Was war für Caesar der Grund für die Überquerung des Rubikon?

3 Antworten

Gaius Iulius Caesar hat den Rubikon in der Nacht vom 10. auf den 11. Januar 49 v. Chr. mit Truppen überquert. Dies war ein Schritt in den Bürgerkrieg und der Beginn einer militärischen Offensive in diesem. Ursache des Bürgerkriegs war ein sich zuspitzender Konflikt zwischen zwei Seiten. Ausgelöst wurde der Bürgerkrieg praktisch schon durch ein vom Senat am 7. Januar 49 v. Chr. mit Mehrheit beschlossenes Ultimatum (eine Forderung, bei deren Nichterfüllung mit Maßnahmen nach Ablauf einer Frist gedroht wird) an Caesar, da dieses für Caesar nicht akzeptabel war. Von Caesar wurde verlangt, sein Amt als Prokonsul niederzulegen und sein Heer zu entlassen/seine Kommandogewalt abzugeben.

Caesar war nicht gezwungen, den Rubikon zu überschreiten. Aber hatte keine gute andere Wahl, wenn er seine politische Laufbahn fortsetzen und seine Stellung als bedeutender Politiker bewahren wollte und nicht bereit war, sein völliges politisches Ende hinzunehmen.

Ein harter Kern seiner Gegner legte es unter Ablehnung von Kompromissen (Caesar war zuletzt dazu bereit gewesen, sich mit Illyrien und 1 Legion zu begnügen) darauf an, Caesar politisch auszuschalten. Caesar hatte einen Bürgerkrieg und eine Alleinherrschaft nicht von vornherein beabsichtigt, wollte aber nicht auf das Anstreben eines zweites Konsulats verzichten und vor die Wahl gestellt nicht sein politische Ende hinnehmen. Die harten Gegner wollten unter keinen Umständen ein zweites Konsulat zulassen, das zu einer länger andauernden herausragenden Stellung Caesars geführt hätte, und nahmen ein erhöhtes Kriegsrisiko in Kauf. Zuletzt stellten sie Caesar praktisch ein politisches Ultimatum. Vermutlich haben sie nicht angenommen oder nicht hinreichend damit gerechnet, Caesar würde so entschlossen den letzten Schritt wagen. Caesar hatte als Entscheidungsmöglichkeiten:

1) Nachgeben und Erfüllung des Ultimatums, was bedeutet hätte, sich mit seinem völligen politisches Ende abzufinden

2) Bürgerkrieg

3) Abwarten, was aber nicht für längere Zeit möglich war und kaum Chancen auf eine doch noch eintretende Verständigung mit einem Kompromiß geboten hätte, sondern bald eine Entscheidung zwischen den Möglichkeiten 1) und 2) erforderlich gemacht hätte, wobei abwartendes Nichtstun die Lage für Caesar hinsichtlich des Stand militärischem Kräfteentfaltung im Verhältnis eher ungünstiger hätte werden lassen

Caesar wollte sich 49 v. Chr. für das Amt eines Konsuls im Jahr 48 v. Chr. bewerben. Er hatte eine Kandidatur bei den Wahlen in Abwesenheit beabsichtigt. Ein Volksbeschluß hatte ihn in einer Sonderregelung von der Pflicht zu einer persönlichen Bewerbung in Rom befreit.

Caesar war seit 58 v. Chr. Prokonsul (proconsul). Ein Inhaber eines politischen Amtes konnte in der römischen Republik nicht angeklagt und strafrechtlich verfolgt werden, solange er dies Amt ausübte. Caesar konnte also nur angeklagt werden wenn er amtlos, ein bloßer Privatmann war.

Caesar wollte eine amtlose Zeit vermeiden und einen Übergang vom Prokonsulat in ein zweites Konsulat erreichen (nach einer Frist von 10 Jahren konnte damals jemand regulär ein zweites Mal Konsul werden).

Ihm drohte ein Prozeß mit einer Anklage wegen Gewalt in seiner Zeit als Konsul und möglicherweise noch weitere Anklagen (z. B. Vorwürfe, als Prokonsul Eigenmächtigkeiten und Überschreitungen der Befugnisse begangen zu haben). Er hatte unter den Optimaten politische Gegner (z. B. Marcus Porcius Cato, der eine Absicht zu einer Anklage verkündet hatte), die ihn anklagen und in einem Prozeß seine Verurteilung erreichen wollten. Damit wäre er politisch erledigt gewesen. Caesar wollte aber nicht auf eine herausragende politische und gesellschaftliche Stellung verzichten. Er war der Überzeugung, aufgrund seiner Leistungen Anspruch darauf zu haben, zu den führenden Männern Roms zu gehören.

