Das würde mich interessieren, da gibt es bestimmt eine genaue Regelung!?
Der Händler hat 10%, die er nach oben abweichen darf. Allerdings sollte man darauf bestehen, dass nur die vereinbarte Leistung repariert wird. Häufig wird dann empfohlen noch das XY mitzumachen. Der Preis für das XY steht dann nicht im Kostenvoranschlag und ist damit frei wählbar. Auch Anrufe, wie :"Wir haben noch einen Schaden am XY festgestellt. Sollen wir das beheben?" sollten mit Nein beantwortet werden, will man den Preis für den Kostenvoranschlag nicht sprengen.