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Überstundenpflicht für Arbeitnehmer ?

gefragt von VidCiciousVidCicious am 17.06.2008 um 10:45 Uhr

Im Arbeitsvertrag steht keinerlei Passus, welcher sich auf Überstunden bezieht. Ein Betriebsrat existiert nicht. Trifft es zu, dass der Arbeitgeber ein gewisses Kontingent an Überstunden verlangen kann ? Wenn ja, wieviel (gewerblich angestellt) ? Ist das Ablehnen jeglicher Überstunden seitens des Arbeitnehmers rechtens?


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unsuesslich
beantwortet von unsuesslich am 17. Juni 2008 10:47
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Hilfreichste Antwort

Im Zweifel und wenn kein Tarifvertrag besteht halte Dich zunächst an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Du findest es hier: http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 17. Juni 2008 10:49

Guter Link!

Kommentar von 2e84580079672d168b467a85fa165a4csmallunsuesslich am 17. Juni 2008 10:51

Übrigens: Das Gesetz muss in jedem Betrieb aushängen oder zur Einsichtnahme parat gehalten werden.

Kommentar von D9a53cb3e8b5e8253c98a3895cf77f85smallVidCicious am 17. Juni 2008 10:59

sehr informativer link, danke!


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 17. Juni 2008 10:49
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Hier der Passus aus Wikipedia:
Verpflichtung zu Überstunden
Wenn ein Arbeitnehmer mehrfach Mehrarbeit ablehnt, kann wegen Arbeitsverweigerung nach Ansicht des Arbeitsgerichtes Frankfurt am Main gekündigt werden (Az. 10 Ca 9795/04).

Arbeitgeber, die von ihren Beschäftigten die Ableistung von Mehrarbeit erwarten, müssen diese Verpflichtung im Arbeitsvertrag festhalten (EuGH, Urteil vom 8. Februar 2001, Az. C-350/99).

Fehlt eine Vereinbarung im Vertrag, braucht der Arbeitgeber auch nicht jede Mehrarbeit zu bezahlen. Das kann nur verlangt werden, wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie zur Aufgabenerledigung erforderlich waren.

Besteht eine Überstundenregelung und der Arbeitnehmer klagt die Vergütung für geleistete Mehrarbeit ein, muss nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 25. November 1993, 2 AZR 517/93) jeder Arbeitstag nach Datum und Stunde genau aufgeschlüsselt sein und dargelegt werden, wie die Arbeitszeit gestaltet worden ist.

Sind unbezahlte Mehrarbeit innerhalb eines Betriebes vertraglich geregelt, so gilt für Teilzeitbeschäftigte nach europäischer Rechtsprechung eine proportional verringerte Überstundenpflicht (EuGH, Urteil vom 27. April 2004, C-285/02).

Kommentar von D9a53cb3e8b5e8253c98a3895cf77f85smallVidCicious am 17. Juni 2008 10:54

guter Hinweis, danke !


wj2000
beantwortet von wj2000 am 17. Juni 2008 10:47
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Man sollte sich da im Gegenseitigen Einvernehmen auf eine gewisse Anzahl von Überstunden einigen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 17. Juni 2008 10:48

Das soltle man, allerdings!


Indy72
beantwortet von Indy72 am 17. Juni 2008 10:53
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Die ständige Rechtsprechung sieht vor, das der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer problemlos 2 Überstunden die Woche abverlangen kann, ob am Stück oder verteilt. Es sollte jedoch dabei Rücksicht auf die persönliche Situation des Mitarbeiters genommen werden. Für kurze "Überstunden" bräuchte er u.U. sogar nicht unbedingt zu bezahlen. Ansonsten gelten Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen.


fuzelfrau2008
beantwortet von fuzelfrau2008 am 17. Juni 2008 10:49
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sollten sie notwendig sein und das ist ja immer so ne sache und man verweigert sie ist das ein kündigungsgrund...also vorsicht...


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