Frage von cora1cora 31.07.2010

Überweisung nötig?

  • Antwort von vincent 31.07.2010
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Ja. Kassenleistung Kassenleistung - Ihr Weg zur Therapie

    Eine logopädische Behandlung ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel. Diese kann Ihnen beim Vorliegen einer entsprechenden Symptomatik von bestimmten Fachärzten oder auch Allgemeinmedizinern verordnet werden.

    Die Verordnung von Therapien bei Stimm-, Sprech- Sprach und Schluckproblemen kann durch einen Kassenarzt erfolgen.

    Der verordnende Arzt sollte bei Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen Phoniater (Stimmarzt) oder HNO-Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Stimm- und Sprachstörungen" sein.

    Auch HNO-Ärzte und Kinderärzte, die auf dem Gebiet der Stimm-, Sprech- und Sprachstörungen Erfahrungen haben, können eine logopädische Behandlung verordnen.

    Die Verordnung von Sprech- und Sprachstörungen nach Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen ist auch von einem Neurologen, Allgemeinmediziner oder Internisten möglich.

    Auf der Verordnung muss der Arzt die Erkrankung, die Therapieanzahl und die die Dauer einer Therapiestunde vermerken.

    Am Ende einer 10stündigen Behandlungsreihe wird dem Arzt schriftlich ein Bericht über den Therapieverlauf und ggf. weitere erforderliche weitere Maßnahmen erstattet.

    Eine ärztliche Kontrolle ist nach Beendigung einer Verordnung erforderlich.

    Die gesetzlichen Kassen fordern einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung in Höhe von 10%. Die Höhe der Summe entspricht den Gebührentabellen der gesetzlichen Krankenkassen. (Quelle: http://www.logomuc.de/kassenleistung.0.html)

  • Antwort von Raubritterin 31.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nein, braucht keine Überweisung

  • Antwort von Herzchen1107 31.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Normalerweise braucht man bis 18 keine Überweisung.

  • Antwort von ReinerUnsinn 31.07.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja, sonst kann der nicht abrechnen.

  • Antwort von cora1cora 31.07.2010

    @ mauli: der zusammenhang besteht darin, dass ich für jeden kram ne überweisung brauch...also z.b. hausarzt zu HNO o.ä., hab ich die nich zahl ich bei jedem im Quartal 10 euro. hab ich die befreieung kann ich ohne zahlen und überweisung zu jeden "facharzt rennen" zu dem ich will..leg befreiung vor und fein is es. daher die frage mit dem logopäden..

  • Antwort von Freddy999 31.07.2010

    ja musste

  • Antwort von Mauli2408 31.07.2010

    Wo ist da der Zusammenhang zwischen Überweisung und Zuzahlungsbefreiung?

Diese Frage und Antworten teilen:

Verwandte Fragen

Fragen Sie die Community –

anonym und kostenlos!