Um wieviel Prozent darf die Miete bei Neueinzug erhöht werden?

5 Antworten

Bei Neueinzug kann der VM die Miete neu festlegen. Mit Erhöhung hat das nichts zu tun.

Der Mieter, besser gesagt der Mietinteressent, hat die Wahl zwischen Vertrag unterschreiben und nicht unterschreiben.

120 € mehr seit 2009 ist nicht viel. Mal angenommen der VM hätte in der Zeit schon mal um die erlaubten 20 % erhöht, würde die KM jetzt 456 € betragen.

Die neue Miete sollte die Obergrenze der im Mietenspiegel angegebenen Miete nicht überschreiten, dieses ist abhängig von der Ausstattung und auch Lage der Wohnung. Die Miete muss einer Überprüfung mit anderen Vergleichswohnungen standhalten. Ansonsten kann vom Vermieter zuviel verlangte Miete zurückverlangt werden. Diese geht aber meistens nicht ohne Rechtsbeistand.

In Deutschland herrscht Vertragsverheit, das heißt der Vermieter muß sich bei der Neuvermietung nicht am Mietspiegel oder Vergleichsmieten orientieren. Er kann verlangen was er will.

Also, das ist doch keine Mieterhöhung, oder? Der alte ist raus aus dem Vertrag und der neue M. bekommt ihn erstmalig und die Konditionen berücksichtigen natürlich das vom Mieter als üblich angesehene Mieterverhalten der letzten Jahre und auch die aktuellen Kosten und Lasten. Viel Glück.