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Übernimmt die Haftpflicht meiner Mutter die Kosten?

gefragt von stevie79 am 15.01.2009 um 14:38 Uhr

Ich hatte den Plattenteller eines Technics 1210mk2 Plattenspielers (Ersatzteilpreis ca. 130€) af dem Boden abgelegt weil ich das Gerät vom Staub befreien wollte. Meine Mutter hatte den Plattenteller nicht gesehen und ist draufgetreten. Übernimmt die Versicherung die Kosten für das Teil? Kann ich das Teil einfach nachkaufen oder muss ich auf die Versicherung warten? Muss das Teil oder das ganze Gerät evtl eingeschickt werden? Danke schonmal im Voraus.


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anonym
beantwortet von Badezimmer am 15. Januar 2009 14:39
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Rentiert sich nicht deswegen die Versicherung zu benutzen.

Kommentar von 355f8640c1989803387073366fe48b6dsmallsvanny am 15. Januar 2009 14:41

Ja richtig. Bei diesen Beträgen absolut nicht.

Kommentar von Seekinchen am 16. Januar 2009 17:53

und warum sollte sich ein Schaden egal wie hoch nicht rentieren???? für was hast du dann eine PH? gekündigt wirst du nicht.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 15. Januar 2009 17:09

Jeder ersatzfähige Schaden rentiert sich als Versicherungsschaden.
Warum eigentlich nur Prämien zahlen und im Schadenfall die V nicht in Anspruch nehmen.

Kommentar von Candlejack am 16. Januar 2009 10:18

Da die Haftpflicht nur den Zeitwert und nicht den Neuwert ersetzt, rentiert sich nicht jeder Schaden in EUR. Im Schadenfall darf man natürlich die Versicherung in Anspruch nehmen. Wenn Du allerdings bei einer Haftpflicht von 60,00 mehrmals nacheinander Kleinkram ersetzen lässt, kann es passieren, dass Dich die Haftpflicht kündigt. Und dann eine neue für die wirklich großen Schäden zu finden - schwer !


moon73
beantwortet von moon73 am 15. Januar 2009 14:40
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Wenn ihr zusammen in einem Haushalt wohnt, dann übernimmt keine Versicherung diesen Schaden.

Dann mußt du den Plattenteller leider aus eigener Tasche ersetzen.


anonym
beantwortet von Dingofox am 16. Januar 2009 08:26
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Also um mal kurz klar zustellen:Die Privathaftpflicht haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftung.Der Auschluß der Verwandten betrifft nur die Personen die im Vertrag als mitversicherte Personen gelten.Das heißt zum Beispiel:Meine Ehefrau macht meine Sachen kaputt,ist aber in meiner Privathaftpflicht mitversichert.Keine Schadenszahlung.Meine Mutter gehört nicht zum Kreis der versicherten Personen wenn sie in meinen Vertrag nicht benannt ist und sogar woanders wohnt und ich sie besuche!!Die Problematik liegt in diesem Fall eventuell im Rahmen der Gefälligkeitshandlung, da du deiner Mutter den Gefallen tun wolltest und den Plattenspieler gereinigt hast. Deine Mutter sollte bestenfalls nichts davon gewusst haben das du das Gerät reinigst. Sprech ruhig erstmal mit deinem Ansprechpartner bei der Versicherung um weitere Schritte abzuklären. Zum Thema Schadenmelden und Beitragserhöhung: Die Schadensmeldung wirkt sich nciht direkt auf die Prämie des Vertrages aus wie bei der KFZ Haftpflicht.Sollte nur die Schadensquote aller Versicherten der Gesellschaft in Relation zu den Beitragseinnahmen um 5 % abweichen, muß der Versicherer die Prämie erhöhen.Dies wird immer zum 01.07 eines Jahres durch einen unabhängigen Treuhänder festgestellt.


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 15. Januar 2009 14:40
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Nein, die Haftpflicht übernimmt keine Schäden im eigenen Haushalt.

Kommentar von Candlejack am 16. Januar 2009 10:14

Wenn mir ein Fremder (nicht mitversicherte Person) in meinem Haushalt etwas kaputt macht, zahlt seine Haftpflicht.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 15. Januar 2009 14:40
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Unter Verwandten zahlt die Haftpflicht nicht.

