gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Übernimmt Hausratversicherung Schaden bei Wohnungswechsel?

gefragt von derbernd am 13.07.2008 um 9:35 Uhr

Ich bin zur Zeit im Umzugsstress, weil ich mit meiner Frau in eine größere Wohnung ziehe. Meine Frau hat die Gelegeheit genutzt, manche Hausratgegenstände auf der Baustelle, auf der sie als Bauleiterin tätig ist, in einem Container zu lagern. Nun sind unglücklicherweise manche Gegenstände beschädigt worden. Übernimmt meine Hausratversicherung den Schaden?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (7985)
Versicherung (2223)
Hausratversicherung (74)
ähnliche Fragen

Reply


.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                               .  .  .  .  .  .  .  ..  .
beantwortet von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. . am 13. Juli 2008 09:36
2x
Thumb_up

Nein, warum sollte sie?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 13. Juli 2008 09:47

Es fällt zwar wahrscheinlich nicht in die versicherten Gefahren, aber so pauschal nein sagen würde ich nicht, denn:

http://www.versicherung-vergleiche.de/hausratversicherung/aussenversicherung.htm

Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmallRobert seb. Grafetstetter am 14. Juli 2008 08:50

Die Hausratversicherung zahlt im Wesentlichen bei den Schadensursachen:

  • Brand / Überspannung / Blitzschlag etc.

  • Einbruchdiebstahl / Vandalismus / evtl. Raub

  • Leistungswasser / Aquarien / Wasserbetten / Rückstau

  • Sturm / Hagel

  • Elementarschäden falls mitversichert (Erdrutsch, Erdsenkung, Lawinen, usw.)

Die Außenversicherung erweitert nicht den Versicherungsschutz bezüglich der o.g. Schadensursachen sondern erweitert nur den möglichen Schadensstandort des Hausrates.

Wenn also eine der obigen Ursachen den vorübergehend auswärts gelagerten Hausrat beschädigt hat, dann ist dieser i.d. Regel auch versichert. Ist eine andere Ursache für die Beschädigung verantwortlich, dann wird auch die Hausratversichtung keine Leistung erbringen.

Gruß justii


BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 13. Juli 2008 09:38
1x
Thumb_up

Das wäre zu bezweifeln, da diese nicht im Vertragsumfang liegen dürften...


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 13. Juli 2008 09:39
1x
Thumb_up

Als Bauleiterin ist deine Frau ja beruflich tätig, da haftet dann nicht die Hausratversicherung, sondern die Versicherung des Arbeitgebers


pegolina
beantwortet von pegolina am 13. Juli 2008 09:42
1x
Thumb_up

Nein. Die ist nicht zuständig.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Juli 2008 09:45
1x
Thumb_up

nein, die bezahlt nur, wenn der Möbelwagen abbrennt







Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.