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Übungsraum im Mieterkeller

gefragt von kodiaksakodiaksa am 23.11.2008 um 15:28 Uhr

Dürfen wir in unserem Mieterkeller einen Übungsraum zum musizieren für unseren Sohn einrichten? Der Keller liegt genau unter unserer Wohnung und da wir die komplette Erdgeschossebene allein bewohnen, grenzt der Keller ausschließlich an unsere Wohnung. Andere Mieter wären davon nicht betroffen. Da wir immer Ärger mit dem Nachbarn über uns haben wenn mein Sohn übt, suchen wir nach einer Alternative. Der Keller hat ein kleines Fenster, das in unseren Garten geht, so dass wir darüber den Strom beziehen können, weil wir im Garten eine Außensteckdose haben. Meint ihr, wir können das machen oder wird es Probleme geben?

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bitmap
beantwortet von bitmap am 23. November 2008 15:29
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Vermieter fragen.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 23. November 2008 15:38

zustimm

ich gehe davon aus, dass eine abweichende Nutzung der Vermieter dann dulden kann, wenn dadurch niemand belästigt wird; aber es ist eben eine Duldung, die widerrufen werden kann, einen Rechtsanspruch sehe ich nicht.


Namru
beantwortet von Namru am 23. November 2008 15:53
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komplett schalldicht wirst du den keller nicht bekommen, wenn ihr ein fenster habt und durch das fenster ein kabel legt um strom beziehen zu können... man kann es aber schon sehr gut dämpfen...


critter
beantwortet von critter am 23. November 2008 15:39
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Auch vom Keller aus wird alles im ganzen Haus zu hören sein. Es geht ja nicht durch durch die Decke, sondern überträgt sich auch über die Wände in alle Richtungen. Auf jeden Fall wirst Du den Vermieter fragen müssen und ihm dann auch vorschlagen, den Kellerraum so schalldicht wie möglich zu gestalten. Die billigste Variante sind Eierkartons. Die teurere, aber wirkungsvollere ist ein Ständerwerk aus Holz an Decke und Wänden, versehen mit Schaumstoff. Das ist nicht billig und nimmt auch sehr viel Platz weg, weil das Ständerwerk nicht an Decke und Wand anstoßen darf.

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 23. November 2008 15:46

Ist vielleicht noch zu hören, aber trotzdem ein Zugeständnis an den Nachbarn. Mein Sohn spielt ja nur eine halbe Stunde am Tag und das über Kopfhörer, das müßte der Nachbar eigentlich sogar in der Wohnung dulden.


Tremor
beantwortet von Tremor am 23. November 2008 15:29
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Eigentlich nicht, denn der Keller ist nicht als Übungsraum vermietet.


hoppelpoppel
beantwortet von hoppelpoppel am 23. November 2008 15:34
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ihr solltet das in jedem fall klären. man kann einen keller auch schalldicht(er) machen, indem man ihn komplett mit eierkartons ausklebt....

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 23. November 2008 15:41

Das würden wir ja auch tun. Wir würden den komplett schalldicht auskleiden.


SadOne
beantwortet von SadOne am 23. November 2008 15:32
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Du kannst auf die Nachbarn nochmal zugehen und sie fragen. Wenn sie partout nicht wollen, muss er wohl oder übel in einen städtischen Proberaum wechseln.


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