kodiaksa am 23.11.2008 um 15:28 Uhr
Dürfen wir in unserem Mieterkeller einen Übungsraum zum musizieren für unseren Sohn einrichten? Der Keller liegt genau unter unserer Wohnung und da wir die komplette Erdgeschossebene allein bewohnen, grenzt der Keller ausschließlich an unsere Wohnung. Andere Mieter wären davon nicht betroffen. Da wir immer Ärger mit dem Nachbarn über uns haben wenn mein Sohn übt, suchen wir nach einer Alternative. Der Keller hat ein kleines Fenster, das in unseren Garten geht, so dass wir darüber den Strom beziehen können, weil wir im Garten eine Außensteckdose haben. Meint ihr, wir können das machen oder wird es Probleme geben?

komplett schalldicht wirst du den keller nicht bekommen, wenn ihr ein fenster habt und durch das fenster ein kabel legt um strom beziehen zu können... man kann es aber schon sehr gut dämpfen...

Auch vom Keller aus wird alles im ganzen Haus zu hören sein. Es geht ja nicht durch durch die Decke, sondern überträgt sich auch über die Wände in alle Richtungen. Auf jeden Fall wirst Du den Vermieter fragen müssen und ihm dann auch vorschlagen, den Kellerraum so schalldicht wie möglich zu gestalten. Die billigste Variante sind Eierkartons. Die teurere, aber wirkungsvollere ist ein Ständerwerk aus Holz an Decke und Wänden, versehen mit Schaumstoff. Das ist nicht billig und nimmt auch sehr viel Platz weg, weil das Ständerwerk nicht an Decke und Wand anstoßen darf.
kodiaksa am 23. November 2008 15:46 Ist vielleicht noch zu hören, aber trotzdem ein Zugeständnis an den Nachbarn. Mein Sohn spielt ja nur eine halbe Stunde am Tag und das über Kopfhörer, das müßte der Nachbar eigentlich sogar in der Wohnung dulden.

Eigentlich nicht, denn der Keller ist nicht als Übungsraum vermietet.

ihr solltet das in jedem fall klären. man kann einen keller auch schalldicht(er) machen, indem man ihn komplett mit eierkartons ausklebt....
kodiaksa am 23. November 2008 15:41 Das würden wir ja auch tun. Wir würden den komplett schalldicht auskleiden.

Du kannst auf die Nachbarn nochmal zugehen und sie fragen. Wenn sie partout nicht wollen, muss er wohl oder übel in einen städtischen Proberaum wechseln.
zustimm
ich gehe davon aus, dass eine abweichende Nutzung der Vermieter dann dulden kann, wenn dadurch niemand belästigt wird; aber es ist eben eine Duldung, die widerrufen werden kann, einen Rechtsanspruch sehe ich nicht.