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Üble Nachrede? Verleumdung?

gefragt von Cinamon83Cinamon83 am 23.02.2009 um 14:54 Uhr

Jemand hat in einem Betrieb gekündigt, weil er eine bessere Stelel gefunden hat. Im Nachhinein wird von der alten Firma behauptet, dass man etwas im früheren Betrieb geklaut hat (Anzeige ja, vermeindliche Beweise, aber noch ohne Ergebnis/Schuldspruch) und erzählt dies der neuen Firma! Kann man die Ex-Firma drankriegen?


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Nellina
beantwortet von Nellina am 23. Februar 2009 14:55
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Klar, aber Du musst es beweisen koennen.


wernilein
beantwortet von wernilein am 23. Februar 2009 14:57
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sicher kannst du dagegen Vorgehen,Beweise solltest du haben,evtl. auch Zeugen..oder lohnt sich der Aufwand denn überhaupt,womöglich stehst du da auch drüber...


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 23. Februar 2009 15:01
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Ja, mit einer Gegenklage. So geschehen bei der Familie Poth, wo der Angestellte wegen Diebstahl angezeigt wurde, und er eine Gegenklage wegen Verläumdung einreichte.

Kommentar von 2480dac39f8698ce5690b212cd1ce6c9smallVirginia47 am 23. Februar 2009 15:11

Verleumdung heißt das natürlich.


flamingstar
beantwortet von flamingstar am 23. Februar 2009 14:55
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Wegen Verleumdung und übler Nachrede jederzeit.


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 23. Februar 2009 14:56
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Ja, unbewiesene Dinge dürfen nciht weitergegeben werden.



loil44
beantwortet von loil44 am 23. Februar 2009 14:56
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ohne beweise (keine schongs)


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 23. Februar 2009 14:56
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Wenn Du Beweise hast, ja.


heureka47
beantwortet von heureka47 am 23. Februar 2009 14:57
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Ich denke, die alte Firma muß das anzeigen und ggf. staatsanwaltlich ermitteln / gerichtlich klären lassen. Ohne das darf sie es nicht einfach behaupten. Das geht in Richtung üble Nachrede / Rufmord.


anonym
beantwortet von Mehamm123 am 23. Februar 2009 14:57
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Wenn die Beschuldigungen im Sande verlaufen, Ja.


Praline
beantwortet von Praline am 23. Februar 2009 15:05
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nur mit Beweisen - das ist ebenso!


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