Cinamon83 am 23.02.2009 um 14:54 Uhr
Jemand hat in einem Betrieb gekündigt, weil er eine bessere Stelel gefunden hat. Im Nachhinein wird von der alten Firma behauptet, dass man etwas im früheren Betrieb geklaut hat (Anzeige ja, vermeindliche Beweise, aber noch ohne Ergebnis/Schuldspruch) und erzählt dies der neuen Firma! Kann man die Ex-Firma drankriegen?

sicher kannst du dagegen Vorgehen,Beweise solltest du haben,evtl. auch Zeugen..oder lohnt sich der Aufwand denn überhaupt,womöglich stehst du da auch drüber...

Ja, mit einer Gegenklage. So geschehen bei der Familie Poth, wo der Angestellte wegen Diebstahl angezeigt wurde, und er eine Gegenklage wegen Verläumdung einreichte.
Virginia47 am 23. Februar 2009 15:11 Verleumdung heißt das natürlich.
Wegen Verleumdung und übler Nachrede jederzeit.

Ja, unbewiesene Dinge dürfen nciht weitergegeben werden.

Ich denke, die alte Firma muß das anzeigen und ggf. staatsanwaltlich ermitteln / gerichtlich klären lassen. Ohne das darf sie es nicht einfach behaupten. Das geht in Richtung üble Nachrede / Rufmord.
Wenn die Beschuldigungen im Sande verlaufen, Ja.