Als Konsul im Jahr 59 v. Chr. hatte Caesar sich mehrfach auf harte Weise durchgesetzt, Versuche, das Beantragen von Gesetzen und Abstimmungen darüber zu verhindern, scheitern lassen, und Gegnern von ihnen als demütigend empfundene Niederlagen zugefügt. Er hatte beachtliche Gegner, die ihn anklagen und wegen Gewaltmaßnahmen verurteilen wollten. Caesar drohte das Exil und das Ende seiner politischen Laufbahn.

Caesar (damals Prokonsul) war zu Verhandlungen über die Streitfrage des Endes seiner Statthalterschaft und einer Bewerbung um das Konsulat in Abwesenheit bereit. Auf einen Kern seiner Forderungen wollte er aber nicht verzichten. Einerseits war es eine Auseinandersetzung von zwei Konfliktparteien, andererseits stellte Caesar dabei seinen Ehrgeiz sehr hoch (ein zentrales Motiv war seine Ehre/Würde/Rangstellung [dignitas]), auch gegen die Senatsmehrheit. Gaius Iulius Caesar, Commentarii de Bello Civili 1, 9, 2: sibi semper primam fuisse dignitatem vitaque potiorem. „Für ihn sei die Würde/Ehre/Rangstellung immer das Höchste und lieber als das Leben gewesen.” Er fügte sich nicht der Forderung, seine Kommandogewalt innerhalb einer Frist niederzulegen (eine Argumentation gegen die Forderungen und Maßnahmen gegen ihn enthält Gaius Iulius Caesar, Commentarii de Bello Civili 1, 5 und 1, 7). Der Rubikon war der Grenzfluß zwischen der Provinz Gallia Cisalpina und Italien.

Als Statthalter durfte Caesar diese Grenze nicht mit einem bewaffneten Heer Richtung Italien überschreiten. Die Überquerung des Flusses Rubikon mit einer römischen Legion war das Überschreiten einer Grenze und Schritt, vom dem es kein Zurück gab. Caesar ließ sich auf ein Wagnis ein, da der Ausgang des Bürgerkriegs ungewiß war. Dies spiegelt seine Äußerung ἀνεϱϱίφθω κύβος („Hochgeworfen sei der Würfel“; Plutarch, Caesar 32, 8; Plutarch, Pompeius 60, 2; ähnlich, mit Wortumstellung Appian, Ἐμφύλια (Bürgerkriege; lateinischer Titel: Bella civilia 2, 35 κύβος ἀνεϱϱίφθω; Caesar hat einen griechischen Ausspruch zitiert; Sueton, Divus Iulius 32 alea iacta est ist kein ganz zutreffendes Zitat [die richtige lateinische Wiedergabe ist iacta alea esto]).

Gaius Iulius Caesar war 60 v. Chr. mit Gnaius Pompeius Magnus, Gaius Iulius Caesar und Marcus Licinius Crassus einen Dreibund (oft als erstes Triumvirat bezeichnet, auch wenn dies kein amtliches Kollegium von triumviri war, sondern nur ein inoffizielles Bündnis, eine Zusammenarbeit aufgrund von Absprachen, ein politisches Zusammengehen [ein lateinischer Ausdruck für so etwas ist coitio]).), eingegangen. 59 v. Chr. war Caesar Konsul (consul).

Die 60 v. Chr. vom Senat als prokonsularischer Amtsbereich/Aufgabenbereich (Provinz) für die designierten Konsuln Gaius Iulius Caesar und Marcus Calpurnius Bibulus (offnebar zur Einschränkung von Caesars Machtehrgeiz) beschlossenen Wälder und Viehtriften (silvae callesque) Italiens waren nicht die von Caesar gewünschte Fortsetzung seiner Laufbahn.

Durch ein von einem Volkstribunen eingebrachtes und vom Volks beschlossenes Gesetz (Lex Vatinia) wurde er als Prokonsul (proconsul) Statthalter der Provinzen Gallia Cisalpina und Illyricum. Díes wurde er für etwas mehr als 5 Jahre (voraussichtlich konnte Caesar seine Befehlsgewalt bis mindestens Ende 53 v. Chr. behalten). Nachdem im April 59 v. Chr. ein Statthalter unerwartet gestorben war, bekam Caesar vom Senat auf Antrag des Pompeius dessen Provinz Gallia Transalpina (auch Gallia Narbonensis genannt) hinzugefügt (dies war allerdings jährlich zu bestätigen).

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55 v. Chr. bekam Caesar nach Verhandlungen mit Pompeius und Crassus seine Befehlsgewalt in Gallien durch ein Gesetz (Lex Pompeia Licinia) noch einmal verlängert, voraussichtlich konnte er sie bis einschließlich 49 v. Chr. behalten.

