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Überwachung der Arbeitsplätze durch Kameras

gefragt von Betriebsrat am 05.03.2008 um 11:23 Uhr

Hallo,

wir haben da mal eine Frage? Bei uns in der Firma werden die Arbeitsplätze jetzt durch Kameras Überwacht ( sehr großer Diebstahl). Jetzt hat der BR zugestimmt es darf aber keine Persönliche auswirkung auf jemanden haben um so schauen ob die MA auch etwas Arbeiten es ist nur für die Sicherheit gedacht. Ist das so Ok oder sollte man da doch nicht zustimmen??


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Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 5. März 2008 11:25
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Ich hatte das auch mal in einem Betrieb. Und es war gut so. Dadurch hat jeder die Chance auch zu beweisen, dass er was tut und nichts klaut. Für die Ehrlichen nur von Vorteil. Und man hat sich schnell daran gewöhnt, so dass die Kameras auch nicht gestört haben.


vincent
beantwortet von vincent am 5. März 2008 11:27
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Was willst Du unternehmen, wenn der BTR zugesttimmt hat! Es soll nun Aufgabe des BTR sein, dass die Aufzeichnungen, wenn alles OK ist, sofort gelöscht werden. Zur Arbeitsplatzbezogenen Überwachung darf Sie nicht angewendet werden. Das sollte aber alles in der Betriebsvereinbarung stehen. Schau mal nach.


tradaix
beantwortet von tradaix am 5. März 2008 11:45
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Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer neueren Entscheidung zur Frage unter welchen Umständen die Videoüberwachung am Arbeitsplatz zulässig ist, Stellung genommen. Danach gilt folgendes:

  1. Grundsätzlich stellt die (versteckte) Videoüberwachung am Arbeitsplatz einen Eingriff in die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte dar (Art. 2, Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, allgemeines Persönlichkeitsrecht).

  2. Dieser Eingriff ist dann zulässig, wenn er durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist (Art. 12 und 14 GG).

  3. In jedem Fall ist eine Güterabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls erforderlich. Das zulässige Maß einer Beschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bestimmt sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme muß geeignet, erforderlich und angemessen sein.

  4. Durch die Videoüberwachung wird in schwerwiegender Weise in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer eingegriffen. Diese werden einem ständigen Überwachungsdruck ausgesetzt. Der Arbeitnehmer wird zum Objekt der Überwachungstechnik, was zu einer erhöhten Abhängigkeit und zur Behinderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit führt.

  5. Das BAG hält die Videoüberwachung von Arbeitnehmern aber dann für zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ausgeschöpft sind, die verdeckte Videoüberwachung praktisch das einzig verbleibende Mittel darstellt und insgesamt nicht unverhältnismäßig ist (vgl. auch BAG, Urt. v. 27.3.2003 - 2 AZR 51/02). Dabei ist die Videoüberwachung des Arbeitgebers aber nicht schon aufgrund des Hausrechts gestattet.

  6. Nach Auffassung des BAG ist die Videoüberwachung aber dann nicht zulässig, wenn der Arbeitnehmer nicht wisse, wann die Kamera eingeschaltet wird, wenn die Überwachung nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt ist und kein begründeter Anfangsverdacht vorliegt. Die Arbeitnehmer seien einer Überwachung selbst dann ausgesetzt, wenn sich kein einziger von ihnen etwas habe zuschulden kommen lassen. Außerdem führe die vielseitige Anwendung digitaler Videoüberwachungssysteme zu einer erhöhten Persönlichkeitsverletzung bei den betroffenen Arbeitnehmern.

(vgl. BAG, Beschluß vom 29.6.2004, Az.: 1 ABR 21/03)

  1. Im Ergebnis wird es entscheidend darauf ankommen, ob der Arbeitgeber einen begründeten Verdacht auf eine Straftat zu seinen Lasten hat oder ob er die Arbeitnehmer lediglich "überwachen" will.

http://www.webwave-media.de/sites/rarumke/artikel.php3?select=108


pelzbohne
beantwortet von pelzbohne am 5. März 2008 11:29
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In meinem Betrieb wird auch mit Kameras geforscht(angeblich soll damit die Produktion mit überwacht werden).Aber was solls.Wie Katzentatze schon sagte,hat man sich nichts zu schulden kommen lassen,hat man auch nichts zu befürchten.

Kommentar von 7167aacd355872441267249d66dd5291smallpelzbohne am 5. März 2008 11:31

Wichtig ist nur,das man immer gut aussieht und stets hübsch lächeln.Vieleicht wird man ja mal entdeckt!(fg);-)

Kommentar von 35d38cb70e8a0d93262021786d844630smallluckytess am 5. März 2008 22:14

Sind wir in Ostfriesland? Immer schön lächeln, wenn es blitzt :-))


Indy72
beantwortet von Indy72 am 5. März 2008 11:31
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Wenn die Kameras einmal da sind, werden sie oft für alles Mögliche eingesetzt, nicht zur zur Diebstahlverhütung. Ich wäre damit nicht einverstanden. Es gibt auch sicherlich auch andere Mittel und Methoden, um Diebstähle zu verhindern, ohne dass man das rohmaterial für eine Soap-Comedy liefert.




Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 5. März 2008 11:33

In unserm betrieb wurden damals ständig Werkzeuge und Kleinteile geklaut. Das wäre nicht anders zu überwachen gewesen, weil es ja mehrere gemacht haben, die sich gegenseitig gedeckt haben. Mit den kameras wurde es rausgefunden und danch gab es das nicht mehr.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 5. März 2008 11:52

In manchen krassen Fällen wäre eine zeitlich begrenzte Überwachung durchaus eine Lösung. Aber ganz freiwillig würde ich nicht eine Kamera über sich baumeln lassen, gerade weil es auch andere Methoden gibt. In der Firma des Fragestellers geht es allerdings nicht um eine zeitlich befristete Maßnahme zur eindämmung der Diebnstähle, sondern um die einführung einer permamenter Überwachung. Sonst wäre die Zustimmung des Betriebsrates nicht erforderlich.


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 5. März 2008 11:32
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Grundsätzlich ist das gut so, wenn die Mitarbeiter darüber informiert sind und die überwachten Bereich entsprechend gekennzeichnet sind! Besonders wenn die Diebstähle ein gewisses Ausmaß angenommen haben. Allerdings besteht halt das Problem, dass diese Einrichtung unterschwellig doch zur Leistungskontrolle verwendet werden kann! Wenn das jemand "mißbrauchen" will und für jemanden schlechte Leistungen "aufzeichnet" (in seinem Gedächtnis oder persönliche Notizen) wird er andere Argumente vorschieben, um demjenigen einen Strick daraus zu drehen!


anonym
beantwortet von tigeroli am 5. März 2008 11:34
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Hast Du denn die Wahl - zustimmen oder nicht? Wenn die Betriebsleitung und der Betriebsrat sich einig sind, wirst Du damit leben müssen.

Erst, wenn andere Dinge von der Kamera aufgenommen und dann verwendet werden, kannst Du Dich wehren.

Es ist übrigens nicht unüblich, an Arbeitsplätzen Kameras zu haben. Dazu gibt es schon eine Reihe von einschlägigen Urteilen. - Die Information, dass die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters nicht berührt werden, ist der Tenor der Rechtsprechung.




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