Ich meine natürlich ohne besondere Faktoren wie Komplettrenovierung, Ausbau etc.. Im Mietvertrag wurde diesbezüglich nichts konkret vereinbart.

Maximal 20 Prozent im Zeitraum von drei Jahren. Siehe § 2 MHG.
http://www.fuest-immo.de/rechtliches/gesetze/mhg.html
Enjoy!
Max. 20 % in 3 Jahren ist richtig, aber es müssen seit der letzten Erhühung mindestens 15 Monate vergangen sein. Das ist wichtig für diejenigen Vermieter, die die 20 % nicht auf einmal erheben, sondern in Etappen.
Die Prozente kann ich nicht sagen, aber die Erhöhung der Grundmiete ist die "normale" Mieterhöhung, die nicht auf einer Betriebs- oder Kapitalkostenerhöhung beruht. Welche Art vorliegt, ergibt sich aus der Begründung des Mieterhöhungsverlangens. Mieter und Vermieter können eine Erhöhung der Grundmiete natürlich jederzeit frei vereinbaren. Durch einseitige Erklärung ohne Zustimmung des Mieters kann der Vermieter eine Mieterhöhung nicht herbeiführen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann er die Zustimmung des Mieters verlangen. Gibt der Mieter die Zustimmung trotz Vorliegen der Voraussetzungen nicht, so muss der Vermieter den Mieter auf Erteilung der Zustimmung verklagen. Hoffe konnte helfen. Gruß Werner
wepie: du weisst schon was kommt, wieder mal die quelle unterschlagen. das gehört aber einfach dazu, wenn man fremde texte kopiert. achso, hier der link: http://www.rechtbekommen.de/miete/preis.html