Der Endtermin der Statthalterschaft Caesars und ein von ihm angestrebtes zweites Konsulat, für das er sich in Abwesenheit bewerben wollten, wurden zu Streitfragen. Durch eine Verlängerung der Statthalterschaft Caesars im Jahr 55 v. Chr. konnte der Senat nicht vor dem 1. März 50 v. Chr. einen Nachfolger für ihn bestimmen. Ursprünglich konnte Caesar frühestens am 1. Januar 48 v. Chr. abgelöst werden, da schon vor den Wahlen festgesetzt werden mußte, welche Provinzen die zu wählenden Konsuln in ihrem dem Konsulat folgenden Amtsjahr als Prokonsuln verwalten würden.

52 v. Chr. hatten dies aber neue Bestimmungen geändert. Die Lex Pompeia de provinviis (Gesetz des Pompeius über die Provinzen) enthielt Bestimmungen über Dienstanstritt, Amtsdauer, eventuelle Verlängerung und Stellvertretung bei Verlassen der Provinz vor Eintreffen eines Nachfolgers. Konsul und Praetoren sollten erst nach einer Zwischenzeit von 5 Jahren Provinzen bekommen, nicht mehr sofort nach Ablauf ihres Amtsjahres. Wer als ehemaliger Konsul oder Praetor noch nicht innerhalb von 5 Jahren Statthalter eine Provinz gewesen war, wurde dazu verpflichtet, die Statthalterschaft einer zugelosten Provinz zu übernehmen. Die Lex Pompeia de iure magistratuum (Gesetz des Pompeius über das Recht der Magistraten) regelte vor allem die Wahlen und bestimmte außerdem das persönliche Erscheinen von Bewerbern, um ihre Bewerbung um ein Amt anzumelden. Für Caesar hatte es eine Sonderregelung für eine Bewerbung in Abwesenheit (in absentia) gegeben, mittels eines Volksbeschlusses auf Antrag aller Volkstribune erwirkt, die ihn von einer Pflicht zu einer persönlichen Anwesenheit in Rom für eine Bewerbung freistellte. Die nachträgliche Hinzufügung der Erwähnung einer solchen Sonderregelung zum Gesetz konnte später Handhabe zu einem Streitigkeiten um Rechtsbestimmungen sein.

Aufgrund von Gegenvorschlägen und Einspruches von Volkstribunen, die Caesear unterstützten, kam eine Ablösung Caesars als Prokonsul, als sie rechtlich möglich war, zunächst nicht zustande, aber Caesars Gegner verfolgten einen scharfen Konfrontationskurs. Die Konsuln für das Jahr 49 v. Chr., Gaius Claudius Marcellus und Lucius Cornelius Lentulus Crus, waren Gegner Caesars. Eine Mehrheit, von der im Senat beschlossen wurde, Caesar habe sein Heer zu entlassen, war in den nächsten Wochen zu erwarten, auch wenn viele im Grunde einen Bürgerkrieg lieber vermeiden wollten. Die harte Gruppe der Optimaten legte es auf eine scharfe Auseinandersetzung mit entschiedenem Druck an.

Am 7. Januar 49 v. Chr. erklärte der Senat (in einem sogenannten Senatus consultum ultimum) den Staatsnotstand und stellte ein Ultimatum an Caesar, bei dessen Nichterfüllung er als Staatsfeind behandelt werden sollte. Ein Einspruch (Veto) der Volkstribunen Marcus Antonius und Quintus Cassius Longinus, die Caesar unterstützen, wurde nicht zugelassen und ihnen mit Gewalt gedroht (sie flohen danach aus Rom zu Caesar). Zur Verfassung der römischen Republik gehörte das Recht der Volkstribunen auf ein Dazwischentreten (Interzession [intercessio]) mit einem Einspruch (Veto) und ihre Unverletzlichkeit/Unantastbarkeit (sacrosanctitas). Insofern wurde der erste Rechtsbruch bei dem Streit von Caesars Gegnern begangen. Damit war allerdings nicht Caesars Reaktion rechtlich erlaubt. Das Überschreiten des Grenzflusses Rubikon (Grenze zwischen Italien und der Provinz Gallia Cisalpina) in der Nacht vom 10. auf den 11. Januar 49 v. Chr. mit einem bewaffneten Heer war gesetzwidrig. Caesar ergriff damit die militärische Offensive.

