um wieviel Prozent darf die Miete bei Auszug für den neuen Mieter erhöht werden

6 Antworten

bin es nochmal .. wollte nur sagen, die Vermieter kriegen aber auch nie den Hals voll. Kenne einige die haben ein Haus mit 3 Wohnungen drine und was ist..die Wohnungen sind leer!! WEil er meint er müsse mal die Wohnung um 40% erhöhen, resultat ist , jetzt kommt überhaupt kein Geld rein...

Die Antwort von mismid sollten Sie sich genauer durchlesen und vielleicht auf Meinungen Ihrerseits verzichten. Außerdem, wenn es einen Mieter gibt, der die erhöhte Miete zahlt, dann ist das so, Vertrag ist Vertrag. Gibt es keinen Mieter, wird der Vermieter auch die Miete wieder senken. MfG

Um die Miete zu erhöhen genügt als Begründung der Verweis auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese bildet dann auch immer die maximale Grenze für zulässige Mieterhöhungen. Die Preisspanne errechnet sich aus dem jeweilig geltenden Mietspiegel oder wenn in der Region keiner existiert aus dem Mietspiegel einer in der demographischen Struktur vergleichbaren Region. Es können auch andere Quellen benutzt werden wie Gutachten von Sachverständigen, Untersuchungen von Vereinen und Verbänden etc. Die berühmt-berüchtigen drei Vergleichsmieten werden nur dann anererkannt, wenn sie in Form, Lage und Ausstattung auch tatsächlich vergleichbar sind.

Es geht hier aber um eine Neuvermietung und keine Mieterhöhung innerhalb eines bestehenden Vertrages. Bei eine Neuvermietung darf die Miethöhe weit über dem Mietspiegel liegen. Sonst würde sich ja der Mietspiegel niemals erhöhen

@Mismid

wenn er weit über den Mietspiegel liegt, ist alles nur noch Wucher und man kann sogar dagegen angehen

Er muss sich an den Mietspiegel halten und wenn er über den Mietspiegel liegt , ist das wucher!! Zudem wer bezahlt denn schon 900Euro miete, da kann ich mir lieber Eigentum holen und habe mehr was davon , nur viel haben ja Angst Eigentum zu holen, weil sie ja gebunden sind. Ist überhaupt diese Wohnung 900Euro wert? das darf man nicht vergessen, er bezahlt im Jahr 10800 Euro und das mal umgerechnet auf 5 Jahre , da haste schon Eigentum..

die Miete darf bei Neuvermietung beliebig erhöht werden aber maximal 30% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (falls es eine solche gibt). Wenn die Ortüblich Vergleichsmiete also 600 Euro betragen würde und du vorher 100 Euro gezahlt hast, sind auch 900 Euro im gesetzlichen Tolleranzbereich. Die Nebenkosten spielen gar keine Rolle, da sie in der Höhe bezahlt werden wo sie anfallen.

Wieder was dazu gelernt! :-)

Wenn er mit der Mieter im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete ist, dann darf er das meiner Meinung nach.

die Miete darf auch weit über die Ortsübliche Vergleichsmiete liegen. Ansonten würde es ja nie eine Mietsteigerung geben können