Ich habe einen Überweisungsschein für einen Psychotherapeuten. Jetzt möchte ich aber mehrere Erstgespräche führen. Wie mache ich das mit dem Überweisungsschein? Den muss ich ja nun behalten. Kopiert sich der Psychotherapeut den, oder wie geht das?
Das geht gar nicht. Mit einem Überweisungsschein kannst du nur zu einem Psychotherapeuten gehen. Dieser behält den Überweisungsschein, denn er benötigt ihn zur Abrechnung. Wenn du noch zu weiteren Therapeuten gehst, musst du mindestens jeweils die PG entrichten, möglicherweise die Behandlung auch komplett privat bezahlen. Allerdings wirst du von Glück reden können, wenn du überhaupt einen zeitnahen Termin zur Psychotherapie bekommst. Die Wartezeiten betragen bei den Psychotherapeuten nicht selten mehrere Monate.
Hallo ... nein ausprobieren geht nicht ... Du musst Dich schon entscheiden - Du kannst erst zu einer Selbsthilfegruppe gehen und da ist alles unverbindlich wo - wie - was die anderen Mitglieder machen - welche Therapeuten gut sind - was die wohl für Ansätze einer Therapie haben - aber mit dem Überweisungsschein kannst Du nur zu einem Thertapeuten gehen - und dann kommt es auf das Zufallprinzip an - versteht man sich mit dem / derjenigen ... erst in dem neuen Quartal kannst Du mit einer neuen Überweisung zu einem anderen Therapeuten gehen. Es gruesst Heidrun - Floriheidi89
MRmaniac am 18. Februar 2009 18:27 grade beim psychologen ist das ne heikle sache ... es muß die chemie einfach stimmen ... sonst bringt das nicht viel
teppichhai am 18. Februar 2009 18:30 Doch, Ausprobieren geht sehr wohl, und das zahlt auch die KK
Ich verstehe nicht so wirklich was du meinst. Willst du verschiedene Therapeuten ausprobieren oder wie?
teppichhai am 18. Februar 2009 18:26 Ja, das ist auch die richtige Vorgehensweise
Du kannst so viele Erstgespräche führen, wie du willst. Bei fast allen Therapeuten kostet das Erstgespräch nichts.
Erst wenn du das Gefühl hast, genau DIESER Therapeut kann dir helfen und du fühlst dich bei ihm gut aufgehoben, dann kann die Therapie erst richtig losgehen. Und dann brauchst du erst deinen Überweisungsschein :-)
Teppichhai hat vollkommen recht. Du holst dir eine Überweisung (egal ob vom Hausarzt oder vom Psychater) und zahlst ein mal die Praxisgebühr. Damit gehst du zum Therapeuten und machst deine probatorischen Sitzungen, das können bis zu 5 sein, du kannst aber auch schon nach der ersten Sitzung sagen das wars nicht. In dem Fall musst du dir von deinem Arzt eine neue Überweisung holen, diesmal ohne PG, wenn's noch im gleichen Quartal ist, und probierst damit den nächsten aus. Das Spiel kannst du so oft wiederholen, wie du willst, auch in einem Quartal. Ich hatte innerhalb von 2 Quartalen 8 Therapeuten durch, bevor ich meine jetzige gefunden hatte. Das geht und die Kasse zahlt das auch. Solltest du auch nutzen, eine Therapie, bei der die besagte Chemie nicht stimmt, bringt nicht viel.

Da wird sich kaum ein Therapeut drauf einlassen! Das Verhältnis Therapeut - Klient wird dort so behandelt, wie eine persönliche Beziehung; und das ist sie ja in gewissem Sinne auch: Du wählst unbewusst mit dem Therapeuten ein Mitglied Deiner Familie aus, auf das Du unverarabeitete Gefühle überträgst. "Fremdgehen" ist da nicht drin! Wenn Du frisch "verliebt" bist wirst Du in den seltensten Fällen "mehrere Eisen im Feuer" haben, ohne mit Deinem neuen Partner Probleme zu bekommen!
Doch vielleicht ist das ja das Thema, was Du bearbeiten solltest?
Sieh die therapeutische Beziehung nicht als "Geschäftsbeziehung" an! Da musst Du wie bei der Liebe im richtigen Leben "eine nach der anderen abarbeiten" um wirklich weiter, -zu Dir-, zu kommen!

in diesem Link steht alles zum Ablauf drin, Antrag... was zu beachten ist. http://www.gutefrage.net/frage/letzte-frage-psychater-oder-psychologe
Wie@isarttaucher schreibt, geht nicht. Gleich mehrere Überweisungsscheine geht auch kassentechnisch nicht. Dafür hat man die Probesitzungen.
teppichhai am 18. Februar 2009 18:36 Doch das geht kassentechnisch bei Psychtherapie
Siam1 am 18. Februar 2009 18:43 woher weißt du das? wie auch Floriheidi89 schreibt:"erst in dem neuen Quartal kannst Du mit einer neuen Überweisung zu einem anderen Therapeuten gehe.
teppichhai am 18. Februar 2009 18:46 Also es war zumindest meine Erfahrung, ich hatte vor 2 Jahren von meinem Arzt gleich 3 Überweisungen für Psychotherapie bekommen, damit ich nicht jedesmal eine neue holen muß wenn ich den Therapeuten (innerhalb der probatorischen Gespräche) wechseln will.
Siam1 am 18. Februar 2009 22:58 gut,wenn Du aus eigener Erfahrung das so benennen kannst. Ist mir neu. Habe nämlich auch mal danach gefragt.

