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Übernimmt die Krankenkasse die Entfernung eines Muttermals am Bauch, wenn...

gefragt von ZipfelchenZipfelchen am 23.06.2009 um 8:11 Uhr

...es nicht gesundheitsgefährdent ist?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von newcomer am 23. Juni 2009 08:14
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Hilfreichste Antwort

der Hausarzt braucht nur entsprechendes formulieren, dass der Verdacht auf Bösartigkeit besteht und schon zahlt die Kasse

Kommentar von 4a9f69a42829d7aa1c1fab5351abf4e8smallZipfelchen am 23. Juni 2009 08:15

werd es am donnerstag mal erstmal mit dem hautarzt versuchen, vielleicht ist er ja so nett und setzt so ein schreiben auf?!

Kommentar von newcomer am 23. Juni 2009 08:18

unsere Hausärztin hat es ohne weiteres gemacht, hat Hautprobe zusätlich ins Labor geschickt.

Kommentar von 4a9f69a42829d7aa1c1fab5351abf4e8smallZipfelchen am 23. Juni 2009 08:19

ein versuch ists ja wert :) ich werd mein nettestes lächeln aufsätzen ^^

Kommentar von 87a73daddebd4175e34986d199114d40smallminiwo am 23. Juni 2009 08:31

Versuchen kannst du es, eigentlich ist es nicht notwendig, also keine Kassenleistung. Wenn der Hautarzt es aber mit der richtigen Diagnose abrechnet wird es bezahlt. Allerdings,.. er muss es ja nicht, wieso auch? Die IGEL-Bezahlung liegt um ein vielfaches höher als den Betrag den er von der Kasse bezahlt bekommen würde


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evistie
beantwortet von evistie am 23. Juni 2009 08:12
4x
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Nein. "Schönheitsreparaturen" werden von den Gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.

Kommentar von 4a9f69a42829d7aa1c1fab5351abf4e8smallZipfelchen am 23. Juni 2009 08:14

das ist ärgerlich, weil es gerade jetzt im sommer echt nicht schön aussieht mit diesem großen muttermal z.b. im schwimmbad rumzurennen :(

Kommentar von A7ee77a58b6a4f516be279d53e83a9aesmallevistie am 23. Juni 2009 08:33

Es gibt doch auch tolle Badeanzüge... ;o)


terraq
beantwortet von terraq am 23. Juni 2009 08:12
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gesetzliche KK: nein,

private Krankenkassen könnten so etwas übernehmen, wenn du mal nett nachfragst

Kommentar von 4a9f69a42829d7aa1c1fab5351abf4e8smallZipfelchen am 23. Juni 2009 08:13

bin bei der aok


Sakiko
beantwortet von Sakiko am 23. Juni 2009 08:27
1x
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Sollte es keine medizinische Notwendigkeit geben, dann nicht.


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