Meinung, wollte nur mal eine Rund-um-Frage starten. Danke!

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 1. Juli 2008 18:11

Dann hätte er/sie die Frage ja wohl nicht gestellt. Kann es schon nachvollziehen. Es gibt da vielleicht im Vorfeld Streitereien und man will nicht noch mehr Stress provozieren. So hilfst du dem Fragesteller auch nciht wirklich weiter!


totoro
beantwortet von totoro am 1. Juli 2008 18:05
2x
Thumb_up

Hast Du die Telefonnummer des anderen? Ich würde einfach mal anrufen und die Sachlage schildern. Als Elternteil will man doch sein Kind auch nicht leiden sehen und vielleicht kann er/sie das Kind besuchen kommen.

Um auf die Frage zu antworten: Für das Kind ist es sicherlich kein Spaß 2h im Auto zu sitzen.


Wieselchen
beantwortet von Wieselchen am 2. Juli 2008 08:43
1x
Thumb_up

Nein, wenn das andere Elternteil es nicht glauben mag, soll es seinen Hintern zu euch bewegen und euch vor Ort besuchen. Punktum.

LG

Wieselchen

Kommentar von Bonling am 3. Juli 2008 08:06

So... Wir waren beim Arzt der das Kind als reiseunfähig erklärte (er untersagte es sogar)und dies auch attestierte Das Kind blieb zu Hause. Das andere Elternteil kam am nächsten Tag zu Besuch (Kontrollbesuch?)und erklärte das Kind, dem es glücklicherweise durch die Medikamente (Antibiotika gegen die eitrige Angina, Paracetamol gegen das hohe Fieber und die Schmerzen) etwas besser ging, als "topfit". Ärger ist vorprogrammiert. Tja, solche Leute gibt es :(

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950small Moon am 5. Juli 2008 15:59

Hallo Bonling: Du mußt den Vater des Kindes nicht in die Wohnung lassen. Vermeide in Zukunft solche Besuche. Gerade auch , wenn das Kind krank ist und der Besuch abgesagt worden ist. Sperr den Mann aus deinem Leben aus - dringend. Er hat kein Recht mehr darauf - dich in deiner Wohnung zu besuchen und kein Recht mehr darauf sein Kind in DEINER Wohnung zu besuchen. Ihr habt eine Besuchsregelung, die besagt aber nur, dass der Vater sein Kind sehen darf und zwar bei ihm zu Hause oder neutraler Ort : Spielplatz. Mein Tip: Macht die Kindesübrgabe doch in Zukunft immer unten vor der Wohnungstür oder auf dem Spielplatz. Ein Attest vom Arzt muß ausreichend sein.


anonym
beantwortet von zoe2007 am 5. September 2008 10:39
1x
Thumb_up

hallo ich denke mir mal wenn ein kind krank ist gehört es zu der mutter den eine mutter kann seinem kind besser helfen und meist fühlen sich die kinder im eigenem reich viel wohler als wenn sie wo anderes wären . wenn meine tochter krank ist bleib sie zu hause man kann das wochenende auch verschieben immer hien geht es um das wohl der kinder man soll in dem augenblick an die kinder denken und nicht an sich oder den ex partner




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.