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Überstunden ausbezahlen lassen?

gefragt von JackNapier am 06.11.2009 um 15:56 Uhr

Hallo! Habe meine alte Firma verlassen und bekomme noch Überstunden ausbezahlt. Nach welchem Steuersatz bzw. wie werden diese berechnet? Habe gehört, dass dies bei Überstunden anders ausfallen soll?

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anonym
beantwortet von waltghaupt am 7. November 2009 12:16
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die Lohnsteuer bei Einmalzahlungen unterliegt der Steuerprogression (genau wie das Weihnachtsgeld) und wird deshalb höher besteuert, aber im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches wird das alles nach der Jahressteuertabelle berechnet und überbezahlte Steuern werden erstattet (möglicherweise fallen im Rahmen der Kündigung sowieso noch erwerbslose Zeiten an).


Sturmwolke
beantwortet von Sturmwolke am 6. November 2009 16:00
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Überstunden gehören eigentlich zum laufenden Lohn und werden wie dieser versteuert.
Nur Einmalzahlungen werden nach der Jahressteuertabelle versteuert.
Aber wenn Du einen Lohnsteuerjahresausgleich machst, werden eh sämtliche Einnahmen des Jahres nach der Jahressteuertabelle versteuert und Du bekommst zuviel einbehaltene Steuern zurück.


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 6. November 2009 16:00
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Es kann sein das du aufgrund des höheren Einkommens auch mehr Steuern bezahlen musst.


anonym
beantwortet von Peter96 am 6. November 2009 15:58
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Für Überstunden zahlt man nicht mehr Steuer, wie sonst auch. Es git keinen besonderen Überstunden-Steueraufschlag. Diese Gerüchte existieren schon ewige Zeiten.


meistereder
beantwortet von meistereder am 6. November 2009 15:57
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Ne, nach derselben Steuerklasse wie sonst. Aufgrund der Steuerprogression zahlst Du aber einen höheren Anteil Steuern.

Kommentar von Peter96 am 6. November 2009 15:59

Nicht unbedingt.

Kommentar von F3bd78c1ae2a9ac527e553b3289c833fsmallmeistereder am 6. November 2009 16:09

Ja, klar, kommt natürlich drauf an, um wieviel Überstunden es geht und wieviel brutto das ausmacht, etc.


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