Zipfelchen am 23.06.2009 um 8:11 Uhr
...es nicht gesundheitsgefährdent ist?
der Hausarzt braucht nur entsprechendes formulieren, dass der Verdacht auf Bösartigkeit besteht und schon zahlt die Kasse

Nein. "Schönheitsreparaturen" werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Zipfelchen am 23. Juni 2009 08:14 das ist ärgerlich, weil es gerade jetzt im sommer echt nicht schön aussieht mit diesem großen muttermal z.b. im schwimmbad rumzurennen :(
evistie am 23. Juni 2009 08:33 Es gibt doch auch tolle Badeanzüge... ;o)
gesetzliche KK: nein,
private Krankenkassen könnten so etwas übernehmen, wenn du mal nett nachfragst
Zipfelchen am 23. Juni 2009 08:13 bin bei der aok
Sollte es keine medizinische Notwendigkeit geben, dann nicht.
werd es am donnerstag mal erstmal mit dem hautarzt versuchen, vielleicht ist er ja so nett und setzt so ein schreiben auf?!
unsere Hausärztin hat es ohne weiteres gemacht, hat Hautprobe zusätlich ins Labor geschickt.
ein versuch ists ja wert :) ich werd mein nettestes lächeln aufsätzen ^^
Versuchen kannst du es, eigentlich ist es nicht notwendig, also keine Kassenleistung. Wenn der Hautarzt es aber mit der richtigen Diagnose abrechnet wird es bezahlt. Allerdings,.. er muss es ja nicht, wieso auch? Die IGEL-Bezahlung liegt um ein vielfaches höher als den Betrag den er von der Kasse bezahlt bekommen würde