kreativkruemmel am 09.07.2009 um 14:14 Uhr
muss man vor einen bestimmten stichtag gebohren sein.ich meine das ist der 30 .4.1968,bin mir aber nicht so ganz sicher.möchte aber auch nichts verkehrtes sagen.weis jemand ob ich mit dem datum richtig liege?
Ich bin Baujahr 1964 soviel ich weiss war ich der vorletzte jahrgang der keinen Mofaführerschein machen musste

Bevor ich mit 25km/h irgendwo dahin krieche kauf ich mir doch lieber nen Radl
Da bin ich wesentlich schneller....günstiger ...ist gesünder und ich brauch keinen Führerschein
nein..01.04.65
kreativkruemmel am 9. Juli 2009 14:15 danke
oder der 30.4.65...

Stimmt so nicht ganz. Ein Mofa bzw Mofaroller darfst du IMMER ohne Fuehrerschein fahren. Aber du brauchst eine Mofapruefbescheinigung. Zwischen einer solchen Pruefbescheinigung und einem Fuehrerschein ist ein grosser Unterschied.
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Was du angeschnitten hast, - Leute, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, brauche auch keine Pruefbescheinigung, die brauchen wirklich ueberhaupt nichts.

so weit wie ich weiss musste nur 18 sein dann darfste ohne prüfbescheinigung mofa fahren!! weiss es aber net genau
gebohren XD
Knabberstange am 9. Juli 2009 14:17 ;-)
Hast du einen normalen Führerschein? Mit dem würde sich das Problem ergeben. Wenn nicht, frag bei der nächsten Fahrschule.