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Übernimmt eine Reise-Rücktrittskostenversicherung auch nachstehende Kosten in der Heimat?

gefragt von laudata am 07.07.2008 um 10:27 Uhr

Unfall im Urlaub und nun entstehen noch Kosten für die Genesung im Heimatland. Übernimmt das auch eine solche Versicherung??


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Reply


anonym
beantwortet von ecomind am 7. Juli 2008 10:28
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Maßgebend ist der Inhalt des Versicherungsvertrags. Im übrigen richtet sich der Versicherungsumfang nach den Allgemeinen Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (ABRV).


Wolfgang Joost
beantwortet von Wolfgang Joost am 7. Juli 2008 10:30
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Ich habe meine bei der HUK, die übernimmt solche Kosten.

Kommentar von Simple_avatar4smallMietnormade am 7. Juli 2008 10:36

Die übernimmt die Arztkosten? Kriegst Du dann 2 mal Geld (Krankenkasse)?


anjanni
beantwortet von anjanni am 7. Juli 2008 10:32
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Kosten für die Genesung im Heimatland? Übernimmt die nicht die Krankenversicherung?


maiki01
beantwortet von maiki01 am 7. Juli 2008 10:34
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du hast die reise doch bereits angetreten. für die genesung im heimatland ist doch die krankenversicherung zuständig


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 7. Juli 2008 10:35
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Nein die Reiserücktrittsversicherung zahlt Rücktransport und evtl. den Resturlaub. Die Genesungskosten sollte die Krankenversicherung zahlen.





pegolina
beantwortet von pegolina am 7. Juli 2008 10:35
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Reiserücktrittskosten, das sagt schon der Name ist zutändig wenn du von einer Reise vor ihrem Antritt zurücktreten mußt. Deine Probleme solltest du mit deiner Krankenkasse, bzw. Reisekrankenversicherung besprechen.


kerstin285
beantwortet von kerstin285 am 7. Juli 2008 10:38
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die reiserücktrittsversicherung tritt nur ein, wenn die reise nicht angetreten werden kann. das ist hier nicht der fall. bei einem unfall im urlaub springt vielleicht die private unfallversicherung ein und die kosten für die weiterbehandlung müßte meines erachtens die krankenkasse übernehmen.


vincent
beantwortet von vincent am 7. Juli 2008 13:55
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Die Kosten -Genesung im Heimatland- werden von deiner Krankenkasse übernommen. Ist die Reise-Rücktrittskostenversicherung, mit einer Auslandkrankenversicherung, gekoppelt!




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