Hallo! Habe meine alte Firma verlassen und bekomme noch Überstunden ausbezahlt. Nach welchem Steuersatz bzw. wie werden diese berechnet? Habe gehört, dass dies bei Überstunden anders ausfallen soll?
die Lohnsteuer bei Einmalzahlungen unterliegt der Steuerprogression (genau wie das Weihnachtsgeld) und wird deshalb höher besteuert, aber im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleiches wird das alles nach der Jahressteuertabelle berechnet und überbezahlte Steuern werden erstattet (möglicherweise fallen im Rahmen der Kündigung sowieso noch erwerbslose Zeiten an).

Überstunden gehören eigentlich zum laufenden Lohn und werden wie dieser versteuert.
Nur Einmalzahlungen werden nach der Jahressteuertabelle versteuert.
Aber wenn Du einen Lohnsteuerjahresausgleich machst, werden eh sämtliche Einnahmen des Jahres nach der Jahressteuertabelle versteuert und Du bekommst zuviel einbehaltene Steuern zurück.

Es kann sein das du aufgrund des höheren Einkommens auch mehr Steuern bezahlen musst.
Für Überstunden zahlt man nicht mehr Steuer, wie sonst auch. Es git keinen besonderen Überstunden-Steueraufschlag. Diese Gerüchte existieren schon ewige Zeiten.

Ne, nach derselben Steuerklasse wie sonst. Aufgrund der Steuerprogression zahlst Du aber einen höheren Anteil Steuern.
Nicht unbedingt.
meistereder am 6. November 2009 16:09 Ja, klar, kommt natürlich drauf an, um wieviel Überstunden es geht und wieviel brutto das ausmacht, etc.