habe morgen ein gespräch mit meinen psychater .. wenn du willst frage ich ihn das mal .. er kann ne 100% antwort geben... hatte glück mit meinem psychologen ... gleich der ertse war ein volltreffer .. aber das reichte leider nicht aus .. deswegen bin ich jetzt beim psychater
ronnie68 am 18. Februar 2009 18:28 PsychIater - aber der kann auch nur zusätzlich Medikamente verschreiben - sonst ist das doch wie beim Psychologen.
teppichhai am 18. Februar 2009 18:30 Nein ein Psychiater ist ein Arzt, der macht manchmal auch Therapie, aber i.d.R. nicht
MRmaniac am 18. Februar 2009 18:32 ja ...theoretisch schon ... nur ich hatte vorher keinen psychater ... und im real live sieht das etwas anders aus ... er hat leider nicht so viel zeit... ein psychater kann zudem überweisungen schreiben und einweisen lassen...

Nein, du brauchst defintiv mehrere Überweisungsscheine. Die stellt dir die Arzthelferin vom Psychiater/Hausarzt gerne aus.
Nö. Für jede Fachrichtung darf pro Quartal nur eine Überweisung ausgestellt werden. Der Spezialist kann evtl. eine Weiter-Überweisung zur gleichen Fachgruppe ausstellen, wenn er eine zweite Expertenmeinung einholen will, oder der Patient dies ausdrücklich wünscht.
teppichhai am 18. Februar 2009 18:35 Das gilt nicht für Psychtherapeuten
Wo steht das?
teppichhai am 18. Februar 2009 18:44 Weiß ich nicht. Ist zumindest meine Erfahrung, ich hatte vor 2 Jahren von meinem Arzt gleich 3 Überweisungen für Psychotherapie bekommen, damit ich nicht jedesmal eine neue holen muß wenn ich den Therapeuten (innerhalb der probatorischen Gespräche) wechseln will.
Das verhandle mit den einzelnen Psychotherapeuthen. WEnn sie seriös sind, werden Sie dir sagen
a), daß Sie erst in einem halben Jahr Zeit haben oder
B) daß Du das Erstgespräch zu einem Sonderpreis bekommst und den selbst bezahlen Kannst, du also den Überweisungsschein erst für die Therapie brauchst, oder
C) sie bieten Dir ein kostenloses Erstgepräch, evtl. verkürzt an.
teppichhai am 18. Februar 2009 18:28 Nein, KK zahlt mehrere Erstgespräche
Zur Vorgehensweise: die KV erstattet zunächst fünf probatorische Sitzungen. Danach wird entschieden, ob eine weitere Zusammenarbeit erfolgversprechend ist. Wenn nicht, kann sich der Patient den nächsten Psychotherapeuten aussuchen, bei welchen wieder fünf Probesitzungen stattfinden. U.s.w.u.s.f.
teppichhai am 18. Februar 2009 18:34 Richtig, wenn die Entscheidung negativ ausfällt versucht man es mit einem anderen Therapeuten
Ob nach der ersten, zweiten oder fünften probatorischen Sitzung ist dabei egal.

Du wirst dich schon für einen entscheiden müssen!
teppichhai am 18. Februar 2009 18:27 Nein, die KK zahlt mehrere 'probatorische' Gespräche mit mehreren Therapeuten im Quartal.
ronnie68 am 18. Februar 2009 18:27 Ja, aber da muss sie ja vorher alle zur Auswahl stehenden kennen....
Sorry, aber das ist Blödsinn. Du gehst einfach zu einem Therapeuten nach dem anderen, solange, bis du den richtigen gefunden hast. Ob du die schon vorher kennst, oder nicht, ist völlig egal.

kannst du machen, aber allerdings ohne den Überweisungsschein. Musst halt die Erstgespräche selbst finanzieren.
teppichhai am 18. Februar 2009 18:26 Nein, die KK zahlt mehrere 'probatorische' Gespräche mit mehreren Therapeuten im Quartal.
Aber nur hintereinander und nicht gleichzeitig.
teppichhai am 18. Februar 2009 18:33 Exakt
Man sollte sowieso erst dann zum nächsten Therapeuten gehen, wenn man sich gegen den einen entschieden hat. Las dich erstmal richtig drauf ein. Wenn du dann aber merkst, dass das der falsche war, dann zögere nicht, das zu sagen und zum nächsten zu gehen. Die Therapeuteen kennen das und nehmen es nicht übel.

Mit einem Überweisungsschein geht das wohl nicht. Vielleicht in mehreren Quartalen.
Nein PG muß nur einmal gezahlt werden, der Psychiater stellt mehrere Überweisungen aus
Da auch ein Psychiater pro Quartal und Patient nur eine Überweisung zum Psychotherapeuten ausstellen darf, muss der Patient, wenn er mehrere Psychotherapeuten frequentiert, die PG auch mehrfach bezahlen. Das sind die Regeln der KV.
Stimmt nicht, bei Psychotherapeuten gibt es keine Beschränkung. Du kriesgt auch innerhalb eines Quartales so viele Überweisungen, wie du willt, mit einmaliger PG.