redbulldrinker am 02.03.2008 um 15:51 Uhr
Ich nehme zur Zeit an einer ausbildungsvorbereitenden Maßnahme an einem Institut der Handwerkskammer teil. Mit dieser Maßnahme kann ich die eigentliche Ausbildung schon mal auf 2,5 Jahre statt der üblichen 3 Jahre verkürzen. Kann ich jetzt, da ich auch Abitur gemacht habe, die Ausbildung noch weiter auf 2 Jahre verkürzen?

Du kannst ins 2. Ausbildungsjahr einsteigen oder Deine Prüfung nach 2 Lehrjahren nach Antrag bei der Zuständigen Stelle (IHK?) machen
Wenn du deine Ausbildung verkürzen willst dann geht da nur wenn dein Ausbilder bei der IHK einen Antrag stellt. Dann wird anhand deiner bis dahin erbrachten Leistung geprüft ob eine Chance auf einen vorzeitigen Abschluss besteht. Das hat mit der Schulbildung nichts zu tun. Wenn du allerdings schoin einen Beruf erlernt hat dann gilt 2 Jahre Ausbildungsdauer und es heißt Umschulung.
bitmap am 2. März 2008 16:03 Wenns ein Handwerksberuf ist, ist die HWK zuständig, nicht die IHK.
redbulldrinker am 2. März 2008 16:08 In meinem Fall sind beide zuständig, das weiß ich!
bitmap am 2. März 2008 16:16 Was für ne Art von Ausbildung soll das denn sein, wo sowohl HWK als auch IHK zuständig sein sollen?
redbulldrinker am 4. März 2008 20:20 Mediengestalter Digital und Print

Eine solch lange Zeit ( 2 J. ) kann ich mir nicht vorstellen... 1 Jahr ist mir bekannt - aber 2 ?
redbulldrinker am 2. März 2008 15:54 AUF zwei Jahre aber nicht UM zwei Jahre, du scheinst meine Frage falsch verstanden zu haben!
Miguelgonzerres Paolopestossolos am 2. März 2008 15:57 Ist ja gut ! ! Jahr geht... Habe eine meiuner Ausbildungen mit 2 "Verkürzern" getätigt... Also ...?
IHK oder HWK ist schon richtig ;-)