jacobi06 am 20.01.2009 um 14:51 Uhr
Werden Überstunden anders versteuert als das normale Gehalt? Hat jemand tipps, wie man die Stunden am besten Versteuert wenn man sie sich auszahlen läßt, oder was man beachten muß?

Grundsaetzlich wird das gesamte Gehalt gleich versteuert (es sei denn, der Staat gewaehrt Steuerfreiheit fuer bestimmte Zuschuesse). Hat man in einem Monat einige Ueberstunden, dann kommt man oft ueber die naechste Grenze der Steuerprogression. Nehmen wir mal ein Beispiel:
Bei Brutto 2000 waeres es 12% Steuern, also 240 und man bekaeme 1760 nette heraus. (Alle anderen Sachen lassen wir mal weg).
Machen wir nun ein paar Ueberstunden fuer 200 Euro, dann ist das Brutto 2200. Bei 12% Steuern kaemen dann 1936 netto heraus. ABER bei 2200 brutto betraegt die Steuer 15% (auf das ganze). somit erhaelt man netto nur 1870. Wir haben also brutto 200 mehr, nette aber nur 110 mehr.
Unterm Strich sieht das so aus, als wuerden bei den Ueberstunden fast die Haelfte als Steuern abgezogen werden. Das sieht aber nur so aus.
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Wenn man am Ende des Jahres die Steuererklaerung abgibt, dann verteilt sich das wieder, die Progression (und fuer alles geltende Prozentzahl) geht wieder etwas nach unten. Und dann sieht die Rechnung wieder anders aus.
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Diese Rechnung habe ich ganz vereinfacht gemacht mit fiktiven Zahlen. Aber sie sollte auch nur den Hintergrund zeigen. Ueberstunden oder nicht, da sollte man schon ein klein wenig mehr durchrechnen als nur gerade in diesem Monat zu sehen, dass bei viel mehr brutto in diesem Moment nur wenig mehr netto herauskommt. Der Rest kommt naemlich auch noch - nach der Steuererklaerung.
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Wer dies besser erklaeren kann, der mag es gerne tun. Ich habe versucht, mit einfachen Worten das wesentliche hier zu erlaeutern.

Naja, der Steuersatz wächst mit dem Einkommen. Insofern kriegst Du pro ausgezahlter Überstunde weniger raus als im Durchschnitt. Ansonsten ist dabei aber nichts zu beachten. Das wird wie gesagt automatisch ermittelt, beeinflussen kannst du da nichts.
jacobi06 am 20. Januar 2009 15:02 Ah ok, danke!
Gleicht man das nicht über die Lohnsteuerjahresabrechnung wieder aus?
RBMannheim am 20. Januar 2009 15:06 Wenn Du entsprechend etwas zum Absetzen hast, kannst Du da was zurückbekommen. Ansonsten halt nicht, weil die Steuer dann ja dem Einkommen entspricht!

Die Überstunden werden ganz normal versteuert. Da gibt es auch keine Tricks. Ebenso die Zuschläge, wenn sie nicht für Mehrarbeit an Sonntagen oder Feiertagen sind. Da würde es nämlich steuerliche Vorteile geben.
jacobi06 am 20. Januar 2009 15:00 Was heißt normal versteuert? Also zählt das nicht zu Sonderzahlungen wo unterm strich nur noch 50% übrig bleiben?
RBMannheim am 20. Januar 2009 15:04 Mehrarbeit ist laufendes Einkommen, keine Sonderzahlung!
jacobi06 am 20. Januar 2009 15:08 Danke
oh Danke, sehr schön dargestellt, ...ich habs verstanden