'Freundliche Grüße
Wenn Du ein Geschäft getätigt hast, dann hättest Du das nicht tun dürfen und somit fällt auch die Überweisung flach. Wenn es nichts mit einem Kauf zu tun hat, dann wäre es o.k.
siehe oben...aber im prinzip gilt, hast du etwas gekauft musst du zahlen. wenn dein konto ein guthaben hast, kannst du das ueber eine online ueberweisung oder eine auslandsueberweisung tun. nach dem gesetzt bist du begrenzt geschaeftsfaehig(sonst koenntest du ja auch im laden nichts kaufen). Fall es probleme bei der bank gibt, frage deine eltern, dass sie das ueberweisen und gib ihnen das geld zurueck
Das kommt darauf an, welche Vereinbarung deine Eltern mit deiner kontführenden Bank getroffen haben. Bei ausschließlich gemeinschaftlicher Verfügung beispielsweise ist das nicht möglich. Musst du also bei deiner Bank bzw. deinen Eltern nachfragen.