Kommentar von Candlejack am 16. Januar 2009 10:13

Wenn ich meiner Schwester was kaputt mache, zahlt das selbstverständlich meine Haftpflicht, auch wenn meine Schwester mit mir verwandt ist.


Peru1
beantwortet von Peru1 am 15. Januar 2009 14:40
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Mußt du in den Versicherungsbedingungen nachschauen, bei uns hieß es nicht bei Verwandten


anonym
beantwortet von RexDanny am 15. Januar 2009 20:26
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  1. Wenn der Schaden im GEMEINSAMEN Haushalt entstand: Fehlanzeige
  2. Der Plattenteller auf dem Boden, das ist auch nicht nach dem Geschmack der Versicherer, hier würde wohl eine Ablehnung kommen.
  3. Verwandtenklausel ist seit den 90er Jahren aufgehoben, also nur noch in alten Verträgen drin.

ABER: Wenn die Mutter zu Besuch war und die Erklärung mit dem Reinigen für den Versicherer schlüssig scheint, könnte gezahlt werden. NUR: Wie hoch ist denn der Zeitwert? Denn nur das entschädigt die Versicherung!!!!


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 16. Januar 2009 07:17
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Da es keine Sippenhaft gibt, also man sich innerhalb der Familie nicht gegenseitig haftbar machen kann, zahlt keine Versicherung.

Einige wenige Tarife zahlen lediglich auch innerhalb der Familie wenn es z.B. um Gewalt gegen einen anderen geht.


anonym
beantwortet von jensn87 am 16. Januar 2009 09:11
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kann mich den anderen nur anschließen... die haftpflicht übernimmt nicht, wenn ihr zusammen in einem haushalt wohnt, ebenso wenig, wenn du deiner mutter geholfen hast... schilder das alles einfach anders; vielleicht hat sie das grade selber saubergemacht, du hast es umgestoßen und dadurch ist es auf den boden gefallen und kaputt gegangen...

Kommentar von Simple_avatar5smalloptimist am 16. Januar 2009 10:02

Das ist eine direkte Aufforderung zum Versicherungsbetrug zu Lasten der Versichertengemeinschaft (und nicht, wie irrtümlich häufig angenommen, der Versicherung).


optimist
beantwortet von optimist am 16. Januar 2009 10:04
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Letztendlich hängt es von Deinem Versicherungsvertrag ab bzw. dem Deiner Mutter. Es gibt inzwischen Versicherer, die schließen grobe Fahrlässigkeit (außer Alkohol und Drogen) nicht mehr aus und schließen auch Gefälligkeitshandlungen in das Risiko mit ein. Am besten mit dem Vermittler oder der Gesellschaft direkt Kontakt aufnehmen zur Klärung.


anonym
beantwortet von Seekinchen am 16. Januar 2009 17:51
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Also ich weiß nicht warum es sich nicht lohnen sollte den Schaden zu melden?? Für was habe ich eine Haftpflichtversicherung überhaupt dann?? Und da dies mit ca.130Euro ein echt kleiner Schaden ist wird wohl keine Versicherung den Vertrag kündigen. Wenn du daheim warst und hast geputz und dabei den Plattenspieler herrunter gestellt hast und deine Mutter zu besuch kam und auf den trat ohne es gewußt zu haben das da das ding steht ist es klar über die PH deiner Mutter versichert, Sie hat dir einen Schaden zugefügt und ersatzpflichtig.Es könnte durch aus sein das die Versicherung das Teil haben will deshalb MELDEN-WARTEN, event.schon nen Kostenvoranschlag was es kosten würde das ding zu ersetzten oder Rep.mit beifügen, müsste schnell erledigt sein. lg seekinchen

Kommentar von Drachentoeter am 18. März 2009 13:52

Die Versicherung hat bei bei jedem gemeldeten Schaden nach der Regulierung die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen. Sas mach die normalerweise nicht wenn man eine kleine Haftpflichtfall meldet, wenn es derer aber mehr werden und womöglich noch der Verdacht aufkommt das da etwas gemauschelt wurde dann kann eine Kündigung recht schnell kommen und dann kann es schwer werden einen Neuen Vertrag zu bekommen.


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