Frage von Spassbremse1 25.08.2012

Umgang mit Zeugen, Opfern und Tätern von Seiten der Justiz/Staatsgewalt

  • Hilfreichste Antwort von Alexuwe 25.08.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    In D gibt es leider eine Täterjustiz ! Dem Täter muss geholfen werden , so die Meinung ! Opfer stehen da echt dumm im Raum und werden sich selbst überlassen ! Rede mal mit Leuten vom weissen Ring Da kann man , wenn man möchte auch helfen ! Lg

  • Antwort von kitty73 25.08.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Guten Morgen Spassbremse1,

    der Mensch empfindet subjektiv - und in einer solchen Situation, wie Du und die anderen Zeugen wart, vielleicht noch ein bißchen mehr.

    Als Zeuge sieht man sich unterschwellig als Helfer des "Guten" und will dann auch entsprechend behandelt werden. Dies ist nicht geschehen und wird dadurch als negativ gesehen. Das wäre mir dann auch unfreundlich vorgekommen, wenn ich einen anderen Ton erwartet hätte.

    Aber wie der Richter entscheiden wird, zeigt sich in der Urteilsverkündung und nicht in der Verprflegung des Angeklagten oder der vermeintlich freundlichen Behandlung im Gerichtssaal.

  • Antwort von Takezo 25.08.2012
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Naja. Das er gepflegt aussah kann man ihm wohl nicht vorwerfen. Auch im Gefängnis darf man sich waschen und einen Gefängnisfriseur gibt es auch. Er wäre ja schön blöd wenn er total abgerissen vor Gericht erscheinen würde. Abgesehen davon hat ihm sein Verteidiger wohl auch nahegelegt einen guten und gepflegten Eindruck zu machen. Ist ja nicht so wie bei Richterin Barbara Salesch wo die Angeklagten immer genau dem Klischee entsprechen.

    Das er Wasser hat ist auch nicht weiter verwunderlich. Schließlich sitzt er viel länger im Gerichtssaal als die einzelnen Zeugen.

    Das mit dem rüden Ton gegenüber den Zeugen finde ich allerdings auch nicht gut, es sei denn sie verstricken sich bei ihren Aussagen in Widersprüche.

  • Antwort von kosy3 25.08.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
    • Bei einem Kumpel von mir brach jemand in den Keller ein. Er stellte den Einbrecher. Monate später war Verhandlung. Das Verfahren gegen den Einbrecher wurde eingestellt, da "kein öffentlichen Interesse an Strafverfolgung". Auf die Frage, ob Einbrecher in diesem Land nicht mehr bestraft werden, entgegnete der Richter: "Aber er hat ja nichts gestohlen." Mein Freund: "Ja aber nur, weil ich ihn gestellt habe. Er wollte doch klauen." Richter: "Nein, das ist eine Unterstellung. Sie können ihn privat wegen Sachbeschädigung einer Tür verklagen, aber ob sich das lohnt?"

    • Ich hatte letztes Jahr einen Verkehrsunfall. Ein Autofahrer nahm mir die Vorfahrt und ich stürzte mit meinem Fahrrad. Der Autofahrer stieg aus, beschimpfte mich und fuhr weiter. Später transportierte mich ein Notarztwagen ins Krankenhaus. Die Polizei konnte den Unfallflüchtigen ermitteln. Monate Später Verhandlung: Einstellung des Verfahrens "da kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung". Bei mir sei ja auch alles wieder gut verheilt worden, so der Richter.

    • Eine Bekannte von mir ist vergewaltigt worden. Ich habe an der Verhandlung nicht teilgenommen, aber sie sagte mir später, dass das, was NACH der Anzeige passierte, viel schlimmer war, als die Vergewaltigung selbst. Der Täter wurde auch nur zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sie sagte, sie wäre sich vorgekommen, wie eine Verbrecherin. Nie mehr, sagte sie, nie mehr würde sie nach einer Vergewaltigung den Täter anzeigen. Der Typ lauert ihr oft zusammen mit seinen Freunden auf und macht grinsend anzügliche Bemerkungen.

    Wir leben halt in einem Land der Kuscheljustiz. Dieses Phänomen haben auch Udo Ulfkotte ("Vorsicht Bürgerkrieg") und Thilo Sarrazin in ihren Büchern beschrieben. Sie wurden dafür hart abgestraft.

    Gesetze machen unsere Politiker. Ständig wird gefordert, die Höchststrafe heraufzusetzen. Ich fordere, die Mindeststrafe heraufzusetzen, denn die Richter in diesem Land orientieren sich ohnehin stets am unteren, nicht am oberen Strafmaß.

  • Antwort von BieneMaja77 02.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Du weißt doch,sie hatten eine schlechte Kindheit!!!

  • Antwort von setus 25.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja, es ist leider so. Bei uns wird der Täter verhätschelt und das Opfer (oder hier die Zeugen) sind die Deppen.

    Aber - Auch der Richter muss sich an bestimmte Vorgaben halten: Für ihn muss der Angeklagte so lange als unschuldig gelten, bis seine Schuld einwandfrei bewiesen ist. Deshalb spricht er ihn auch nicht unhöflich an.

  • Antwort von Lumpazi 25.08.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Natürlich geht man so nicht mit Zeugen um, aber leider findet man dieses Verhalten sehr oft. Eine schriftliche Beschwerde beim Gerichtspräsidenten könnte Abhilfe schaffen !!

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