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Bücher enthalten Informationen und zum Teil Hinweise auf weitere Literatur und auf antike Textstellen, z. B.:

Ernst Baltrusch, Caesar und Pompeius. 3., bibliographisch aktualisierte Auflage. Darmstadt : Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2011 (Geschichte kompakt). ISBN 978-3-534-24354-9

Karl Christ, Krise und Untergang der römischen Republik. 8. Auflage (unveränderter Nachdruck der 7. Auflage). Wissenschaftliche Buchgesellschaft: Darmstadt, 2010. ISBN 978-3-534-26018-8

Werner Dahlheim, Julius Caesar : die Ehre des Kriegers und die Not des Staates. Paderborn ; München : Wien ; Zürich : Schöningh, 2005. ISBN 3-506-71981-5

Matthias Gelzer, Caesar : der Politiker und Staatsmann. Mit einer Einführung und einer Auswahlbibliographie von Ernst Baltrusch. Neudruck der Ausgabe von 1983. Stuttgart : Steiner, 2008 (Alte Geschichte). ISBN 978-3-515-09112-1

Martin Jehne, Caesar. Originalausgabe. 4., aktualisierte Auflage. München : Beck, 2008 (Beck'sche Reihe : C. H. Beck Wissen ; 2044). ISBN 978-3-406-41044-4

Martin Jehne, Der große Trend, der kleine Sachzwang und das handelnde Individuum : Caesars Entscheidungen. Originalausgabe. München : Deutscher Taschenbuchverlag, 2009 (dtv ; 24711 : Premium). ISBN 978-3-423-24711-5 (darin : Die Ehre des Feldherrn und das Wohl des Gemeinwesens: Die Eröffnung des Bürgerkrieges 49 v. Chr. S. 83 – 99)

Christian Meier, Caesar. Ungekürzte Ausgabe. 3. Auflage. München : Deutscher Taschenbuch-Verlag, 1993 (dtv : Wissenschaft ; 4596). ISBN 3-423-04596-5

Wolfgang Will, Caesar. Darmstadt : Wissenschaftliche Buchgesellschaft , 2009 (Gestalten der Antike). ISBN 978-3-534-15417-3

Wolfgang Will, Julius Caesar : eine Bilanz. Stuttgart ; Berlin ; Köln, Mainz : Kohlhammer, 1992 (Urban-Taschenbücher ; Band 448). ISBN 3-17-009978-7

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Hey :) Ich weiss dass das alles richtig ist was du schreibst und ich finde es super, aber da ich eine Arbeit ueber das Thema schreibe hast du vielleicht auch eine Quelle wo ziemlich genau das drinsteht? Waere echt super vielen Dank schon mal im Voraus

Dein Einradgirl.

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@EinradGirl

Für die Zeit 59 – 49 v. Chr. gibt es viele antike Quellen zur römischen Politik, z. B. Gaius Iulius Caesar, Commentarii de Bello Gallico 8, 52 – 55 (von Aulus Hirtius geschrieben); Gaius Iulius Caesar, Commentarii de Bello Civili 1, 1, - 9; eine Reihe von Briefen Ciceros; Plutarch, Caesar 14 – 32; Sueton, Divus Iulius 19 – 33; Appian, Emphylia/Bürgerkriege/Bella Civilia 2, 10 - 35.

Im Einzelnen ist dazu viel in den von Matthias Gelzer und von Wolfgang Will verfaßten Caesar-Biographien zu finden.

Inhaltlich ist in den angegebenen Büchern von Martin Jehne eine Darstellung, mit deren Einschätzung meine Antwort stark übereinstimmt.

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Natürlich hätte er ihn nicht überqueren brauchen. Aber der kleine Caesar war schon damals ein etwas schwieriger Charakter, der andere gerne provoziert hat! Ähnlich wie dieser Tage Reinhold Messner. Der stürmt auch auf jeden Berg der vor ihm steht, egal ob`s jemanden stört. :D

Nicht 41 sondern 49. Hast Du gepennt in der Schule?

Der Römische Senat beschloss am 7. Januar 49 v. Chr., dass Gaius Iulius Caesar sein Heer entlassen und sein Imperium, d. h. seine Befehlsgewalt für Gallien und Illyrien, niederlegen müsse, ehe er erneut für das Konsulat kandidieren dürfe. Daraufhin überschritt Caesar am 10. Januar 49 v. Chr. mit seinen Truppen den Rubikon. Die bewaffnete Überquerung des Flusses in Richtung Süden – und damit in Richtung Rom – war gleichbedeutend mit einer Kriegserklärung an den römischen Senat. Caesar war sich bewusst, dass es ab diesem Punkt kein Zurück mehr gab, was er in dem berühmten Zitat alea iacta est (wörtlich: „Der Würfel ist geworfen worden“) zum Ausdruck brachte.

Also konnte er nur für die Wahl aufgestellt werden wenn er nicht entlassen worden wäre?

Und warum wäre er jetzt strafrechtlich verfolgt worden wenn er sein Amt abgelegt und einfach so nach Rom gegangen wäre?

Im Internet heisst es "Überschreitung seiner Befugnisse".

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