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Überweisung zurückbuchen lassen

gefragt von debreeten am 03.11.2009 um 20:31 Uhr

hallo, mein ehemaliger vermieter hat mir die kaution für die wohnung auf mein altes konto überwiesen, auf welches ich keinen zugriff mehr habe. das ganze ist nun schon ca 4 wochen her? wie kann ich das geld nun wiederbekommen? selbst in dem fall, dass meine alte kontonummer inzwischen wieder an jemand anderes vergeben ist passen ja name und kontonummer nicht zusammen. kann die bank das geld dann auch ohne einverständniss des glücklichen neuen besitzers der kontonummer zurückbuchen, oder wie läuft das dann? falls die kontonummer momentan überhaupt nicht vergeben ist müsste das geld ja vermutlich ganz von alleine zurückgebucht werden, oder?

mfg und schon mal vielen dank für eure antworten merten

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KUJEY
beantwortet von KUJEY am 4. November 2009 15:32
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Zwar werden die alten Kontonummern nicht so schnell wieder vergeben, doch man kann nicht einfach hingehen und sich das Geld auszahlen lassen. Wenn das Konto komplett gelöscht wurde, dann ist das geld sowieso wieder an den Absender zurückgegangen. Wenn es aber noch besteht und nur du keinen Zugriff mehr hast, kann man das nur mit dem Kontoinhaber klären, sofern die Bank das Geld überhaupt gutgeschrieben hat. Allerdings kannst nicht du das klären, sonder der Überweisende muss tätig werden.


anonym
beantwortet von waltghaupt am 4. November 2009 15:03
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alte Kontonummern werden nicht so schnell wieder neu vergeben, die ruhen einige Jahre. Einfach mit der alten KtoNr und Ausweis zur Bank gehen und den Betrag auszahlen oder auf das neue Konto überweisen lassen. Normalerweise hätte die Bank aber auch eine Mitteilungspflicht gehabt.


anonym
beantwortet von karlsen am 4. November 2009 01:02
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zurückbuchen geht nur bei Abbuchungsaufträgen...ruf einfach die Bank an und rede mit Ihnen.

Kommentar von Banana23 am 4. November 2009 18:51

Falsch. Du verwechselst Lastschrift mit Überweisung. Des weiteren kannst du eine Lastschrift mit Abbuchungsverfahren in der Regel auch nicht zurückholen, da es ein Auftrag von dir ist. Nur bei Lastschriften mit Einzugsermächtigung hast du bis zu 6 Wochen nach Quartalsabschluss Zeit diese zurückbuchen zu lassen. Manche Banken wenden allerdings schon das neue EU-Gesetz an, das ab 31.10.09 in Kraft getreten ist und bei der man Lastschriften nur 8 Wochen nach dem Belastungstag zurückholen kann. Allerdings gibt es eine Übergangsregelung bis 2012 bis dahin gilt bei den meisten Kreditinstituten die 6 Wochen Regelung.


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