Ich bin kürzlich umgezogen und muss im September nochmal zu meinem Psychiater bei dem ich seit fast 2 Jahren in Behandlung bin. Dazu muss ich aber mit dem Zug fahren. Weiss jemand ob die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt und wie/wo man so einen Antrag stellen muss?
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Da setzt Dich am besten mit Deiner Krankenkasse in Verbindung

nein. auch nicht wenn du Behindertenausweis mit Vermerk B hast. Nur wenn du ins Krankenhaus stationär eingewiesen wirst übernimmt die Kasse die Fahrt. Du müsstest im Behindertenausweis den Vermerk GH haben aber auch dann ist nicht gesagt dass du für eine psychatrische Untersuchung die Fahrt bezahlt kriegst.
wenn du aber Buchstabe G hast kannst du bis 50 km in deiner Gegend rum kostenlos mit den Zug oder mit den Bus fahren und ich glaube kaum dass dein Psychater weiter entfernt ist, oder?
200km.
kikkerl am 27. August 2009 07:51 oje... dann musst du die restlichen 150 leider selbst bezahlen. hol dir eine bahnkard oder such dir einen psychater in deiner gegend. sind überall auch gute.....
Quatsch, auch die ersten 50km muss ich selbst bezahlen. Und wegen einer Zugfahrt für 29 Euro kauft sich wohl kein Mensch eine Bahncard für 200 Euro. Und da ich in 2 Wochen wieder umziehe bekomme ich so schnell bei keinem anderen Arzt einen Termin. Ich brauche auch keinen Psychiater, nur habe ich eben keinen besseren Arzt und einem anderen Arzt meine Krankengeschichte zu erzählen würde einen zeitlichen und somit auch finanziellen Aufwand bedeuten für den ich vermutlich 3x von Kiel nach München fahren kann.
jovana1959 am 28. August 2009 17:45 wenn man einen behindertenausweis hat mit em zugehörigen beiblatt kann man mit allen bussen , staßenbahnen ,u bahnen, regionalzügen , kostenlos fahren ( ich wohne in kleve und fahre damit durch ganz nrw)

Du solltest Dich an Deine Krankenkasse wenden. Die werden Dir schon raten wie es weitergeht.
wenn du vom Arzt einen Taxischein ausgestellt bekommst daß du nicht in der Lage bist alleine von a nach b zu kommen geht dass. Kostet 10 Euro Eigenanteil
frag mal die KK oder deinen Arzt bzw. Psychologen, aber ich denke, ein Zuschuss hängt von der Jahressumme aller Aufwendungen ab
kikkerl am 27. August 2009 07:38 nein, eben nicht... hängt vom Buchstaben im Behindertenausweis ab.
Ne, man bekommt auch Fahrtkosten erstattet, wenn man keine Behinderung hat.
Mal provokativ gefragt:wieso kannst Du die Kosten für die Fahrkarte nicht aufbringen?Ich bin der Ansicht,daß die Krankenkasse nicht alle und jede Art von Kosten tragen muß.Oder hast Du eine Bahnphobie?
Weil ich kein Einkommen habe, dafür aber sehr hohe Ausgaben. Kurz: Meine Haushaltsbilanz ist äußerst negativ.
Du musst die Fahrkosten selber tragen. Die Antworten die du bisher bekommen hast sind zum grrößten Teil falsch. Fahrkosten nach § 60 SGB V werden nur noch übernommen wenn du in eine stat. Behandlung gehst. Da es sich bei dir um eine ambulante Behandlung handelt und du keinen Schwerbehindertenausweis mit aG, Bl oder H hast, musst du eben die Kosten selber tragen.