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Umbau vor Erstzulassung-keine steuerliche Vergünstigung für Rußpartikelfilter?

gefragt von friedel43 am 05.10.2008 um 11:36 Uhr

Ein Bekannter denkt über die Anschaffung eines Autos nach. In der engeren Auswahl ist dabei irgendein Model, das anscheinend in der Serienausstattung über keinen Rußpartikelfilter verfügt. Aber er meinte, dass man das theoretisch im Werk schon vor der Erstzulassung nachrüsten könnte. Allerdings bekäme man dann keine steuerliche Förderung für den Einbau des Rußpartikelfilters, weil ein Umbau vor der Erstzulassung keine nachträgliche technische Verbesserung ist.Das wäre doch völlig absurd. Aber ist das tatsächlich so?


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anonym
beantwortet von omarsharif am 5. Oktober 2008 11:41
1x
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Das klingt zwar tatsächlich absurd, aber dein Freund hat leider recht. Wenn man sein Auto vor der Erstzulassung umrüsten lässt, dann gilt das nicht als nachträgliche technische Verbesserung. Es wäre also schlauer, wenn man das Auto ohne Partikelfilter kauft, anmeldet, und erst dann umrüsten lässt, so dass man die steuerliche Vergünstigung einstreichen kann. Wie gesagt, es ist total unverständlich, dass der Wille die Umwelt von Anfang zu entlasten nicht belohnt wird, aber so ist’s nunmal.



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