VidCicious am 17.06.2008 um 10:45 Uhr
Im Arbeitsvertrag steht keinerlei Passus, welcher sich auf Überstunden bezieht. Ein Betriebsrat existiert nicht. Trifft es zu, dass der Arbeitgeber ein gewisses Kontingent an Überstunden verlangen kann ? Wenn ja, wieviel (gewerblich angestellt) ? Ist das Ablehnen jeglicher Überstunden seitens des Arbeitnehmers rechtens?

Im Zweifel und wenn kein Tarifvertrag besteht halte Dich zunächst an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Du findest es hier: http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Hier der Passus aus Wikipedia:
Verpflichtung zu Überstunden
Wenn ein Arbeitnehmer mehrfach Mehrarbeit ablehnt, kann wegen Arbeitsverweigerung nach Ansicht des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main gekündigt werden (Az. 10 Ca 9795/04).
Arbeitgeber, die von ihren Beschäftigten die Ableistung von Mehrarbeit erwarten, müssen diese Verpflichtung im Arbeitsvertrag festhalten (EuGH, Urteil vom 8. Februar 2001, Az. C-350/99).
Fehlt eine Vereinbarung im Vertrag, braucht der Arbeitgeber auch nicht jede Mehrarbeit zu bezahlen. Das kann nur verlangt werden, wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie zur Aufgabenerledigung erforderlich waren.
Besteht eine Überstundenregelung und der Arbeitnehmer klagt die Vergütung für geleistete Mehrarbeit ein, muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 25. November 1993, 2 AZR 517/93) jeder Arbeitstag nach Datum und Stunde genau aufgeschlüsselt sein und dargelegt werden, wie die Arbeitszeit gestaltet worden ist.
Sind unbezahlte Mehrarbeit innerhalb eines Betriebes vertraglich geregelt, so gilt für Teilzeitbeschäftigte nach europäischer Rechtsprechung eine proportional verringerte Überstundenpflicht (EuGH, Urteil vom 27. April 2004, C-285/02).
VidCicious am 17. Juni 2008 10:54 guter Hinweis, danke !

Man sollte sich da im Gegenseitigen Einvernehmen auf eine gewisse Anzahl von Überstunden einigen.
Indy72 am 17. Juni 2008 10:48 Das soltle man, allerdings!

Die ständige Rechtsprechung sieht vor, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer problemlos 2 Überstunden die Woche abverlangen kann, ob am Stück oder verteilt. Es sollte jedoch dabei Rücksicht auf die persönliche Situation des Mitarbeiters genommen werden. Für kurze "Überstunden" bräuchte er u.U. sogar nicht unbedingt zu bezahlen. Ansonsten gelten Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.
sollten sie notwendig sein und das ist ja immer so ne sache und man verweigert sie ist das ein kündigungsgrund...also vorsicht...
Guter Link!
Übrigens: Das Gesetz muss in jedem Betrieb aushängen oder zur Einsichtnahme parat gehalten werden.
sehr informativer link, danke!